Drucksache 17 / 13 178 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 03. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2014) und Antwort Uni-Assist e.V. II: Gebühren und Kosten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Berliner Universitäten schalten bei Bewer- bungsverfahren von EU-Bürgern und Drittstaatenangehö- rige um einen Studienplatz privatrechtliche Institutionen vor, insb. Uni-Assist e.V. Dieser Verein finanziert sich durch Gebühren: Bewerber*innen aus der EU zahlen 43 €, Drittstaatenangehörige 68 €. Durch welche finanziellen Mittel aus welchem Haushalt wird der Verein Uni-Assist e.V. gefördert und wie hoch ist diese Förderung? Zu 1.: Der Verein Uni-Assist e.V. finanziert sich al- lein aus den Entgelten der ausländischen Studienbewerbe- rinnen und Studienbewerber, die seine Dienstleistung in Anspruch nehmen. Der Verein erhält nach Kenntnis des Senats keine öffentlichen Gelder. 2. Was kostet den Berliner Universitäten der Beitritt zum Verein Uni-Assist e.V. jährlich? Zu 2.: Die Berliner Universitäten zahlen keinen jährli- chen Beitrag an Uni-Assist e.V. Die Satzung des Vereins Uni-Assist e.V. ermöglicht in § 5 Abs. 2 die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen durch Beschluss der Mitglieder- versammlung. Die Mitgliederversammlung des Uni-As- sist e.V. hat nach Mitteilung des Vereins bislang keine Mitgliedsbeiträge festgesetzt. 3. Welche Kosten kämen auf die Berliner Universitä- ten zu, wenn sie aus dem Verein Uni-Assist e.V. aus- treten würden? Zu 3.: Entsprechende Kostenbetrachtungen sind dem Senat nicht bekannt. 4. Welche Vor- und Nachteile haben die Universitäten durch die Beauftragung privater Institutionen, wie z.B. Uni-Assist e.V. für die Bearbeitung internationaler Be- werbungen um einen Studienplatz? Zu 4.: Der Vorteil besteht angesichts schwankender Fallzahlen sicherlich darin, dass hochspezialisiertes Per- sonal so nicht an jeder einzelnen Hochschule vorgehalten werden muss. Ein möglicher Nachteil könnte darin beste- hen, dass die Hochschulen auf die Geschwindigkeit und die Qualität der Arbeit kaum Einfluss nehmen können. Über die damit verbundenen Einsparungen kann keine Aussage getroffen werden. 4 a) Wie hoch sind die Kosten, die die Universitä- ten dadurch jährlich einsparen? Zu 4 a): Über Einsparungen, die für die Hochschulen durch die Vorprüfung durch Uni-Assist e.V. entstehen, ist dem Senat nichts bekannt. 5. Welche Kosten kämen auf die Universitäten zu, wenn die Studienabteilungen wieder selbst mit der Bear- beitung von internationalen Bewerbungen um einen Stu- dienplatz betraut werden würden? Zu 5.: Siehe Antwort zu 3. 5 a) Wie hoch wäre der Mehrbedarf an Personal an je- der Universität? Zu 5 a): Entsprechende Personalberechnungen sind dem Senat nicht bekannt. 6. Wie rechtfertigt der Senat die durch die Übertra- gung der Bearbeitung der internationalen Bewerbungen für einen Studienplatz an den Verein Uni-Assist e.V. eingeführten Studiengebühren, wenn gleichzeitig der Senat seit Jahren Studiengebühren konsequent ablehnt? Zu 6.: Der Senat lehnt Studiengebühren nach wie vor konsequent ab. Bei dem Entgelt an Uni-Assist e.V. han- delt es sich wie oben ausgeführt nicht um Gebühren. Auch führt Uni-Assist e.V. keine hoheitlichen Aufgaben aus. Die Bearbeitung der Bewerbungen durch Uni-Assist e.V. stellt eine Art Zertifizierung der eingereichten Un- terlagen dar. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 178 2 Die Zertifizierungsleistung wird nach Auskunft von Uni- Assist e.V. gemäß ihrem Aufwand vergütet. 7. Wie rechtfertigt der Verein Uni-Assist e.V. und wie rechtfertigen die Universitäten und der Senat die unter- schiedlich hohen Gebühren für EU-Bürger*innen und Drittstaatenangehörige und wie rechtfertigen die Univer- sitäten und der Senat die damit verbundene Benachteili- gung für Drittstaatenangehörige? Zu 7.: Die Höhe des Entgelts orientiert sich nach Aus- kunft von Uni-Assist e.V. am Aufwand für die Bearbei- tung der Bewerbungen. Uni-Assist e.V. verfolgt laut Sat- zung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwe- cke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Höhe der Entgelte bei Uni-Assist e.V. wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Die Hochschulen gehen davon aus, dass der Aufwand für die Bearbeitung europäischer Bewerbungen geringer ausfällt als für die Bearbeitung außereuropäischer Bewer- bungen. Uni-Assist e.V. evaluiert in regelmäßigen Ab- ständen den Aufwand. 8. Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass durch die Erhebung von Gebühren überhaupt und durch die unterschiedliche Höhe der Gebühren Studierende, insb. mit geringem Einkommen vom Studium ausge- schlossen werden? Zu 8.: Der Senat kann nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass im Einzelfall auch relativ geringe, einmalige Kosten eine Studienbewerberin oder einen Studienbewerber davon abhalten, ein Studium aufzuneh- men. Das von Uni-Assist e.V. erhobene Entgelt dürfte allerdings neben anderen Kosten (z.B. für Übersetzungen, Visa etc.) nur gering ins Gewicht fallen. 9. Welchen finanziellen Ausgleich gewähren die Uni- versitäten oder der Senat für EU-Bürger*innen und Dritt- staatenangehörige, die sich die Gebühren nicht leisten können? Zu 9.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass für die Kos- ten der Dienstleistung durch Uni-Assist e.V. ein besonde- rer Ausgleich gewährt wird. 9 a) Welche Härtefallregelungen gibt es? Zu 9 a): Dem Senat sind keine besonderen Härtefall- regelungen für einen Ausgleich des Entgelts an Uni-As- sist e.V. bekannt. 10. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 11. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 10. und 11.: Zuständig für die Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage ist der Senat von Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 19. Februar 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2014)