Drucksache 17 / 13 160 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Spies und Martin Delius (PIRATEN) vom 27. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Februar 2014) und Antwort Bildungs- und Teilhabepaket (I): Ermäßigtes Schülerticket Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Das Vorliegen der fachlichen Anspruchsvoraussetzungen wird statistisch jedoch nicht erfasst. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in Berlin in den Jahren seit 2011 Anspruch auf das ermäßigte Schülerticket (bitte nach Jahr und Rechtskreis aufschlüsseln)? 2. Wie viele leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler in Berlin nutzen in den Jahren seit 2011 das ermäßigte Schülerticket (bitte nach Jahr und Rechtskreis / Leistungsstelle aufschlüsseln)? Zu 1.: Hierzu liegen dem Senat keine statistischen Angaben vor. Neben den leistungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG -, dem Wohngeldgesetz und nach § 6a Bundeskindergeldgesetz - BKGG -) müssen bei den Schülerinnen und Schülern auch die fachlichen Anspruchsvoraussetzungen (1 oder 3 Kilometer Fußweg Entfernung zwischen Schule und Wohnung) vorliegen. Zu 2.:Die Anzahl der in den Jahren 2011, 2012 und 2013 durch die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH veräußerten ermäßigten Schülertickets ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen: 2011 2012 2013 Barverkauf 27.509 119.290 144.287 Abonnement *) 3.354 21.625 25.575 Summe 30.863 140.915 169.862 Startkarten **) 22.339 15.663 16.990 2011 2012 2013 Barverkauf 5.398 23.244 31.278 Abonnement *) 2.557 13.408 13.240 Summe 7.955 36.652 44.518 Startkarten **) 13.045 8.353 7.590 BVG S-Bahn Berlin GmbH *) gültige Wertabschnitte **) Gültigkeitstage Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 160 Eine Aufschlüsselung der Verkaufsdaten nach Rechtskreisen bzw. Leistungsstellen ist nicht möglich, da hierzu bei den Verkehrsunternehmen keinerlei statistische Daten erhoben oder erfasst werden. nach Abzug des Eigenanteils in der Regel keine Differenzbeträge zum regulären Schülerticket ausgezahlt. Liegen die fachlichen Anspruchsvoraussetzungen vor, erhalten die Schülerinnen und Schüler den „berlinpassBuT“ mit einem entsprechenden Hologramm-Aufkleber. Damit sind sie berechtigt, das ermäßigte Schülerticket im Abonnement oder im Barverkauf zu erwerben. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler können in den Jahren seit 2011 das ermäßigte Schülerticket nicht nutzen, weil sie zum Erreichen ihrer Schule auf den Tarifbereich ABC angewiesen sind (bitte nach Jahr und Rechtskreis aufschlüsseln)? 5. Wie hoch ist der Betrag, der für die Schülerbeförderung nach § 29 Abs. 1 Satz 2 SGB II und § 34a Abs. 2 Satz 2 SGB XII etc. in den Jahren seit 2011 ausgegeben wurde (bitte nach Jahr und Rechtskreis aufschlüsseln)? Zu 3.: Für das Jahr 2011 liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. Für den Rechtskreis des SGB II liegen entsprechende Erkenntnisse derzeit nur für das III. Quartal 2013 vor. Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Rechtskreise SGB II SGB XII AsylbLG § 6b BKGG 2012 % 1 11 6. In welcher Höhe sind in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Finanzmittel an die Verkehrsunternehmen für die Bereitstellung des ermäßigten Schülertickets geflossen und wo sind diese etaisiert? 2013 20 % 1 7 Zu 5. und 6.: Der überwiegende Teil der Leistungen für Schülerbeförderung besteht aus Zahlungen an die Verkehrsunternehmen im Zusammenhang mit dem ermäßigten Schülerticket, die im Einzelplan 13 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Kapitel 1330, Titel 68213) – nachgewiesen werden. Bei diesen Zahlungen ist eine Unterscheidung nach Rechtskreisen nicht möglich. Die Aufteilung auf die Rechtskreise erfolgt deshalb nach dem Haushaltsabschluss anteilmäßig entsprechend der jeweiligen Anteile bei den Leistungen für den Schulbedarf. 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler erhalten in den Jahren seit 2011 nach Abzug des Eigenanteils von 12,08 € monatlich den Betrag für das reguläre Schülerticket von der zuständigen Leistungsstelle, weil der Erwerb des ermäßigten Schülertickets im Abonnement nicht möglich, ausreichend oder zumutbar ist (bitte nach Jahr und Rechtskreis /Leistungsstelle aufschlüsseln)? Die Daten zu den Ausgaben für Schülerbeförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe im Land Berlin können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Zu 4.: Mit der Einführung des ermäßigten Schülertickets zum 01. August 2011 erhalten die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler von den Leistungsstellen Angaben in Euro 2011 2012 2013 § 28 SGB II 393.591 1.349.916 1.846.964 § 6b BKGG 51.464 167.381 176.924 SGB XII/AsylbLG 21.469 65.800 75.898 Gesamt: 466.524 1.583.097 2.099.785 davon an BVG und S-Bahn: 173.072 1.452.409 2.050.323 7. Wie berechnen sich die Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen für die Bereitstellung des ermäßigten Schülertickets und wie werden diese Mittel unter den Verkehrsunternehmen aufgeteilt? zum entsprechenden Preis des regulären Schülertickets bzw. der Geschwisterkarte für Schülerinnen und Schüler als Kompensationsleistung. Die Aufteilung der von der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH monatlich verkauften Wertabschnitte für das ermäßigte Schülerticket bzw. das gültige Abonnement des ermäßigten Schülertickets auf das reguläre Schülerticket und die Geschwisterkarte für Schülerinnen und Schüler erfolgt nach folgendem festen Aufteilungsschlüssel, der auf Basis der VBBVerkaufsstatistik 2010 (testierte Jahresmeldungen aller im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg kooperierenden Verkehrsunternehmen) abgeleitet wurde: Zu 7.: Das Land Berlin hat sich gegenüber der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH verpflichtet, die bei der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH durch das Angebot des ermäßigten Schülertickets jeweils entstehenden monetären Differenzen auf der Grundlage eines Preisvergleichs zu kompensieren. Die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH erhalten hierzu für jeden durch sie verkauften monatlichen Wertabschnitt eines ermäßigten Schülertickets bzw. jedes gültige monatliche Abonnement eines ermäßigten Schülertickets den jeweiligen Differenzbetrag 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 160 Ermäßigte Schülertickets im monatlichen Barverkauf 75,3 % Schülertickets 24,7 % Geschwisterkarten für Schülerinnen und Schüler Zu 8.: Die zwischen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, der BVG und der SBahn Berlin GmbH abgeschlossenen Verträge sind als Anlage beigefügt. Ermäßigte Schülertickets im Abonnement mit monatlicher Abbuchung 78,0 % Schülertickets 22,0 % Geschwisterkarten für Schülerinnen und Schüler Aus dem Preisvergleich ergeben sich aktuell folgende Kompensationsbeträge (VBB-Tarifstand 01.08.2013): Berlin, den 24. Februar 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Ermäßigte Schülertickets im monatlichen Barverkauf Vergleich zum Schülerticket 13,50 EUR = (28,50 EUR - 15,00 EUR) Vergleich zur Geschwisterkarte 2,30 EUR = (17,30 EUR - 15,00 EUR) Auf Basis der Verkaufsergebnisse aller im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg kooperierenden Verkehrsunternehmen im Jahr 2010 ergibt sich aktuell ein Kompensationsbetrag von 10,73 EUR je verkauftem ermäßigten Schülerticket im monatlichen Barverkauf. (Eingang beim Abgeordnetenhausa am 03. Mrz. 2014) Ermäßigte Schülertickets im Abonnement mit monatlicher Abbuchung Vergleich zum Schülerticket 10,00 EUR = (22,08 EUR - 12,08 EUR) Vergleich zur Geschwisterkarte 1,50 EUR = (13,58 EUR - 12,08 EUR) Auf Basis der Verkaufsergebnisse aller im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg kooperierenden Verkehrsunternehmen im Jahr 2010 ergibt sich aktuell ein Kompensationsbetrag von 8,13 EUR je verkauftem ermäßigtem Schülerticket im Abonnement mit monatlicher Abbuchung. Der Kompensationsbetrag der Startkarte für das ermäßigte Schülerticket beträgt pro Gültigkeitstag aktuell 0,27 EUR (8,13 EUR x 12 / 365). Im Falle von Veränderungen des VBB-Tarifs, die die Höhe der Preise für das ermäßigte Schülerticket, das reguläre Schülerticket oder die Geschwisterkarte für Schülerinnen und Schüler betreffen, erfolgt eine entsprechende Anpassung der monatlichen Kompensationsbeträge. Die Einnahmen aus dem Verkauf des ermäßigten Schülertickets und die Kompensationszahlungen des Landes Berlin fließen in die VBBEinnahmenaufteilung für den Fahrausweis-POOL Berlin AB ein. Dadurch kommen die Kompensationszahlungen auch allen anderen Verkehrsunternehmen zugute, die in den Tarifteilbereichen Berlin AB Verkehrsleistungen erbringen. 8. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung mit den Verkehrsunternehmen über die Bereitstellung des ermäßigten Schülertickets? Wenn ja, bitte im Originalwortlaut beifügen. 3