Drucksache 17 / 13 207 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 10. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2014) und Antwort Wie ist die Akzeptanz von Elster bei den Steuerpflichtigen in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Jahres-Steuererklärungen wurden in Berliner Finanzämtern ab dem Veranlagungszeitraum 2011 online mittels ELSTER eingereicht, aufgeteilt nach Steuerarten? Zu.1.: Elektronisch übermittelt bis zum 31.12.2013 ESt Vz 2011 ESt Vz 2012 USt Vz 2011 USt Vz 2012 GewSt Vz 2011 GewSt Vz 2012 KSt Vz 2011 KSt Vz 2012 im 1. Jahr 356.039 420.295 (+18 %) 115.562 148.826 (+28 %) 50.190 72.645 (+ 44%) 13.358 25.377 (+89 %) im 2. Jahr 108.287 66.778 34.371 10.644 Vz=Veranlagungszeitraum ESt = Einkommensteuererklärung USt = Umsatzsteuererklärung GewSt = Gewerbesteuererklärung KSt = Körperschaftsteuererklärung 2. Wie lange werden noch Steuererklärungen in Pa- pierform angenommen und gibt es hier Unterschiede für die Veranlagungszeiträume? Zu 2.: Eine gesetzliche elektronische Übermittlungs- pflicht besteht ab dem Veranlagungszeitraum 2011 für Erklärungen zur Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung, zur gesonderten und einheitlichen Feststel- lung sowie für die Zerlegung des Gewerbesteuer-Mess- betrags. Für die Einkommensteuererklärung gilt dies grundsätzlich nur, wenn Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstän- diger Arbeit) erzielt werden. Eine umfassende gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklä- rungen liegt mithin nicht vor. Vor diesem Hintergrund werden auch weiterhin Steuererklärungen in Papierform abgegeben und angenommen. 3. Wie viele in Papierform eingereichte Steuererklä- rungen wurden bisher zurückgewiesen? Zu 3.: Hierüber liegen keine Angaben vor. 4. Ist der Senat mit der gegenwärtigen Entwicklung zufrieden oder wird Handlungsbedarf gesehen? Zu 4.: Das Verfahren ELSTER ist ein erfolgreiches und etabliertes Verfahren der Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder. Die Fallzahlen bei der elektroni- schen Steuererklärung sind über die Jahre kontinuierlich gestiegen und haben sich auch in Berlin zu einem Mas- senverfahren entwickelt. Auf eine weitere Steigerung der Fallzahlen wird hingewirkt. Mit Blick auf die gesetzliche Verpflichtung sind die Abgabequoten noch nicht zufrie- denstellend. Die Erfahrungen mit der Einführung der elektronischen Übermittlungspflicht für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer-Anmel- dung haben gezeigt, dass die Annahme der Verpflichtung bei den Steuerpflichtigen sowie ihren Beratern und ihren Beraterinnen ein längerer Prozess ist. Berlin, den 27. Februar 2014 In Vertretung .......................................... Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2014)