Drucksache 17 / 13 152 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 31. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Februar 2014) und Antwort Ausbildungs- und Übernahmechancen für junge Menschen mit Schwerbehinderung im Öf- fentlichen Dienst Berlins Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welche Weise wirbt der Senat im derzeit laufenden Bewerbungsverfahren für die unterschiedlichen Ausbildungsberufe im Öffentlichen Dienst der Stadt, um auch junge Menschen mit Schwerbehinderung für eine Bewerbung zu motivieren? Zu 1.: Im Berliner Landesdienst bieten etwa 40 Aus- bildungsbehörden rund 80 Ausbildungsberufe an. Die Werbung für diese Ausbildungsberufe erfolgt in dezent- raler Verantwortung der jeweiligen Ausbildungsbehörde. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Ausbil- dungsbehörde für den Ausbildungsberuf Verwaltungs- fachangestellte/r für den Bereich der Hauptverwaltung wirbt im derzeit laufenden Bewerbungsverfahren durch die Aufnahme des folgenden - mit der örtlichen Schwer- behindertenvertretung abgestimmten - Zusatzes in den Ausschreibungstext: „Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.“ Im Auswahlverfahren selbst sind alle schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber, die die formellen Voraussetzungen erfüllen, von der Vorauswahl befreit. Wenn es die Schwerbehinderung erfordert, kann der Test in Einzelaspekten (z.B. Bearbeitungszeit, Art der Aufgaben, Einzeltest) angepasst werden. 2. Welche Unterstützungsmaßnahmen aktiviert der Senat nach der Vergabe von Ausbildungsplätzen an junge Behinderte? Zu 2.: Schwerbehinderte Auszubildende erhalten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben in enger Zusammenar- beit mit den Rehabilitationsträgern und ggf. dem Integra- tionsamt die Unterstützungsmaßnahmen, die im konkreten Einzelfall erforderlich sind, um sich die für eine erfolgrei- che Ausbildung geforderte berufliche Handlungsfähigkeit entsprechend der individuellen Potenziale und Fähigkei- ten anzueignen. 3. Wie viele junge Schwerbehinderte sind in den letzten fünf Jahren in der Hauptverwaltung bzw. in zentralen Landesämtern ausgebildet worden, wie viele haben die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, wie viele davon sind mit Zeitverträgen bzw. dauerhaft übernommen wor- den? 4. Stehen dem Senat entsprechende Zahlen aus den 12 Stadtbezirken zur Verfügung? Zu 3. und 4.: Im Hinblick auf die statistischen Anga- ben zur Zahl der Auszubildenden in der Hauptverwaltung einschließlich der Landesämter sowie in den Bezirksver- waltungen wird auf die alle zwei Jahre erstellten Berichte nach § 11 Abs. 3 Landesgleichberechtigungs-gesetz - zuletzt in 2013 für die Berichtsjahre 2010 sowie 2011 (vgl. Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 17/0822) - der Se- natsverwaltung für Inneres und Sport an das Abgeordne- tenhaus über die Erfüllung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Berliner Verwaltung verwiesen. Zahlen über den erfolgreichen Ausbildungsab- schluss und die Übernahme ausgebildeter Menschen mit Behinderung liegen nicht vor. In den zuvor erwähnten Jahresberichten ist in dem hier interessierenden Zusam- menhang neben der Anzahl der schwerbehinderten Be- schäftigten in Ausbildung die Zahl der Neueinstellungen von schwerbehinderten Beschäftigten ohne weitere Diffe- renzierung aufgeführt. 5. Sieht der Senat weitergehende Möglichkeiten, um junge Schwerbehinderte für die Ausbildung und Arbeit im Öffentlichen Dienst zu interessieren? Zu 5.: Die gezielte Ansprache von potenziellen Be- werberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderung erfolgt in dezentraler Verantwortung der jeweiligen Aus- bildungsbehörde und ausgerichtet auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Ausbildungsberufes. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 152 2 Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Senatsver- waltung für Inneres und Sport als Ausbildungsbehörde für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“ werden auf Ausbildungsmessen und Bewerbungsveran- staltungen Interessierte über die Möglichkeiten der erfolg- reichen Durchführung der Ausbildung mit Schwerbehin- derung informiert. Menschen mit Behinderung werden im Hinblick auf die Anforderungen und Unterstützungsmög- lichkeiten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens indivi- duell beraten zur Abgabe einer Bewerbung ermuntert. Berlin, den 3. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)