Drucksache 17 / 13 179 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 03. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2014) und Antwort Honorarprofessuren als politisches Aushängeschild? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Honorarprofessuren nach den §§ 116 und 117 BerlHG wurden an welchen Berliner Universitäten und Hochschulen in den Jahren 2011 bis 2013 vergeben? Zu 1.: Dem Senat sind die Zahlen nicht bekannt. 2. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Verga- be von Honorarprofessuren an Berliner Universitäten und Hochschulen? Zu 2.: Der Senat hat keine Veranlassung, die Ent- wicklung der Vergabe von Honorarprofessuren kritisch zu beurteilen. 3. Was sind die konkreten Gründe und Anlässe für die Vergabe von Honorarprofessuren? Zu 3.: In der Regel geht es darum, sehr gute Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler, die keine Professur bekleiden, oder renommierte Persönlichkeiten des Öf- fentlichen Lebens an die Hochschule zu binden und deren Lebens- und Berufserfahrung über die Lehrverpflichtung den Studierenden zur Verfügung zu stellen. 4. Welche konkreten Ziele und Zwecke werden bei der Vergabe von Honorarprofessuren verfolgt? Zu 4.: Siehe Antwort zu 3. 5. Wie werden die internen Abläufe zur Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen kontrolliert? Zu 5.: Die §§ 116 und 117 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) sind von der Erprobungsklausel des § 7a BerlHG umfasst. Insoweit kann die Praxis der Hochschu- len unterschiedlich aussehen. Grundsätzlich gilt, dass der obersten Dienstbehörde die Aufsicht zukommt. Es ist aber davon auszugehen, dass die Hochschulleitungen generell darauf achten, dass vom Instrument der Honorarprofessur kein inflationärer oder sachfremder Gebrauch gemacht wird. 6. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 6.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mrz. 2014)