Drucksache 17 / 13 196 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Clara West (SPD) vom 05. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2014) und Antwort Zusammenarbeit von AußendienstmitarbeiterInnen der Berliner Ordnungsämter mit der Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Gerichtsurteil der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur Bezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die als Verwaltungsangestellte im All- gemeinen Ordnungsdienst (AOD) im Außendienst einge- setzt sind? Zu 1.: Im Rahmen der jeweils geltenden tariflichen Ausschlussfristen erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter nunmehr eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9 Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV- L) - TV Land Berlin. Darüber hinaus hat die gemeinsame Gesprächsrunde von Staatssekretär Statzkowski mit den für die Ordnungs- ämter zuständigen Bezirksstadträten im November 2013 beschlossen, dass eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in enger Ko- operation mit der Leitstelle des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gemeinsam mit den Ord- nungsamtsleitungen und den fachlich jeweils zuständigen Senatsverwaltungen die Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts des Projektes „Ist-Analyse und Leistungsstandards der Ordnungsämter“ in umsetzungsfähige Maßnahmen und Konzepte transferieren soll. Bis zur Vorlage eines abgestimmten Ergebnisses die- ser Arbeitsgruppe sollen freiwerdende Stellen ausschließ- lich mit bereits beim Land Berlin Beschäftigten nachbe- setzt werden, die bereits in Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 3 des Teils I der Entgeltordnung eingruppiert sind. Sofern eine Stellennachbesetzung mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern unabdingbar erscheint, kann diese bei der Senatsverwaltung für Finanzen beantragt werden und wird einzelfallbezogen entschieden. Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 09.02.2014 wurden die Bezirksämter über diese aus der aktuellen Rechtspre- chung zu ziehenden Konsequenzen informiert. 2. Sind dem Senat Probleme in der praktischen Zu- sammenarbeit Polizei und Außendienst-MitarbeiterInnen der Ordnungsämter bekannt? 3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Zu- sammenarbeit zwischen Polizei und dem Allgemeinen Ordnungsdienst zu verbessern? 4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Polizei und OrdnungsamtsmitarbeiterInnen über die jeweiligen Kompetenzen und Aufgabengebiete zu informieren? 5. Welche Erfahrungen wurden mit diesen Maßnah- men gemacht? 6. Inwiefern werden diese oder ähnliche Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit fortgeführt? Zu 2. bis 6.: Die Polizei Berlin und die bezirklichen Ordnungsämter arbeiten kooperativ und sachorientiert im Rahmen der gemeinsamen allgemeinen und besonderen Aufgabenbewältigung zusammen. In regelmäßigen Abstimmungsgesprächen werden die konkreten Erfahrungen, die bei besonders häufigen For- men der Zusammenarbeit, z.B. bei der Lärmbekämpfung, bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs oder bei der Bewältigung von Großveranstaltungen gemacht werden, ausgewertet und zum Zwecke der Optimierung gemein- sam erörtert. Berlin, den 13. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)