Drucksache 17 / 13 192 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 06. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2014) und Antwort Grundsanierung der Bahnhöfe der U-Bahnlinie 9 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Für welche Bahnhöfe der U9 ist eine Grund- sanierung vorgesehen? Antwort zu 1.: Eine Grundinstandsetzung ist für die Bahnhöfe Rathaus Steglitz, Schloßstraße und Friedrich- Wilhelm-Platz geplant. Frage 2: Wie hoch sind die Kosten der Grundsanie- rung veranschlagt? Antwort zu 2.: Für die Grundinstandsetzungen der U- Bahnhöfe Rathaus Steglitz und Schloßstraße wurden insgesamt 33,1 Mio. € genehmigt. Für den U-Bahnhof Friedrich-Wilhelm-Platz steht die Genehmigung noch aus. Frage 3: Wie hoch sind die Kosten für den Umbau des U-Bahnhofs Schloßstraße veranschlagt? Antwort zu 3.: Für den Umbau sind insgesamt 11,9 Mio. € geplant. Frage 4: Wer trägt die Kosten im Falle eines finanzi- ellen Mehrbedarfs? Antwort zu 4.: Die Kosten werden im Rahmen des Verkehrsvertrages über die Erstattung der Ausgleichs- zahlungen für die Verkehrsinfrastruktur übernommen. Frage 5: Für welchen Zeitraum sind die Grundsanie- rung und der Umbau geplant? Antwort zu 5.: Die Baumaßnahmen dauern pro Bahn- hof rd. 2 bis 5 Jahre. Frage 6: Enthält dieser Zeitraum bereits eine Reserve für den Fall, dass der Umbau und die Grundsanierung in der veranschlagten Zeit nicht fertiggestellt werden kön- nen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6.: Ja. Frage 7: In welchem Bereich ist der Einsatz des SEV vorgesehen? Antwort zu 7.: Der Einsatz des Schienenersatzver- kehrs mit Omnibussen (SEV) ist je nach Bauzustand ab U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz bzw. U-Bahnhof Schloßstraße nach U-Bahnhof Rathaus Steglitz bzw. ent- gegengesetzt vorgesehen. Frage 8: Wird der SEV in derselben Taktung fahren wie die U-Bahnlinie 9 oder wird eine Taktverdichtung zu bestimmten Uhrzeiten erfolgen? Antwort zu 8.: Die Omnibuslinien M48, M85 und 186 werden durch zusätzliche Shuttlebusse im Abschnitt U Walther-Schreiber-Platz bis U+S Rathaus Steglitz ver- stärkt. Durch diese Maßnahme wird eine sehr dichte, über den Takt der U9 hinausgehende Wagenfolge erreicht. Frage 9: Wird für die S-Bahnlinie 1 eine Taktver- dichtung bestellt? Wenn ja, in welchem Bereich findet diese Anwendung? Wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 192 2 Antwort zu 9.: Eine Taktverdichtung auf der S1 wird nicht bestellt. Die Ersatzmaßnahmen durch Omnibusse stellen eine ausreichende Verkehrsbedienung zwischen Walther-Schreiber-Platz und Rathaus Steglitz sicher. Frage 10: Wie sollen die Fahrgäste über die Auswir- kungen der Grundsanierung informiert werden? Antwort zu 10.: Die Informationen an die Fahrgäste erfolgen durch Pressemitteilungen, BVG-Publikationen, BVG-Internetauftritt, Aushänge in den U-Bahnhöfen, Lauftexte auf den dynamischen Fahrtzielanzeigern in den U-Bahnhöfen, Durchsagen über die elektronische Bahn- hofsbeschallung sowie automatisierte Zuginnenansagen. In Zusammenarbeit mit der S-Bahn Berlin GmbH werden auch Hinweise im dynamischen Fahrgastinformations- system aufgenommen und entsprechende Aushänge an den betroffenen S-Bahnhöfen sowie eine Kommunikation in der S-Bahn Kundenzeitschrift „Punkt 3“ erfolgen. Frage 11: Ist aufgrund der zu erwartenden Leistungs- minderung eine Entschädigung von Zeitkarteninhabern geplant? Wenn ja, in welcher Höhe und Dauer? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 11.: Die Grundsanierung ist notwendig, um in den betroffenen Bereichen auch in der Zukunft einen sicheren und leistungsfähigen U-Bahn-Betrieb si- cherstellen zu können. Durch das Angebot umfangreicher SEV-Leistungen versucht die BVG AöR, die Unan- nehmlichkeiten für die betroffenen Fahrgäste zu minimie- ren. Durch den angebotenen SEV (siehe Antwort zu Frage 7) wird der Bereich grundsätzlich über Nahverkehr be- dient (siehe Beförderungsbedingungen VBB –Tarif Teil A, § 16). Mit Blick auf die dargestellten Sachverhalte sind keine Entschädigungen für die betroffenen Fahrgäste vorgesehen. Berlin, den 21.02.2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2014)