Drucksache 17 / 13 154 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 26. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Februar 2014) und Antwort Duales System in Berlin (II) – Wie kann das Recycling verbessert werden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verpackungen sind insgesamt in Berlin in Umlauf gebracht worden? Antwort zu 1: Darüber liegen dem Senat keine Anga- ben vor. Frage 2: Wie viel Lizenzgebühren wurden in Berlin für Verpackungen erhoben? Antwort zu 2: Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise bei der/beim privaten Endverbraucherin/Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen durch die Entrichtung eines Li- zenzentgeltes an einem oder mehreren Systemen zu betei- ligen. Die Systembetreiber stehen untereinander im Wett- bewerb. Insofern liegt die Höhe der Lizenzgebühr im wirtschaftlichen Ermessen des jeweiligen Systembetrei- bers. Sie richtet sich nach Material der Verpackung sowie nach Masse und / oder Menge der in den Verkehr ge- brachten Verpackungen und wird nicht länderspezifisch erhoben. Frage 3: Wie viele Verpackungen wurden in Berlin ohne Lizenzierung in Verkehr gebracht? Antwort zu 3: Darüber liegen dem Senat keine Er- kenntnisse vor. Frage 4: Wie viele Verpackungsabfälle landeten 2009- 2013 in Berlin in der Wertstofftonne (oder einem entspre- chenden Tonnenvorgänger), Restmülltonne, in der Bio- tonne, in der Glastonne, in der Papiertonne (bitte nach Jahren und Stoffen aufschlüsseln)? Antwort zu 4: Die Erfassungsmenge von Verpa- ckungsabfällen über die Gelbe Tonne sowie über die getrennte Glas- und Papiersammlung ergibt sich aus nach- folgender Tabelle. 2009 2010 2011 2012 Glas 64.359 t 67.958 t 70.549 t 66.453 t Papier, Pappe, Karton 195.363 t 189.279 t 186.285 t 175.636 t Leichtstoffverpackungen 73.539 t 75.545 t 78.791 t 79.105 t Quelle: Dokumentation der Systembetreiber Für das Jahr 2013 werden Angaben erst im 2. Quartal 2014 vorliegen. Aktuelle Untersuchungen über Fehlwürfe von Verpa- ckungsabfällen in die verschiedenen Sammelbehälter liegen dem Senat nicht vor. Nach einer Hausmülluntersuchung befanden sich im Jahr 2008 von der insgesamt erfassten Menge an Verpa- ckungsabfällen aus Papier, Pappe und Karton ca. 30 % und aus Glas und Leichtstoffen je ca. 50 % im Restmüll. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 154 2 Frage 5: Wie werden die Fehlwürfe entsorgt? 1. Inwiefern wird sichergestellt, dass Fehlwürfe ebenfalls einer stofflichen Verwertung zuge- führt werden? 2. Wer kommt für die Entsorgung der Fehlwürfe auf? Antwort zu 5: Der über die Restmülltonne gesammelte Verpackungsanteil wird mit dem Restmüll energetisch verwertet. Bei der Aufbereitung der getrennt erfassten Verpa- ckungsabfälle werden die dort enthaltenen Störstoffe separiert und von den entsprechenden Entsorgungsunter- nehmen einer geordneten Verwertung gemäß den abfall- rechtlichen Vorgaben zugeführt. Frage 6: Wie viel (in Prozent und kg) der gesamten Verpackungsabfälle wurden einer Verwertung zugeführt? 1. Zu welchem Anteil wurden die Verpackungs- abfälle recycelt, d.h. einer rohstofflichen, werkstofflichen Verwertung zugeführt und zu welchem Anteil wurden sie verbrannt (energe- tischen Verwertung) (bitte in Prozent und Menge angeben)? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um den Anteil der stofflichen Verwertung, d.h. des Re- cyclings, zu steigern? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Verpackungsabfälle zu vermeiden? Antwort zu 6, Ziffer 1: Dem Senat liegen keine län- derbezogene Angaben über Verwertungsmengen und - wege für in Berlin erfasste Verkaufsverpackungen vor. Gemäß der Verpackverordnung sind zwar Nachweise über die der stofflichen und energetischen Verwertung zugeführten Mengen aus dem gesamten Bundesgebiet zu erbringen, sie weisen jedoch wegen der gemeinsam mit Sammelmengen anderer Vertragsgebiete an den Anlagen aussortierten bzw. verwerteten Wertstoffe keinen Ge- bietsbezug mehr auf. Nach einer Veröffentlichung des Umweltbundesamtes über Verpackungsabfälle vom 06.08.2013 sind im Jahr 2011 96,9 % aller Verpackungsabfälle verwertet worden. Die stoffliche Verwertungsquote betrug 71,8 %. Einer werkstofflichen Verwertung werden die sepa- rierten Getränkekartons und Kunststofffolien sowie Ver- packungen aus Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, PET, Weißblech, Aluminium, Glas und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton sowie aus deren Verbund- materialien zugeführt. Die gewonnenen Mischkunststoffe werden teilweise werkstofflich verwertet, darüber hinaus erfolgt sowohl eine stoffliche als auch eine energetische Verwertung. Die in der Verpackungsverordnung vorgegebenen Verwertungsquoten werden von den Systembetreibern erfüllt. Antwort zu 6, Ziffer 2: Mit der Verpackungsverord- nung des Bundes aus dem Jahr 1991 wurde die Sammlung und Verwertung von Verpackungen vollständig privati- siert. Die Systembetreiber weisen jährlich die Erfüllung der Anforderungen der Verpackungsverordnung an die stoffliche Verwertung nach. Die Länder können darüber hinaus keine eigenständigen oder abweichenden Regelun- gen treffen. Antwort zu 6, Ziffer 3: In der Berliner Verwaltungs- vorschrift Beschaffung und Umwelt ist geregelt, dass die Beschaffung von Einwegverpackungen durch öffentliche Berliner Einrichtungen nicht zulässig ist. Frage 7: Welche Schritte der Sammel-, Sortier- und Verwertungskette der Verpackungsabfälle werden in Berlin durchgeführt 1. Wo werden die weiteren Schritte durchgeführt? 2. Mit welchen Maßnahmen unterstützt der Senat, dass die gesamte Sammel-, Sortier- und Ver- wertungskette der Verpackungsabfälle in Ber- lin durchgeführt werden kann? Antwort zu 7: In Berlin erfolgt durch die Betreiber des dualen Systems eine flächendeckende Abholung ge- brauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen bei der/beim privaten Endverbraucherin/Endverbraucher oder in dessen Nähe. Für die der Sammlung folgenden Aufbereitungsschrit- te bedienen sich die Betreiber des dualen Systems der im Wettbewerb tätigen gewerblichen Unternehmen. Die gewonnenen Sekundärrohstoffe werden durch gewerbli- che, teils weltweit tätige Unternehmen verwertet. Das Sammelgemisch der Wertstofftonne wird in einer Sortieranlage in Berlin in verwertbare Materialien sepa- riert. Berlin, den 18. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)