Drucksache 17 / 13 194 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 05. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2014) und Antwort Gleislinse II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach Informationen von Bürger*innen wur- den auf dem Gelände des ehemaligen Betriebsbahnhofes Schöneweide ("Gleislinse") in den geschützten Biotopen der Vorwälder umfangreich Bäume markiert. Auf dem Gelände wurde zudem eine Art Filteranlage errichtet. Ist dem Senat bekannt, warum, und durch wen bzw. in wes- sen Auftrag diese Arbeiten durchgeführt wurden? Antwort zu 1: Die Bäume wurden im Auftrag des Grundstückseigentümers, der DB Netz AG, markiert, und zwar zur Kennzeichnung der weiteren Bereiche, in denen Bäume gefällt werden sollen. Das heißt, es wurde nicht jeder Baum, der gefällt werden soll, markiert. Dabei handelt es sich nicht generell um geschützte Bi- otope der Vorwälder. Auf dem Gebiet der „Gleislinse“ befindet sich lediglich ein schmales langgestrecktes, zent- ral gelegenes ca. 0,25 ha großes Eichenvorwaldbiotop. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt- schutz (SenStadtUm) ist nicht bekannt, ob Bäume dieses Biotops gefällt werden sollen und ob die DB Netz AG die dafür erforderliche Genehmigung bei der Unteren Natur- schutzbehörde beantragt hat. Die „Filteranlage“ ist eine Grundwasserreinigungsanlage für einen Grundwasserschaden, der außerhalb des Gebietes der „Gleislinse“ auf der S-Bahn-Reparturwerkstatt am Adlersgestell liegt. Das hier kontaminierte Grundwasser fließt unter dem Gebiet der „Gleislinse“ Richtung Wasserwerk Johannisthal und muss deshalb mit Hilfe einer solchen Anlage gereinigt werden. Die Grund- wasserreinigungsanlage wurde im Auftrag der Deutschen Bahn auf der Grundlage eines Sanierungsvertrages zwi- schen Deutscher Bahn und der zuständigen Obersten Umweltschutzbehörde vom 12. Februar 2007 errichtet. Sie wird seit dem Jahr 2009 von der Deutschen Bahn betrieben und soll mindestens noch 10 bis 15 Jahre laufen. . Frage 2: Handelt es sich dabei um Arbeiten im Vor- feld von Gleisverlegungen durch die Deutsche Bahn? Wenn ja, ab bzw. bis wann soll ggf. die Fällung der mar- kierten Bäume stattfinden? Antwort zu 2: Es handelt bei den Baumfällungen um Arbeiten im Vorfeld von Gleisverlegungen sowie zur Vorbereitung der späteren Grundstücksentwicklung durch die Deutsche Bahn. Die Fällung der Bäume in den mar- kierten Bereichen war bis Ende Februar 2014 vorgesehen, da ab Anfang März 2014 mit Beginn der Brutperiode Baumfällungen in Berlin grundsätzlich nicht mehr mög- lich sind. Frage 3: Müssen dafür ggf. Sondergenehmigungen, wenn ja durch wen, erteilt werden oder zählen diese Ar- beiten zur "Baufeldfreimachung"? Antwort zu 3: Für die Baumfällungen müssen keine Sondergenehmigungen erteilt werden, soweit es sich nicht um gesetzlich geschützte Biotope oder nach der Berliner Baumschutzverordnung geschützten Baumbestand han- delt (siehe Antwort zu 1.) und die Arbeiten bis Ende Feb- ruar 2014 durchgeführt werden. Das heißt, die Arbeiten zählen im weitesten Sinne zur „Baufeldfreimachung“. Frage 4: Werden die Bäume vorab (nochmals) auf das Vorkommen geschützter Tierarten geprüft? Wenn ja, wann? Antwort zu 4: Faune und Flora des Gebietes der „Gleislinse“ wurden zweistufig umfassend gutacherlich untersucht. Die erste Untersuchung aus dem Jahr 2009 wurde als Vorbereitung der geplanten gemeinsamen Ge- bietsentwicklung durch die Deutsche Bahn und das Land Berlin im Auftrag von SenStadtUm durchgeführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 194 2 Die zweite Untersuchung – ebenfalls im Auftrag von SenStadtUm – fand im Jahr 2013 (gesamte Vegetationsperiode ) für den Umweltbericht zum Bebauungsplan 9- 60, der das Gebiet der „Gleislinse“ vollständig überplant, statt. In beiden Untersuchungen wurden im Baumbestand keine geschützten Tierarten identifiziert. Frage 5: Welche Ausgleichsmaßnahmen sind speziell für die Fällung der Bäume bzw. die Vernichtung dieser geschützten Biotope vorgesehen? Wo und wann wird der Ausgleich dafür erfolgen? Antwort zu 5: Im Rahmen der Erstellung des Umwelt- berichtes zum Bebauungsplan 9-60 wurde der geschützte Baumbestand gutachterlich identifiziert und bilanziert. Es wurde ermittelt, dass im Zuge der geplanten Grundstücks- entwicklung - bis auf einige zur Erhaltung festgesetzten Bäume – gemäß dem Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf 9-60 (Stand Trägerbeteiligung, 21.11.2013) der Verlust von ca. 150 Bäumen vollständig im Gebiet der „Gleislinse“ ausgeglichen werden muss. Die Festsetzungen im Bebauungsplan 9-60 zu der Kompensation des Verlustes durch Baumpflanzungen in den zukünftigen Baugebieten der „Gleislinse“ ermöglicht mit 652 zwingend zu pflanzenden Bäumen (ohne Straßenbäume) einen Ersatz, der 100 % über dem gemäß der Baumschutzver- ordnung Berlin geforderten liegt. Ob bzw. in welchem Umfang und wo ein Ausgleich für den ca. 0,25 ha großen Eichenvorwald erforderlich ist, hat SenStadtUm aktuell keine Informationen. Frage 6: Worum handelt es sich bei der „Filteranlage “? Für welches Bauvorhaben oder sonstige Maßnahme ist diese Anlage vorgesehen und durch wen wird sie betrieben? Antwort zu 6: Siehe Frage 1, 3. Absatz. Berlin, den 03. März 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2014)