Drucksache 17 / 13 174 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 04. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2014) und Antwort Wie wird das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz umgesetzt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kontrollen gab es in den Jahren 2012 und 2013 durch die Vergabestellen in den jeweiligen Senatsverwaltungen zur Erfüllung der Vorgaben aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (bitte ein- zeln nach Senatsverwaltungen und Jahren auflisten)? 2. Welche Ergebnisse wurden jeweils erzielt? 3. Wie hoch ist der jeweilige prozentuale Anteil der Kontrollen an der Gesamtanzahl der jeweiligen Vergaben im jeweiligen Jahr? 4. Welche konkreten Sanktionen wurden eingeleitet in Fällen der Verletzung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes? 5. Wie erfolgten gemäß Frage 1 die jeweiligen Kon- trollen des Vergabegeschehens im unmittelbaren Landes- dienst, in den nachgeordneten Einrichtungen, den Anstal- ten des öffentlichen Rechts, den Unternehmen des priva- ten Rechts, an denen das Land Berlin mehrheitsbeteiligt ist oder sonst einen bestimmenden Einfluss ausübt (bitte einzeln für jede Senatsverwaltung, Einrichtung, jedes Unternehmen aufführen)? Zu 1. bis 5.: Gemäß § 5 Absatz 1 Berliner Ausschrei- bungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) legt der Senat alle zwei Jahre, d.h. erstmalig 2014 einen Vergabebericht dem Abgeordnetenhaus über die Wirkung des Gesetzes, die Arbeit der Vergabestellen und der Kontrollgruppe vor. Schlussfolgerungen, welche aus der Kontrolltätigkeit resultieren, werden ebenso in den Bericht mit einfließen. Der Bericht wird gleichzeitig Basis einer fortschrei- tenden Evaluation sein. Um jedoch einen aktuellen Be- richt erstellen und vorlegen zu können, werden die not- wendigen Daten erst im Frühjahr 2014 ermittelt. Dabei sei wiederholt darauf hingewiesen, dass für stichprobenartige Kontrollen im Rahmen der Vertragsab- wicklung und Leistungsabnahme die öffentlichen Auf- traggeber eigenständig tätig werden müssen und nur in begründeten und schwerwiegenden Verdachtsfällen die Kontrollgruppe der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung anzurufen ist. Da den öffent- lichen Auftraggebern das alleinige Zugriffsrecht auf die Vergabeunterlagen zusteht, obliegt ihnen primär die Ver- pflichtung der Einhaltung einer Kontrollpflicht nachzu- kommen. Die Organisation der öffentlichen Auftrags- vergabe einschließlich der Vertragskontrolle ist innerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung grundsätzlich An- gelegenheit der Abteilungen und Ämter. Im Übrigen müssen gemäß Nr. 10.3.2 der Ausfüh- rungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung (LHO) die Beauftragten für den Haushalt, bzw. die Titel- verwalter überprüfen, ob die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Vorschriften eingehalten worden sind. Abschließend wird mitgeteilt, dass Statistiken, man- gels einer Verpflichtung hierzu, nicht geführt werden. Berlin, den 10. Februar 2014 In Vertretung Guido B e e r m a n n ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2014)