Drucksache 17 / 13 188 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 05. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2014) und Antwort Sind die ILO-Kernarbeitsnormen dem Senat egal? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum wurde die Produktgruppe „elektronische Bauteile und Produkte“ mit dem Gemeinsamen Rundschreiben 1/2012 der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 29.2.2012 aus der Liste jener Produkte entfernt, für die bei Ausschreibungen eine Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeits- normen erforderlich ist? Zu 1.: Gemäß § 8 Absatz 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 08.07.2010 (GVBl. S. 399 vom 22.07.2010), zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 05.06.2012 (GVBl. S. 159 vom 16.06.2012) sind von den Bieterinnen und Bietern für bestimmte Waren oder Warengruppen entsprechende Nachweise zu verlangen, d.h., Zertifikate oder Label, die bestätigen, dass der Auftrag gemäß der Leistungsbe- schreibung ausschließlich mit Waren ausgeführt wird, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen gemäß BerlAVG gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Eigenerklärung ist nur in den Fällen und ausnahmsweise von den Bieterinnen und Bie- tern abzugeben, wenn es für die betreffenden Produkte keine dementsprechenden Nachweise gibt. Aktuell gibt es für elektronische Bauteile grundsätz- lich keine Nachweise. Die Forderung zur Abgabe der Eigenerklärung würde damit einen bloßen bürokratischen Aufwand ohne jeglichen positiven Effekt verursachen. Darüber hinaus haben diverse Auftraggeber bei der Vergabe von elektrischen Geräten, Haustechnik und Fahrzeugen wegen dieser Bestimmung wiederholt keine Angebote erhalten, so dass der Bedarf der öffentlichen Hand nicht gedeckt werden konnte. Diese Fälle traten vor allem in den Bereichen auf, in denen die Berliner Auf- traggeber keine oder nur eine geringe Marktmacht besit- zen. Es kommt immer wieder vor, dass Bewerberinnen und Bewerber um öffentliche Aufträge die Vertragsbe- dingungen der öffentlichen Hand – aus welchen Gründen auch immer – nicht akzeptieren und keine Angebote ab- geben. Es gehört zum Prinzip der Vertragsfreiheit, dass man zum Abschluss von Verträgen nicht gezwungen ist. Problematisch wird dies, wenn die öffentliche Hand von den Leistungen bestimmter Unternehmen abhängig ist (z.B. bei Ersatzteilen, Patenten, Monopolstellungen). Der Senat hat daher beschlossen, die elektronischen Bauteile aus der Produktliste wieder heraus zu nehmen. 2. Welchen Anteil an den Beschaffungen des Landes Berlins haben die verbliebenen Produktgruppen jeweils: • Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder) • Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle • handgefertigte Teppiche • Natursteine • Produkte aus Holz • Kaffee, Kakao, Tee • Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein • Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren • Fischereiprodukte • Feuerwerkskörper, Zündhölzer • Schnittblumen, Topfpflanzen? Zu 2.: Der Senat kann aufgrund der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung keine Angaben machen; Statistiken werden hierüber nicht geführt. Darüber hinaus werden die betreffenden Produkte in der Regel nicht ein- zeln beschafft, sondern sind Bestandteile größerer Be- schaffungsvorhaben. Der Ermittlungsaufwand ist in dem für die Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage vorge- sehenen Zeitrahmen nicht leistbar. Berlin, den 18. Februar 2014 In Vertretung Guido B e e r m a n n Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)