Drucksache 17 / 13 177 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 03. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2014) und Antwort Uni-Assist e.V. I: Rechtliche Probleme, Keine Beratung, fehlende Kontrollen und unzählige Beschwerden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Bewerbungen von EU-Bürger*innen und wie viele Bewerbungen von Drittstaatenangehörige für Studienplätze an Berliner Universitäten wurden in den Jahren 2011 bis 2013 durch den Verein Uni-Assist e.V. geprüft? Zu 1.: In den Jahren 2011 bis 2013 hat Uni-Assist e.V. nach eigenen Angaben für Berliner Universitäten die Bewerbungen von 18.456 EU-Bürgerinnen und EU-Bür- gern und von 21.319 Drittstaatenangehörigen bearbeitet. 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden privat- rechtliche Institutionen, wie z.B. Uni-Assist e.V. ein- gesetzt, um internationale Bewerbungen um Studienplätze an Berliner Universitäten zu prüfen? Zu 2.: Die Berliner Hochschulen sind für die Zulas- sung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern zuständig. Diese Zuständigkeit wurde nicht auf andere übertragen. Uni-Assist e.V. bietet einen Service für die ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewer- ber, bei dem der Verein keine hoheitlichen Aufgaben der Hochschulen wahrnimmt. Bewerberinnen und Bewerber schließen eine Verein- barung mit Uni-Assist e.V. Diese ist die Rechtsgrundlage für die Dienstleistung von Uni-Assist e.V. Aufgrund die- ser Vereinbarung nimmt Uni-Assist e.V. eine Vorprüfung der Unterlagen vor und bescheinigt der Bewerberin oder dem Bewerber, ob die Unterlagen vollständig sind und den Anforderungen an eine Zulassung zum Studium ent- sprechen. In dieser Zertifizierung besteht die Leistung des Vereins. Zugleich wird durch die Zertifizierung die Zulas- sungsentscheidung der Hochschulen erleichtert. 3. Wie wird die Rechtssicherheit der Bearbeitung der internationalen Bewerbungen durch Uni-Assist e.V. si- chergestellt? Zu 3.: Die Zulassungsentscheidung trifft allein die Hochschule. Sie hat sicherzustellen, dass im Bewer- bungsverfahren die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Der Verein Uni-Assist e.V. teilt im Rahmen seiner Dienstleistung den Bewerberinnen und Bewerbern das Bewertungsergebnis der Vorprüfung schriftlich mit. In diesem Schreiben wird den Bewerberinnen und Bewer- bern auch der Widerspruchsweg erläutert. Auf Rückfrage überprüft Uni-Assist e.V. das Bewertungsergebnis und gibt darüber Auskunft. Sind Bewerberinnen oder Bewer- ber dauerhaft mit der Bewertung von Uni-Assist e.V. nicht einverstanden, wird die Bewerbung an die Hoch- schule zur Bescheidung weitergeleitet. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Uni-Assist e.V. sind die Rechtsbeziehungen und die Grundlagen des Qualitätsmanagement und der Beschwer- dewege ausführlich dargestellt. Die AGBs sind auf der Homepage des Uni-Assist e.V. niedergelegt. Uni-Assist e.V. richtet sich bei der Bewertung nach den Bewertungsvorschlägen der Konferenz der Kultusmi- nister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) sowie nach den Zugangsvoraussetzungen der Hochschulen. 4. Welche Möglichkeiten gibt es für die Universitäten und den Senat, die Bearbeitung von internationalen Be- werbungen um Studienplätze an Berliner Universitäten durch Uni-Assist e.V. zu prüfen oder zu kontrollieren? Zu 4.: Die Hochschulen kontrollieren regelmäßig die Arbeit von Uni-Assist e.V. Über ein webbasiertes Portal können die Hochschulen sämtliche Datensätze ihrer Be- werberinnen und Bewerber einsehen. Mit Hilfe eines elektronischen Rückmeldesystems werden Rückfragen oder Wünsche der Hochschulen taggenau bearbeitet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 177 2 Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft führt die Aufsicht über die Berliner Hochschu- len. Die Vorprüfung des privaten Dienstleisters Uni-As- sist e.V. kann durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht unmittelbar kontrolliert werden. Die Aufsicht nach § 89 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) bezieht sich unmittelbar nur auf das Zulas- sungsverfahren und die Zulassungsentscheidung der Hochschule. 5. Existieren Verwaltungsvereinbarungen zwischen den Universitäten und Uni-Assist e.V. oder zwischen dem Senat und Uni-Assist e.V.? Zu 5.: Es existieren keine entsprechenden Verwal- tungsvereinbarungen zwischen dem Senat oder den Uni- versitäten und Uni-Assist e.V. 5 a) Wenn ja, was ist der Inhalt dieser Verwaltungs- vereinbarungen (bitte als Anlage beifügen)? Zu 5 a): Entfällt. 6. Wie bewertet der Senat die Kritik an Uni-Assist e.V. dass a) der Verein unzuverlässig arbeitet? b) der Verein, für Bewerber*innen kaum ansprechbar ist und Beratungen seit April 2013 nicht mehr an- bietet? c) die Webseite des Vereins unübersichtlich ist? d) die Abstimmungen zwischen dem Verein und den Berliner Hochschulen problematisch ist? Zu 6 a - d): Bei dem hohen Antragsaufkommen bleibt Kritik nicht aus. Der Verein geht nach eigener Auskunft den Beschwerden nach und arbeitet auf dieser Grundlage auf Verbesserungen hin. Dem Senat sind auch Pressever- öffentlichungen bekannt, in denen einzelne Probleme dargestellt werden. Der Senat verfolgt deshalb die Ent- wicklung aufmerksam. Er sieht es primär als Aufgabe der Mitgliedshochschulen, die Arbeit des Vereins zu und die Zusammenarbeit mit diesem weiter zu optimieren. 7. Wer berät zurzeit internationale Bewerber*innen um Studienplätze an Berliner Universitäten bei Fragen oder Problemen? Zu 7.: Neben den akademischen Auslandsämtern der Hochschulen berät der Deutsche Akademische Aus- tauschdienst e.V. Studienbewerberinnen und Studienbe- werber aus dem Ausland, die in Deutschland ein Studium aufnehmen wollen. 8. Wie viele Beschwerden erhalten die Universitäten über den Verein Uni-Assist e.V. jährlich? Zu 8.: Dies ist dem Senat nicht bekannt. 9. Wie viele Beschweren erhält der Senat über den Verein Uni-Assist e.V. jährlich? Zu 9.: Keine. 10. Was ist der Inhalt dieser Beschwerden? Zu 10.: Entfällt. 11. Wie reagieren die Universitäten und wie reagiert der Senat auf diese Beschwerden? Zu 11.: Soweit an die Hochschulen Beschwerden ge- richtet werden, hat der Senat darüber keine Informatio- nen. 12. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 13. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 12. und 13.: Zuständig für die Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage ist der Senat von Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 21. Februar 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2014)