Drucksache 17 / 13 190 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 04. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2014) und Antwort Was bleibt von der Silvesternacht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Anmerkung: Die Schriftliche Anfrage 17/13190 über „Was bleibt von der Silvesternacht" spricht sehr unterschiedliche Aspekte silvesterlichen Geschehens an. Ent- sprechend breit verteilen sich die Zuständigkeiten für diese Aspekte auf Senatsverwaltungen und Bezirke. Sämtliche Beiträge dieser zuständigen Stellen sind nach- folgend zusammengetragen. Soweit Teilfragen unbeant- wortet geblieben sind, konnten hierzu keine Informatio- nen erlangt werden. 1.1. Welche zusätzlichen Kosten entstehen den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) durch die stadtweite Grundreinigung der Straßen, um die Reste der Silvesterfeuerwerke zu beseitigen? 1 Wie hat sich der Umfang der böllereibedingten Abfälle in den vergangenen 10 Jahren entwickelt? Zu 1.: Als zusätzliche Kosten sind der Berliner Stadt- reinigung für den 01.01.2014 ca. 83.000 € entstanden. Im gesamten Zeitraum der Silvesterreinigung (rd. 14 Tage) betrug die Beseitigungsmenge 515 Tonnen. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten für die Beseitigung der Silvesterverunreinigungen lässt sich nicht vornehmen, da eine exakte Trennung der Silvesterverschmutzungen von den üblichen Abfällen oder z.B. dem Splitt nicht möglich ist. Zu 1. Nr. 1: Es lässt sich keine Aussage darüber tref- fen, wie sich der Umfang der silvesterbedingten Abfälle entwickelt hat. Auch hier ist eine exakte Trennung von Silvesterverschmutzungen und den üblichen Verunreini- gungen, vor allem aufgrund der jährlich unterschiedlichen Wetterverhältnisse, nicht möglich. 2 Wird die Regelung, um Krankenhäuser, Altenheime und Kirchen nicht zu böllern eingehalten und gesondert kontrolliert? 1 Wie wird diese Regelung seitens des Senats und der Bezirke durchgesetzt 2 Welche Maßnahmen ergreift der Senat, damit auch lärmempfindlichere Menschen in der Silvesternacht mit weniger Lärm und Stress feiern können? Zu 2.: Entsprechend § 23 Abs. 1 Satz 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 1 der Verord- nung vom 11. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2171) geändert worden ist, ist das Abbrennen von pyrotechnischen Ge- genständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kranken- häusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 2 1. SprengV kann die zu- ständige Behörde allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II mit aus- schließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedel- ten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimm- ten Zeiten auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben. Entsprechend werden jedes Jahr im Amtsblatt Berlin die erlaubten Abbrennzeiten von Feuerwerkskörpern für das gesamte Gebiet der Berliner Bezirke angekündigt. Inhaltlich wurde 2013 (Amtsblatt vom 13.12.2013 Nr. 54 S. 2529) wie die Jahre zuvor allgemein angeordnet, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 bezie- hungsweise Klasse II (Kleinfeuerwerk) mit ausschließli- cher Knallwirkung am 31. Dezember 2013 vor 18 Uhr und am 1. Januar 2014 nach 7 Uhr im gesamten Gebiet der Bezirke Berlins nicht abgebrannt werden dürfen. Zu 2. Nr. 1: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit, innerhalb der Dienstzeit und im Rahmen der personellen Kapazitäten des Außendienstes des Ord- nungsamtes, würden die gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert. Die Feststellung von Personen, die Feuer- werk verbotener Weise außerhalb der erlaubten Zeit zün- den, sei sehr schwierig. Das Bezirksamt Reinickendorf erklärt, böllerbedingte Lärmanzeigen und –störungen würden wie andere Beschwerden wegen Lärmbelästigun- gen behandelt. In der Silvesternacht sei der Außendienst des Ordnungsamts nicht mehr im Dienst. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 190 2 Im Ordnungsamt Neukölln wurden zum Jahreswech- sel 2013/14 keine Verstöße gegen die Regelung der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV), um Kran- kenhäuser, Altenheime und Kirchen nicht zu böllern, verzeichnet. Weder dem Umwelt- und Naturschutzamt noch dem Ordnungsamt Pankow liegen Beschwerden von lärmge- plagten Bürgerinnen und Bürgern bzw. Verantwortlichen aus Krankenhäusern, Seniorenheimen und Kirchen vor. Das Verbot, im Umkreis dieser Einrichtungen nicht zu böllern, wäre durch den Außendienst des Ordnungsamtes ggfs. zu verfolgen und zu ahnden. Allerdings, darauf weist das Bezirksamt Pankow hin, müssten die Verursa- cherinnen und Verursacher auf "frischer Tat" ertappt werden. Derartige Ordnungswidrigkeiten würden in An- wesenheit der Ordnungskräfte aber einfach nicht began- gen. In der St. Marienkirche wurde der Nachmittags- Gottesdienst gestört durch lautes Böllern vor dem Nordeingang. Beim Sicherheitsdienst der Charité sind in den ver- gangenen zwei Jahren zur Silvesternacht keine nennens- werten Vorfälle dokumentiert, die im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern oder Böllern stehen. Beschwerden wegen Lärmbelästigung von Patienten sind nicht bekannt. Zu 2. Nr. 2: Silvesterveranstaltungen mit Feuerwerk im Freien unterliegen den Lärmschutzregelungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) nach Maßgabe der Ausführungsvorschriften des Landes- Immissionsschutzgesetzes Berlin (AV LImSchG Bln), sowie den Ausführungsvorschriften zum Landes- Immissionsschutzgesetzes Berlin – Veranstaltungen (AV LImSchG Bln - Veranstaltungen). Gemäß § 11 AV LImSchG Bln kann die zuständige Behörde bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses für öffentliche Veranstaltungen im Freien auf Antrag wider- ruflich eine Genehmigung erteilen, wenn dies im Einzel- fall unter Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses der Nachbarschaft zumutbar ist. Die Nebenbestimmungen der Genehmigung bilden dabei einen Rahmen der die Allge- meinheit sowie die Nachbarschaft vor unzumutbaren Belästigungen und schädlichen Umwelteinwirkungen schützen soll. 3 Liegen dem Senat Informationen über Auswirkungen auf Tiere auf Grund der Lautstärke von Silvesterfeuerwerk vor? Und wenn ja, welche? 1 Zu welchen Maßnahmen rät der Senat Haustierhaltern rund um die Silvesternacht? 2 Mit welchen Maßnahmen werden Tiere in Zoo und Tierpark geschützt um ihnen einen möglichst stressfreien Jahreswechsel zu ermöglichen? Zu 3. Nr. 1: Der Senat rät, Tiere nicht allein in der Wohnung zu lassen, Freigängerkatzen nicht nach draußen zu lassen, Türen und Fenster zu schließen, um Lärmbeläs- tigungen zu vermeiden. Zu 3. Nr. 2: Nach Auskunft der für die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter zuständigen Bezirke ergreift der Zoo Berlin diesbezüglich keine Maßnahmen. Der Tierpark Berlin versucht den normalen Tagesrhythmus der Tiere einzuhalten. Ein zusätzliches Beruhigungsmoment ist die nächtli- che Unterbringung in den Stallungen. In den vergangenen Jahren hat es nach Auskunft des Zoos keine stressbeding- ten Vorfälle bei den Tieren gegeben. Der Tierpark hat durch seine Stadtrandlage weniger Probleme mit dem zum Jahreswechsel verbundenen Lärm als andere Einrich- tungen. 4 Welche Auswirkungen haben erhöhte Schadstoffbelastungen auf die Berlinerinnen und Berliner? Zu 4.: Grundsätzlich können kurzzeitig stark erhöhte Luftschadstoffbelastungen zu Beeinträchtigungen des Herz-Kreislauf-Systems, z.B. einem erhöhten Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfall, und der Atemwege, z.B. vermehrter Hustenreiz oder vermehrte Asthmasymptome, führen. Daher werden in epidemiologischen Studien ver- mehrte Krankenhausaufnahmen und Arztbesuche sowie erhöhte Mortalitätsraten beobachtet. Es liegen allerdings keine epidemiologischen Unter- suchungen vor, die sich gezielt mit den erhöhten Luftbe- lastungen der Silvesternacht befassen. Da die durch Sil- vesterfeuerwerke frei gesetzten Schadstoffe in der Luft im Wesentlichen zeitlich begrenzt auftreten, ist von einer nachhaltigen gesundheitlichen Beeinträchtigung der Be- völkerung nicht auszugehen. 5 Welche Schadstoffbelastung wurde in der Silvesternacht, vom 31.12.2013, 16 Uhr bis 01.01.2014, 16 Uhr gemessen, welche am 30.12.2013, 16 Uhr bis 31.12.2013, 16 Uhr und 1.1.2014 16 Uhr bis 2.1.2014, 16 Uhr? 1 Wie ist die durchschnittliche Schadstoffbelastung an einem Tag im Jahr? 2 Was rät der Senat Menschen mit Atembeschwerden in der Silvesternacht? Zu 5.: In der folgenden Tabelle sind die Angaben zur Schadstoffbelastung in den genannten Zeiträumen zu Silvester und für die durchschnittliche Belastung als Jah- resmittelwert für 2013 angeben. Dabei wurde zum einen über alle Stationen des Berliner Luftgüte-Messnetzes und zum anderen über alle Straßenstationen gemittelt. Für Feinstaub (PM10) wurde zudem die Belastung an der höchstbelasteten Station angegeben. Dies war Silvester 2013 die Station MC 117 an der Schildhornstraße. Durch das Silvesterfeuerwerk erhöht sich besonders die Belastung durch Feinstaub (PM10). Gegenüber dem Vortag sind die Konzentrationen im Mittel sechsmal hö- her, an der höchstbelasteten Station sogar 12-fach höher. Die über 24 Stunden gemittelte Feinstaubkonzentration übersteigt den Grenzwert für das Tagesmittel von 50 µg/m³ um das zweieinhalb- bis fünffache. Dieser Tages- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 190 3 grenzwert darf pro Jahr an 35 Tagen überschritten wer- den, so dass Silvester selbst noch nicht zu einer Über- schreitung des Luftqualitätsgrenzwertes führt. Für die farblichen und akustischen Effekte von Feuerwerksrake- ten werden zahlreiche Metallverbindungen, darunter Schwermetalle wie Barium, Strontium, Blei, Antimon und Kupfer, verwendet, die sich im Feinstaub wiederfinden. Ein leichter Anstieg um den Faktor 2,5 ist auch bei Schwefeldioxid (SO2) zu beobachten. Die beobachteten Konzentrationen liegen aber auch dann weit unter dem zum Schutz der Gesundheit festgelegten Tagesgrenzwert von 125 µg/m³, der an drei Tagen pro Jahr überschritten werden darf. Die höhere SO2-Belastung resultiert aus dem Schwefel, der im Schwarzpulver der Feuerwerkskörper enthalten ist. Luftschadstoffwerte in Berlin zu Silvester 2013/ Neujahr 2014 und im Jahresmittel 2013 (alle Werte in µg/m³) Komponenten Zeitraum 1 Zeitraum 2 Zeitraum 3 Jahresmittel 30.12.13,16h bis 31.12.13,16h 31.12.13,16h bis 01.01.14,16h 01.01.14,16h bis 02.01.14,16h 2013 PM10 alle Stationen 19 123 30 24 PM10 alle Straßenstationen 23 160 32 27 PM10 höchstbelastete Station (Silvester) 22 260 33 29 (höchstes Jahres- mittel) NO2 alle Stationen 39 33 32 28 NO2 Straßenstationen 48 47 48 44 SO2 Wohngebiet 1,3 3,2 1,5 2,0 SO2 Straße 4,9 11,9 2,5 2,0 Benzol alle Stationen 1,4 2,1 1,7 1,4 Benzol Straßenstatio- nen 1,6 2,4 1,8 1,6 Grundsätzlich können sich Menschen mit Erkrankun- gen der Atmungsorgane während der Stunden des Silves- terfeuerwerks in geschlossenen Innenräumen schützen. Die tägliche Veröffentlichung der Tagesmittelwerte der letzten sieben Tage erfolgt unter Angabe der Grenz- und Richtwerte stets mit folgendem Hinweis: „Bei Messwerten oberhalb der Grenz- und Richtwerte kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung besonders empfindli- cher Personen nicht ausgeschlossen werden. Vorsorglich sollten daher Personen mit Herz/ Kreislauf- oder Atem- wegserkrankungen körperliche Anstrengungen vermeiden und sich in geschlossenen Räumen aufhalten, in denen nicht geraucht wird.“ Informationen über zukünftige, erhöhte Luftbelastun- gen mit Hinweisen zu Vorsichtsmaßnahmen erfolgen, wenn für Schadstoffe eine Überschreitung von Informa- tions- und Alarmschwellen prognostiziert wird. Derartige Schwellen wurden nur für Ozon, Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid festgelegt. Sie werden durch das Silves- terfeuerwerk nicht überschritten. Für Feinstaub gibt es keinen Informations- oder Alarmwert. 6 Wie viele Unfälle gab es am 31.12.2013 und am 1.1.2014? 1 Wie viele Unfälle sind auf unsachgemäßen Gebrauch mit Silvesterfeuerwerkskörpern zurückzuführen? Eigenverschuldet, Fremdver- schuldet? 2 Wie viele Unfälle sind durch nicht zugelassene Feuerwerkskörper verursacht worden? 3 Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereignen sich durchschnittlich an einem Tag im Jahr? Zu 6. Nr. 1: Das Unfallaufkommen zu Silves- ter/Neujahr ist um ca. 25-65% erhöht, 10-15% entfallen auf Feuerwerkskörper. Die größere Zahl der Verletzungen ist auf Alkoholkonsum zurückzuführen (überwachungs- pflichtige alkoholintoxikierte Personen, Verletzungen in Folge von gewalttätigen Auseinandersetzungen, Stürze, alkoholbedingte Personenkraftwagen (Pkw) Unfälle). Nach Auskunft der Rettungsstellen ist das Mehraufkom- men an Patienten an „Blitzeistagen“ wesentlich höher als in Silvesternächten. Zu 6. Nr. 3: Im Notfallzentrum des Charité Campus Virchow werden täglich ca. 20-25 unfallverletzte Patien- tinnen und Patienten behandelt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 190 4 7 Wie viele Feuerwehreinsätze gab es in der Sylvesternacht 31.12.2013, 16.00 bis 01.01.2014, 10 Uhr? 1 Wie viele Einsätze sind auf unsachgemäßen Gebrauch mit Silvesterfeuerwerkskörpern zurückzuführen? 2 Wie viele Einsätze sind durch nicht zugelassene Silvesterfeuerwerkskörpern verursacht worden? 3 Wie viele Feuerwehreinsätze ereignen sich durchschnittlich an einem Tag im Jahr? Zu 7.: Der Berliner Feuerwehr liegen aufbereitete Zahlen für den Jahreswechsel von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr vor. In dieser Zeit gab es insgesamt 1.667 Einsätze. Zu 7. Nr. 1 und 2: Die Einsatzursachen werden nicht in der erfragten Differenzierung erfasst. Zu 7. Nr. 3: An gewöhnlichen Tagen bewältigt die Berliner Feuerwehr etwa 1.000 Einsätze. 8 Wie viele Verwarnungen oder anderweitige Strafen bzw. Verfahren wurden ausgesprochen bzw. eingeleitet wegen illegalem Verkauf von Silvesterfeuerwerkskörpern? Zu 8.: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit, im Jahre 2014 sei ein Bußgeldbescheid erlassen worden (Tat in 2013). Das Bezirksamt Treptow- Köpenick meldet ein durch das Ordnungsamt wegen unterlassener Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz eingeleitetes Verfahren. Das Bezirksamt Mitte hat kein Verfahren zum illegalen Verkauf von Feuerwerkskörpern eingeleitet. Es habe nur ein Verfahren für den Verkauf an Minderjährige gegeben. Das Ordnungsamt Neukölln hat im Rahmen der Kontrollen von anzeigepflichtigen Verkaufseinrichtungen / Lagern in Neukölln zum Silvesterverkauf in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt und dem Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit zum Jahreswechsel 2013/2014 insgesamt 43 Gewerbeeinheiten stichprobenartig überprüft. Hierbei handele es sich in erster Linie um Handelsketten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen, Abgabebestimmungen sowie Lagerbestimmungen zum Jahreswechsel 2013/2014 seien keine Verstöße festgestellt bzw. Verwarnungen ausgesprochen oder Verfahren eingeleitet worden. Im Ordnungsamt Pankow werden jährlich lediglich 10 bis 20 Fälle zu dieser Thematik bearbeitet. Dabei handele es sich aber immer um das unerlaubte Abbrennen von Feuerwerk außerhalb der zulässigen Zeit am 31.12. und um die unterlassene (verspätete) Anzeige des Verkaufs (- beginns) von pyrotechnischen Erzeugnissen der Kategorie 1 und 2. Vom Ordnungsamt Reinickendorf wurden Kontrollen sowohl hinsichtlich der Lagerung in Geschäftsräumen als auch im Hinblick auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern an Kinder und Jugendliche durchgeführt. Im Zeitraum vom 01.11.2013 bis zum 31.01.2014 seien folgende Verfahren eingeleitet worden:  Unerlaubte Abgabe/Verkauf durch Händler in 2 Fällen  Abgabe durch Eltern an Kinder/Jugendliche in 4 Fällen  Unerlaubtes Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu unzulässigen Zeiten in 5 Fällen  Verspätete Anzeige des Verkaufs von Feuerwerk in 2 Fällen. 9 Teilt der Senat die Warnungen der Feuerwehr Berlin in der Silvesternacht Fenster und Balkontüren geschlossen zu halten, um die Brandgefahr zu minimieren? Zu 9.: Ja. 10 Sind dem Senat Schäden an öffentlichen Einrichtungen durch die Verwendung von Silvesterfeuerwerkskörpern bekannt, wenn ja, wie hoch und welche? Zu 10.: An Gebäuden des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin gab es keine Schäden durch Silvesterfeuerwerk. Das Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg beziffert die Geldsumme der Silvesterschäden an Parkscheinautomaten zum Jahreswechsel 2013/2014 auf 2.403, 50 Euro (brutto). Das Bezirksamt Mitte teilt folgende Schäden mit: „Julateg e.V./ Lynarstr. 14 Zerstörung eines Briefkasten/ Schaden ca. 70,00Euro; Haus der Jugend/ Reinickendorfer Str. 55 Zerstörung einer Fensterscheibe/ Schaden ca.200,00 Euro; ASP-Panke/ Wilhelm-Kuhr-Str. 50 Zerstörung eines Schaukasten/ Schaden ca. 450,00 Euro.“ Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt mit, dass es immer wieder zu Beschädigungen an Briefkästen komme, größere Brände oder Schadensfälle aber nicht vorgekommen seien. Lediglich die Parkscheinautomaten seien regelmäßig Ziel von Anschlägen mit Schäden in der Größenordnung von 10.000 bis 15.000 €. Für die Beseitigung von Schäden an Fensterscheiben am Rathausdienstgebäude Neukölln und einer Schule, höchstwahrscheinlich verursacht durch Feuerwerkskörper in der Silvesternacht 2013/2014, entstanden nach Angaben des Bezirksamts Neukölln Kosten in Höhe von 4.146,35 €. Das Bezirksamt Reinickendorf meldet, es seien keine Schäden an öffentlichen Gebäuden im Bezirk entstanden. 11 Gibt es seitens des Senats Planungen die negativen Folgen des – für viele Menschen offenbar unverzichtbaren - Silvesterfeuerwerks für die Sicherheit, die Luftqualität und die Sauberkeit der Straßen zu reduzieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Der aktuelle Luftreinhalteplan 2011-2017 sieht keine Maßnahmen zur Reduktion der Luftbelastung durch das Silvesterfeuerwerk vor, da das Feuerwerk im Gesamtkontext nur im geringen Maß zu der in einigen Jahren auftretenden Überschreitungen des Luftqualitäts- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 190 5 grenzwertes beiträgt. Unter Berücksichtigung der Traditi- on des Silvesterfeuerwerks als Brauchtum wäre ein Ver- bot auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes nicht verhältnismäßig. 12 Welche Erfahrungen hat der Senat mit den Abbrennplätzen rund um die Silvesterparty am Brandenburger Tor gemacht, bezüglich Müll, Sicherheit, Luftqualität? 1 Wird der Senat solche dezentralen Abbrennplätze auch an anderen Stellen in Berlin einrichten? 2 Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Zu 12.: Zur Frage der Luftqualität rund um die Silves- terparty am Brandenburger Tor liegen keine Daten vor. Planungen zur Einrichtung dezentraler Abbrennplätze aus Gründen der Luftreinhaltung liegen daher nicht vor. Sicherheitsprobleme seien dem Straßen- und Grünflä- chenamt des Bezirks Mitte nicht bekannt, der Abbrenn- platz sei eingezäunt und werde durch Sicherungspersonal des Veranstalters und der beauftragten Pyrotechnikfirma abgesichert. Der Müll werde durch den Veranstalter rest- los beseitigt. Berlin, den 19. August 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sept. 2014)