Drucksache 17 / 13 156 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 30. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Februar 2014) und Antwort Beitrag der freien beruflichen Schulen zur Fachkräftesicherung? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung haben die beruflichen Schulen in freier Trägerschaft aus Sicht des Senats für die Fachkräftesicherung und den Arbeitsmarkt? Zu 1.: Das Schulgesetz (SchulG) für Berlin beschreibt in § 94 SchulG die Rolle der Schulen in freier Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft erweitern das Angebot freier Schulwahl und bereichern das Schulwesen durch besondere pädagogische Konzepte und Formen der Erziehung und des Unterrichts. Im Bereich der beruflichen Bildung gibt es Beispiele für die qualitativ gute Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft. Diese bereiten die Schülerinnen und Schüler auf den Arbeitsmarkt vor und ermöglichen ihnen die Ausbildung zu Fachkräften. Insbesondere in den Bereichen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger, zur Erzieherin/zum Erzieher aber auch in den kaufmännischen und technischen Bereichen tragen sie zur Fachkräftesicherung bei. Es gibt Schulträger, die berufliche Bildung in jahrzehntelanger Tradition betreiben, wie z.B. die Wernervon-Siemens-Werkberufsschule. 2. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft im Rückblick der letzten fünf Jahre? Zu 2.: Landesregierungen, Kammern, Verbände, Gewerkschaften und Arbeitsagenturen haben 2011 die „Berliner Vereinbarung“ mit einer Laufzeit bis 2014 verabredet. Kern der Vereinbarung ist das gemeinsame Engagement für bessere Perspektiven der Jugend und gleichzeitig für die Fachkräftesicherung. Wichtige Ziele der Berliner Vereinbarung sind unter anderem: • • • • Stärkere Orientierung der beruflichen Bildung auf die Betriebe, Bessere Ordnung im Übergangssystem, Zugangswege für Jugendliche mit Startschwierigkeiten in die duale Ausbildung ausbauen, Bessere Vermittlung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in duale Ausbildung. Hauptgesichtspunkt liegt dabei auf der Einmündung der Schülerinnen und Schüler in die duale Ausbildung. In den staatlichen berufsbildenden Schulen wurden die vollschulischen Bildungsgänge zugunsten der dualen Ausbildung reduziert. Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler in vollschulischen Bildungsgängen haben sich im gleichen Zeitraum bei den Schulen in freier Trägerschaft entsprechend erhöht. 3. Laut Bildungsstatistik der Senatsbildungsverwaltung erhöhte sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft von 6.251 im Jahr 2003/2004 auf 13.060 im Jahr 2012/2013 und hatte damit einen Anteil von 14,72 % (2012/2013) an der Gesamtschülerzahl (staatliche und berufliche Schulen in freier Trägerschaft). Wie verteilt sich dieser Anteil von 14,72 % auf die einzelnen Schularten, Berufsfelder und Bildungsgänge (Berufe)? Zu 3.: Gesamtübersicht über Einrichtungen sowie Schülerinnen und Schüler nach Berufsfeld und Bildungsgang im Schuljahr 2012/13 siehe Anlage 1. 4. Welche Veränderungen vollzogen sich im Rahmen der unter drei genannten Entwicklung im Zeitraum von 2003/2004 bis 2012/2013? Zu 4.: Eine Übersicht über die Entwicklung der Schülerzahlen nach Bildungsgängen ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 156 5. Gibt es nach Einschätzung der Senatsbildungsverwaltung im Rahmen der unter vier genannten Veränderungen ggf. Berufsausbildungen (Bildungsgänge), die am Bedarf des Arbeitsmarktes vorbeigehen? Wenn ja, für wie viele Absolventen welcher Bildungsgänge trifft dies zu (Bitte nach Schuljahren und Bildungsgang differenziert auflisten)? 2010 4 berufliche Bildungsgänge: Eine Berufsfachschule Fachinformatik, eine Berufsfachschule Sozialassistenz, eine Fachschule für Sozialpädagogik, eine Berufsfachschule Bürokaufleute. 2011 6 berufliche Bildungsgänge: Eine Fachschule Sozialpädagogik, zwei Berufsfachschulen Sozialassistenz, eine kaufmännische Berufsfachschule, eine gewerblichtechnische Berufsfachschule, eine Fachschule für Europakorrespondenz. 2012 9 berufliche Bildungsgänge: Drei Fachschulen für Sozialpädagogik, drei Berufsfachschulen Sozialassistenz, eine Fachoberschule Sozialpädagogik, zwei kaufmännische Berufsfachschulen. 2013 13 berufliche Bildungsgänge: Eine Fachschule Sozialpädagogik, eine Fachschule Heilerziehungspflege, eine Fachschule Heilpädagogik, eine Berufsfachschule Altenpflege, eine Berufsfachschule Sozialassistenz, eine Fachoberschule Sozialpädagogik, zwei Fachoberschulen Gestaltung, fünf Berufsfachschulen Kaufleute. Zu 5.: Nein. 6. Die Zuschüsse an berufliche Einrichtungen in freier Trägerschaft sind in den Jahren zwischen 2003 und 2012 stetig angewachsen. Dem gegenüber war die Entwicklung des Anteilszuschusses an bewährte Träger diskontinuierlich (z.B. 2007 = 1.784.259 € und 2009 = 1.044.051 €). Wie ist diese Entwicklung zu erklären? Zu 6.: Zuschüsse aufgrund der „Bewährte-TrägerRegelung“ werden nach § 101 Abs. 7 SchulG für die Neugründungen bewährter Schulträger gezahlt. Die Zuschüsse werden um 15 % gekürzt. Nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist gelangen diese Schulen in die ungekürzte Regelbezuschussung. Abhängig von der Zahl der Schulneugründungen bewährter Träger und dem Auslaufen der geminderten Zuschüsse ergeben sich für jedes Haushaltsjahr unterschiedliche Zahlen. 7. Welche Qualitätskriterien werden als Maßstab seitens der Schulaufsichtsbehörde für die Bewertung herangezogen um §101 (7) Schulgesetz zu erfüllen? 10. Welche von den seit 2008 neuen Schulen bzw. neuen Bildungsgänge wären nicht unter der bewährten Trägerregelung nach § 101 (7) bezuschusst worden, wenn damals gegolten hätte, dass der neu genehmigte Bildungsgang den einschlägigen Berufsfeldern des bewährten Trägers zugeordnet werden muss? Zu 7.: Ersatzschulen erhalten nach § 101 Abs. 7 SchulG Zuschüsse ohne Wartefrist, wenn der Schulträger im Land Berlin bereits einen Zuschuss für eine ohne wesentliche Beanstandungen geführte staatlich anerkannte Ersatzschule derselben Schulart erhält und die Schulaufsichtsbehörde den erfolgreichen Aufbau der neuen Schule für gesichert hält. Der erfolgreiche Aufbau der neuen Schule wird daran gemessen, ob die bisherigen Schulen des Trägers erfolgreich aufgebaut wurden. Zu 10.: Seit 2010 waren fünf genehmigte Neugründungen von Bildungsgängen betroffen. Es handelt sich dabei um Neugründungen bewährter Träger derselben Schulart, aber in einem neuen Berufsfeld. Nach derzeitiger Regelung werden diese von Anfang an (um 15 % gemindert) bezuschusst. Würde der neu genehmigte Bildungsgang dem einschlägigen Berufsfeld zugeordnet, würden für diese Bildungsgänge erst nach der Wartefrist von drei Jahren Zuschüsse gezahlt. 8. Wie oft wurde seitens der Senatsbildungsverwaltung (Schulaufsichtsbehörde) festgestellt, dass der erfolgreiche Aufbau einer neuen Schule durch einen bewährten Träger nicht gesichert sei? 11. Welche einschlägigen Berufsfelder konnte man dem jeweiligen bewährten Träger zuordnen, als sie einen Bildungsgang außerhalb ihrer Berufsfelder gründeten? Zu 11.: Es handelte sich um Träger mit beruflichen Bildungsgängen in den Berufsfeldern „Wirtschaft und Verwaltung“, die neue Bildungsgänge im Berufsfeld „Sozialwesen“ gegründet haben. Zu 8.: Bisher wurde im Zusammenhang mit der Bezuschussung nach § 101 Abs. 7 SchulG in keinem Fall festgestellt, dass der erfolgreiche Aufbau einer neuen Schule nicht gesichert scheint. Berlin, den 07. März 2014 9. Welche neuen Schulen bzw. neuen Bildungsgänge wurden seit 2008 von freien Schulträgern neu gegründet, die unter der bewährten Trägerregelung nach § 101 (7) bezuschusst wurden? In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Zu 9.: Entsprechende Zahlen können erst vom Jahr 2010 an geliefert werden, vorher wurden diese Angaben nicht statistisch erfasst. (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014) 2