Drucksache 17 / 13 173 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 03. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2014) und Antwort Wie kann Wohnraum für Studierende bezahlbar bleiben? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie, mit welchen Maßnahmen und in welchen zeit- lichen Schritten wird der Senat aktiv werden, um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum für Studierende in Berlin zu erweitern? Zu 1.: Der Liegenschaftsfonds Berlin hat dem Studen- tenwerk Berlin im Jahr 2013 eine Liste mit Grundstücken übergeben, die vom Studentenwerk auf ihre Eignung für studentisches Wohnen überprüft wurden. Als geeignet wurden 5 bis 6 Grundstücke befunden, auf denen insge- samt ca. 540 Wohnheimplätze geschaffen werden könn- ten. Der Senat wird sich zeitnah mit einem Konzept zur Schaffung von zusätzlichem studentischem Wohnraum befassen. 2. Was unternimmt der Senat kurzfristig für die Er- weiterung des Angebots an preisgünstigem Wohnraum, um insbesondere den derzeit ca. 1.500 Studierenden, die auf den Wartelisten für einen Wohnheimplatz stehen, eine Lösung ihres Wohnraumproblems zu ermöglichen? Zu 2.: Mit Stand Januar 2014 stehen 1.132 Bewerbe- rinnen und Bewerber auf der Warteliste für einen Wohn- heimplatz. Diese Zahl unterliegt saisonalen Schwankun- gen und ist immer zu Beginn eines Wintersemesters sehr hoch. Sie enthält auch Bewerberinnen und Bewerber, die sich um ein ganz bestimmtes Wohnheim bemühen – so sind insbesondere Wohnheimplätze in Friedrichshain- Kreuzberg sehr beliebt. In diesem Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass sich das Studentenwerk Berlin nicht ausschließlich auf hochschulnahe Standorte festle- gen sollte. Es sind auch Grundstücke außerhalb des S- Bahnrings in Betracht zu ziehen. Mit der oben angeführten Senatsvorlage werden Vo- raussetzungen geschaffen, um schnellstmöglich zusätzli- chen studentischen Wohnraum zu schaffen. 3. In welchem Zeitraum, von wem und an welchen Standorten sollen die vom Senat angekündigten zusätzli- chen 5.000 Wohnheimplätze, mit denen der Bundesdurch- schnitt im Versorgungsgrad mit Wohnheimplätzen für Studierende erreicht werden soll, bereitgestellt werden und wie wird die Finanzierung dieser zusätzlichen Wohn- heimplätze erfolgen? Zu 3.: Es wird erneut auf die unter 1. angeführte Se- natsvorlage zur Schaffung zusätzlichen studentischen Wohnraums hingewiesen, die Ausführungen zu den ange- sprochenen Punkten enthält. 4. Hält der Senat den Ansatz für den Bedarf für die Unterkunft (§13 Abs.2 BAföG) von derzeit 224 Euro für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, in der der- zeitigen Wohnraumsituation in Berlin für ausreichend, und welche Schritte plant der Senat, auf Bundesebene zu unternehmen? Zu 4.: Bund und Länder halten übereinstimmend die betreffende Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Auszubildende in Höhe von zurzeit mtl. 224 Euro für unzureichend. Eine Bund-Länder-Staatssekretärs-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Bundesausbildungsförderungsge- setzes (BAföG) hat in diesem Zusammenhang bereits im Oktober 2013 festgestellt, dass im Rahmen der laufenden Überlegungen zu einer künftigen Anhebung von Be- darfssätzen und Einkommensfreibeträgen im BAföG vor allem eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale für aus- wärts wohnende Auszubildende Priorität haben muss. Mit einer entsprechenden auf 250 Euro erhöhten Wohnkos- tenpauschale sollen die Auszubildenden in die Lage ver- setzt werden, weiterhin wenigstens den für einen Studen- tenwohnheimplatz durchschnittlich anfallenden Miet- betrag zu decken, der sich ausweislich der 20. Sozialerhe- bung des Deutschen Studentenwerks (DSW) in 2012 auf 240 Euro mtl. belaufen hat. Damit könnten zugleich auch die durchschnittlichen Mietkosten für die nach wie vor am weitesten verbreitete studentische Wohnform, nämlich die Untermiete, gedeckt werden (248 Euro mtl. in 2012). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 173 2 Der Senat würde die vorgenannte Prioritätensetzung im Sinne einer Erhöhung der Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Auszubildende auf mtl. 250 Euro begrüßen. 5. Welche verbindlichen Vereinbarungen wird das Land Berlin als Gesellschafter mit den städtischen Woh- nungsbaugesellschaften abschließen, um Wohnraum für Studierende in den städtischen Wohnungsbeständen nach- frage- und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen? Zu 5.: Eine gute Versorgung von Studierenden mit Wohnraum ist dem Berliner Senat sehr wichtig. Das Image Berlins ist im internationalen Maßstab stark durch den Universitäts- und Hochschulstandort geprägt. Berlin setzt alles daran, diesen Imagevorteil weiter auszubauen. Deshalb ist die besondere Berücksichtigung von Studie- renden und Auszubildenden bei der Wohnraumvergabe ebenfalls ein Bestandteil des am 04. September 2012 mit den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins geschlossenen „Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“. Neben der Neuvermietung von Wohnraum an Studierende ist im Bündnis gesondert ver- einbart, dass die Wohnungsbaugesellschaften ihre Erfah- rungen, die sie als Vermieter von Wohnungen an einzelne Studierende und an Wohngemeinschaften gesammelt haben, mit den Erkenntnissen des Berliner Studentenwer- kes und der Sozialreferate der Studierendenvertretungen abgleichen. Gemeinsam mit diesen werden sie prüfen, inwieweit eine Erweiterung und Vertiefung von Koopera- tionsmöglichkeiten zum studentischen Wohnen sowohl im Wohnungsbereich als auch bei den Wohnheimen im jeweiligen Bestand möglich ist. Durch die intensive Kooperation des Verbands Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und des Studentenwerks wurden mehrere Maßnahmen verab- redet, um studentisches Wohnen zu stärken. Im April 2013 wurde zum Beispiel ein gemeinsames Marketing- konzept vereinbart, in dessen Rahmen zusätzlich Wohn- raum für ca. 500 Studierende allein bei den städtischen Gesellschaften angeboten wird. Erste vorläufige Ergeb- nisse verdeutlichen, dass die hierzu verabredeten Margen weit überboten werden. Der BBU prüft darüber hinaus, ob und in welchem Umfang sonstige Wohnungsunternehmen ebenfalls das studentische Wohnen befördern können. Festgestellt wird aber auch, dass Studierende den Be- zug freier Wohnungen ablehnen, die außerhalb des S- Bahnringes liegen. 6. Welche Auffassung vertritt der Senat zu verbindli- chen Vereinbarungen mit den städtischen Wohnungsun- ternehmen, die analog zu Vereinbarungen zum Geschütz- ten Marktsegment Zielzahlen zur Unterbringung von Studierenden beinhalten würden? Zu 6.: Vor dem Hintergrund der neu gestarteten, ge- meinsamen Initiativen der städtischen Wohnungswirt- schaft, von Wohnungsverbänden und des Landes sind spürbare Verbesserungen bei der Wohnraumversorgung von Studierenden zu erkennen. Unabhängig davon sollte die Wirkung des umfassenden Maßnahmenpakets erst erhoben und bewertet werden, bevor in diesem Bereich formale Zielvorgaben definiert werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Studierende nicht zum geschütz- ten Marktsegment zählen. Studierende sind – im Gegensatz z.B. zu Obdachlosen – in der Lage, sich am Wohnungsmarkt zu versorgen. 7. Welche Kooperationen sind zwischen Studenten- werk und städtischen Wohnungsbaugesellschaften für den Neubau von studentischem Wohnraum vorgesehen, und wie befördert der Senat das Zustandekommen derartiger Kooperationen? Zu 7.: Kooperationsvereinbarungen zwischen Studen- tenwerk und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den Neubau betreffend, sind bisher nicht zustande ge- kommen. Auf die mit den Verbänden gestartete Koopera- tion zur Wohnraumversorgung von Studierenden wurde schon in der Antwort zu Frage 5 hingewiesen. Über Ko- operationen zwischen den städtischen Wohnungsbauge- sellschaften und dem Studentenwerk zum gemeinsamen oder unterstützten Neubau sind detaillierte Abstimmun- gen und Vereinbarungen zwischen den Beteiligten erfor- derlich. Berlin, den 07. März 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)