Drucksache 17 / 13 189 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling und Silke Gebel (GRÜNE) vom 04. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2014) und Antwort Plant der Noch-Tierpark-Chef ein Trümmerschutt-Gebäude oder nutzt er den Trümmer- schutt zum Überdecken seiner illegal entsorgten Abfälle? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Bei der Beantwortung wurden daher auch Auskünfte der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH (Tierpark GmbH) berücksichtigt. 1. Vor dem Hintergrund der Drs. 17/13033 getroffenen Aussage, dass Trümmerschutt für eine geplante Baumaßnahme bewegt wurde, um welche Baumaßnahme handelte es sich und wie groß sind die Massen des beweg- ten Trümmerschutthaufens? 2. Wurde diese Baumaßnahme bereits realisiert oder wird sie der scheidende Zoochef noch umsetzen? Zu 1. und 2.: Die Tierpark GmbH teilte dazu mit, dass der Trümmerschutt nach 1945 angehäuft worden sei. Nach der Gründung des Tierparks sei der überwiegende Teil begrünt und 2002 bzw. 2004 als Anlagen für asiati- sche und europäische Gebirgstiere umgestaltet worden (insgesamt ca. 15 ha). Die geplante Anlage für amerikani- sche Gebirgstiere auf einer weiteren Teilfläche konnte aus Kostengründen bisher nicht realisiert werden. Eine Teil- fläche sei als Lagerfläche begradigt worden. 3. Wurde der Trümmerschutt aus dem 2.Weltkrieg hinsichtlich einer Kontaminierung untersucht und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu 3.: Es handelt sich um einen bewachsenen Trüm- merberg, der ähnlich wie der Teufelsberg bzw. der Fried- richshain aus Kriegsschutt aufgeschüttet wurde. Eine Veranlassung, dieses Material zu untersuchen, hat es bislang nicht gegeben. 4. Sollte der Trümmerschutt in der bestehenden Konsistenz also mit großen Betonbrocken, Eisenteilen und anderen Bauabfall-Beimengungen verwendet werden oder sollte dieser aufbereitet werden? Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 1. Der Trümmerschutt wurde nach Auskunft der Tierpark GmbH in der beste- henden Konsistenz begradigt. 5. Weshalb hat die Behörde die TierparkGeschäftsführung angewiesen, dass der Trümmerschutt nicht weiter angetastet werden darf und was soll jetzt damit geschehen? Zu 5.: Ohne Analyse und vorherige Einschaltung der zuständigen Behörden, insbesondere zum Bodenschutz, ist der Umgang mit dem Trümmerschutt nicht statthaft. Der Trümmerschuttwall am Rande des Tierparkgeländes ist vergleichbar mit ähnlichen nach 1945 entstandenen Anhäufungen. Es ist nicht davon auszugehen, dass dessen Abbau in absehbarer Zeit in Angriff genommen wird. 6. Welche Gehege und Freianlagen sollten mit dem Erdaushub der Schadstoffklasse Z1.1 und Z1.2, d.h. mit Materialien, die aufgrund von Schadstoffbelastungen nur eingeschränkt verbaut werden dürfen, aufgefüllt werden und welches tierpflegerische Konzept verbirgt sich da- hinter? Zu 6.: Die Tierpark GmbH plant den Erdaushub als Bodengrund, speziell für Huftiere, vorzusehen. 7. Welche Schadstoffwerte des untersuchten Bodenaushubs im Tierpark sind erhöht, so dass es zu einer Klassifizierung nach Z 1.1 bzw Z1.2 mit einem einge- schränkten Einbau kommt? (Bitte benennen Sie die Schadstoffe inklusive der Werte) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 189 2 Zu 7.: Zu dem Material, welches teilweise zum Tier- park transportiert wurde, liegen Analysen vor, die in un- terschiedlichen Konstellationen zur Einstufung als Z 1.1 oder Z 1.2 nach der TR LAGA (Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) geführt haben. Die jeweilige Einstufung erfolgt durch die Überschreitung des Z 0-Wertes einzelner oder mehrere Parameter. Es wurden bei insgesamt rund 80 Mischproben jeweils 32 Einzelpa- rameter (im Feststoff/Eluat) analysiert. Die untersuchten Proben zeigen nahezu durchgängig Überschreitungen der Z 0-Werte bei den Parametern Blei, Kupfer, Quecksilber und Zink. Die Einstufung zum Z 1.2-Material ist im Wesentlichen durch den Parameter Sulfat bedingt. Alle übrigen Parameter sind nur vereinzelt auffällig. Die Parameter bzw. Schadstoffgehalte, die zur jewei- ligen Einstufung geführt haben, sind nachfolgend mit den ermittelten Maximalwerten aufgeführt: Parameter Einstufung TR LAGA max. Gehalt Grenzwert (TR LAGA) Blei Z 1.1 210 mg/kg TS 210 mg/kg TS Kupfer Z 1.1 66 mg/kg TS 120 mg/kg TS Quecksilber Z 1.1 1,3 mg/kg TS 1,5 mg/kg TS Zink Z 1.1 230 mg/kg TS 450 mg/kg TS TOC Z 1 1,48 Ma% TS 1,5 Ma% TS MKW (C10-C40) Z 1 210 mg/kg 600 mg/kg Sulfat Z 1.2 47 µg/l 50 µg/l PAK Z 1.2 13,7 mg/kg TS 30 mg/kg TS pH-Wert Z 1.2 11,6 6,5 – 9,5 Elektr. Leitfähigkeit Z 1.2 1.047 µS/cm 1.500 µS/cm 8. Welche Umwelttoxikologischen Auswirkungen haben Erdanhäufungen der Klassifizierung nach Z 1.1 bzw Z 1.2 vor allem vor dem Hintergrund, dass dieser Boden in Gehege und Freianlagen genutzt werden soll? Zu 8.: Der Geltungsbereich der Technischen Regeln LAGA M 20 (Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall zur Anforderung an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen) umfasst u.a. die Bewertung der Schadlosigkeit der Verwertung von mineralischen Abfäl- len in technischen Bauwerken und von Bodenmaterial, das unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht in bodenähnlichen Anwendungen verwertet wird. Die Vor- schriften des Boden- und Grundwasserschutzes finden darin Berücksichtigung. Eine separate Betrachtung zu- sätzlicher Aspekte bei einer Nutzung in Gehegen ist damit nicht geregelt und könnte lediglich durch den Tierpark selbst erfolgen. Darauf besteht von hier kein Einfluss. 9. In welcher Form wird durch den neu aufgebrachten Schutt die Gesundheit von Menschen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Ge- wässer geschädigt? Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 8. Darüber hinaus be- steht kein Verdacht einer schädlichen Wirkung z.B. im Sinne des Bodenschutzes. 10. In welcher Form wird der Boden durch den neu aufgebrachten Schutt verunreinigt oder sonst nachteilig verändert? Zu 10.: Über die Beurteilung gemäß LAGA M 20 (siehe Antwort zu Frage 8) hinaus bestehen keine be- kannten aktuellen und zu vollziehenden Regelungen. 11. Vor dem Hintergrund, dass der in wenigen Wochen aus dem Amt scheidende Zoodirektor bislang keine Freianlagen und Gehege mit nennenswerten Mengen Erdaushub der Schadstoffklasse Z1.1 und Z 1.2 aufgefüllt hat, wurden die 30.000 Tonnen leicht schadstoffbelasteter Bodenaushub in Abstimmung mit dem künftigen Tier- parkchef beschafft? Zu 11.: Die Annahme des kostenfreien Materials wur- de nach Auskunft der Tierpark GmbH nicht mit dem künftigen Geschäftsführer abgestimmt. 12. Weshalb wurde der seit sieben Jahrzehnten auf dem Tierparkgelände befindliche Trümmerschutt ausge- rechnet im Juni 2013 umgeschichtet, nachdem eine der Fragestellerinnen den zuständigen Behörden den Ver- dacht von illegal verbrachten giftigen Abfällen auf diesem Standort mitgeteilt hatte (vgl. Drs. 17/12256), so dass die Behörde bei ihrem Kontrollgang am 26.05. statt der in Rede stehenden Verdachtsfläche nunmehr ein Trümmer- haufwerk vorfand? Zu 12.: Bei dem im Juni 2013 festgestellten Haufwerk handelte es sich um ca. 500 m 3 Material, das nach Anga- ben der Tierpark GmbH für die Gehege-Unterhaltung angedacht war. Eine Umlagerung von Trümmerschutt wurde zu diesem Zeitpunkt nicht festgestellt. 13. Teilt der Senat die Auffassung, dass das Auffinden illegal entsorgter giftiger Abfälle unter einer meter- hohen Trümmerschuttschicht nur möglich ist, wenn die Trümmerschicht zuvor entfernt wird? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 189 3 Zu 13.: Ja. Der Trümmerschutt liegt dort jedoch be- reits Jahrzehnte und ist bewachsen. Hinweise auf aktuelle Vergrabungen waren nicht erkennbar. 14. Haben die im Juni kontrollierenden Behörden den Trümmerschutt entfernt, um die Verdachtsflächen in Augenschein zu nehmen? Zu 14.: Nein. Dazu gab es keine Veranlassung. Siehe auch Antwort zu Frage 13. 15. Treffen Informationen zu, dass gemäß §2 der Berliner Bauordnung auch Lagerplätze und Aufschüttun- gen zu baulichen Anlagen zählen und dass gemäß §54 lediglich Aufschüttungen auf einer Fläche bis zu 300m² genehmigungsfrei gestellt sind? 16. Ist der Senat zur Auffassung gelangt, dass die Erdaushubaufschüttungen mit einer Masse von 30.000t auf einer Fläche lagern, die kleiner ist als 300 Quadrat- meter, wenn nicht, weshalb sieht er keinen bauordnungs- rechtlichen Genehmigungsbedarf? Zu 15 und 16.: Für den Vollzug der Berliner Bauord- nung und ihrer Folgevorschriften sind grundsätzlich die Bauaufsichtsämter der Bezirke zuständig, so dass die bauordnungsrechtliche Beurteilung dieses Sachverhalts dem Bauaufsichtsamt des Bezirkes Lichtenberg obliegt. Der Senat hat dazu keine eigenen Erkenntnisse. 17. Wie viele asbesthaltige Gebäude gab und gibt es im Tierpark (Bitte listen Sie alle Gebäude auf)? 18. Welche asbesthaltigen Gebäude wurden im Tierpark in den vergangenen Jahren bereits abgerissen oder saniert (Bitte listen Sie alle Gebäude mit der Jahreszahl auf)? Zu 17. und 18.: Die Tierpark GmbH hat mitgeteilt, dass im Zuge der Erneuerung des Greifvogelrings die asbesthaltigen Dächer der alten Greifvogelunterkünfte ordnungsgemäß entsorgt worden seien. Gleiches sei in 2013 mit zwei Hütten der Greifvogelaufzucht geschehen. Die Dacherneuerung für weitere zwei Hütten dieses Be- reiches solle in 2014 erfolgen. Über eine Asbestbelastung weiterer Gebäude gäbe es keine Erkenntnisse. 19. Welche Lesart hält der Senat für wahrscheinlicher , dass der Trümmerschutt der Errichtung eines Trümmerschutt-Bauwerks dienen sollte oder dass unter ihm illegal entsorgte Abfälle versteckt sind? Zu 19.: Siehe Antwort zu Frage 12. Der Senat wird ei- ne Bewertung von Sachverhalten grundsätzlich nur im Falle tatsächlicher Feststellungen und konkreter Ver- dachtsmomente abgeben. Berlin, den 26. Februar 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2014)