Drucksache 17 / 13 155 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 15. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Februar 2014) und Antwort Expertise Jugendberufshilfe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was war der Anlass für die Beauftragung der „Expertise im Kontext der strategischen Neuausrichtung der Berliner Jugendberufshilfe“? 2. Durch wen wurde sie beauftragt? Zu 1. und 2.: Bei der beruflichen Eingliederung be- nachteiligter junger Menschen im Rahmen der Jugend- hilfe sind seit längerem rückläufige Belegungszahlen und eine veränderte Belegungspraxis durch die Jugendämter Berlins erkennbar. Die Jugendberufshilfe-Statistik der zurückliegenden Jahre zeigt dies deutlich. Diese Ent- wicklungen stehen im Kontext mit dem demografischen Wandel und einer nachhaltig veränderten Förderland- schaft bei der Arbeitsförderung. Weitere bedeutsame Einflussfaktoren sind die vollzogene Schulstrukturreform einschließlich der zugleich etablierten Angebote der be- ruflichen Orientierung an den Sekundarschulen. Dadurch ergab sich die Notwendigkeit, das subsidiäre Fördersystem und die hierfür maßgeblichen Strukturen einer genaueren Betrachtung zu unterziehen und die be- stehenden Leistungsangebote der Jugendberufshilfe, wie sie in der Leistungsbeschreibung des Berliner Rahmen- vertrages Jugend (BRVJug) aus dem Jahr 2006 vereinbart waren, auf den Prüfstand zu stellen. Die beschriebenen Entwicklungen und Erkenntnisse haben die Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft veranlasst, im Vorgriff auf einen fachlichen Diskurs die Überlegun- gen zur Neuausrichtung der Berliner Jugendberufshilfe in einer Expertise zusammenzufassen, die unter Mitwirkung der SPI Consult GmbH erstellt worden ist. Im Mai 2013 beauftragte der Landesjugendhilfeaus- schuss (LJHA) den Unterausschuss „Jugendarbeit, außerschulische Jugendbildung/Jugendsozialarbeit“, sich mit der Neuausrichtung der Berliner Jugendberufshilfe zu befassen. Die Expertise dient für diesen begonnenen Pro- zess seitdem als Arbeitsgrundlage. 3. Welche Prozesse der strategischen Neuausrichtung der Berliner Jugendberufshilfe wurden durch die seit Mai 2013 vorliegende Expertise angestoßen? 4. Wer ist für die Steuerung der Neuausrichtung verantwortlich ? 5. Wie ist der weitere Ablauf der Neuausrichtung der Berliner Jugendberufshilfe geplant? 6. Welche Experten werden wann an diesen Prozessen beteiligt? 7. Wie und wann ist die Einbindung der Gremien der Berliner Bezirke und des Abgeordnetenhauses vorge- sehen? Zu 3. bis 7.: Nach Vorstellung der Expertise im LJHA und anderen Gremien kam es seitens des LJHA-Unteraus- schusses zur Einsetzung von Arbeitsgruppen, die sich u.a. aus Vertreterinnen und Vertretern des LJHA Berlin sowie der Jugendämter, der Verbände, aller bezirklichen Ar- beitsgemeinschaften „Jugendberufshilfe“ und einiger im Feld der Jugendberufshilfe tätigen Bildungsträger zu- sammensetzen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft begleitet diese themenspezifischen Prozesse jeweils moderierend und koordinierend. Die Arbeitsgruppen behandeln denkbare und praktikable Handlungsansätze unter Berücksichtigung der beschrie- benen veränderten Berliner Ausgangslage. Zu den Zielen der Neuausrichtung gehören u.a. die Modularisierung der verschiedenen Leistungsangebote und die stärkere be- triebliche Ausrichtung der Jugendberufshilfe. Diese laufenden Diskurse sind eine wichtige Voraus- setzung für die konsensorientierte Neuausrichtung der Berliner Jugendberufshilfe und bereiten eine perspektivi- sche Überarbeitung der bestehenden Leistungsbeschrei- bung in der BRVJug vor. Für Mai dieses Jahres ist ein Fachtag geplant, auf dem die vorliegenden Ergebnisse breit diskutiert werden sollen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 155 2 Die bisher praktizierte Beteiligung, d.h. die Einbeziehung der für die Umsetzung der Jugendberufshilfe verantwort- lichen Bezirke, der zuständigen Gremien und der Träger der Jugendhilfe erfolgt weiterhin. Ergeben sich aus diesem Prozess der Neuausrichtung Regelungstatbestände, sind diese in der hierfür zuständi- gen Vertragskommission Jugend der BRVJug, die sich unter Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen aus Vertretungen der Bezirke, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie der Liga der Wohlfahrtsverbände paritätisch zusammensetzt, zu be- handeln. Die Neuausrichtung der Jugendberufshilfe ist insgesamt als Prozess im Vollzug des § 13 SGB VIII zu verstehen, bei dem der LJHA als politisches Gremium eingebunden ist. Berlin, den 19. Februar 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mrz. 2014)