Drucksache 17 / 13 209 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 10. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2014) und Antwort Dokumentenaustausch zwischen Berliner Behörden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Existieren Berliner Behörden, denen die Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten im Open-Document- Format (ISO/IEC 26300) nicht möglich ist? Wenn ja, welche? Zu 1.: Aus den Angaben der aktuellen Informations- technik - Bestands- und Planungsübersicht geht hervor, dass an 17.541 Arbeitsplätzen der Berliner Verwaltung OpenOffice Software im Einsatz ist. An diesen Arbeits- plätzen können somit Dokumente im Open-Document- Format – ODF (ISO/IEC 26300) ohne Einschränkung bearbeitet werden. An 30.343 Arbeitsplätzen ist Microsoft Office ab Ver- sion 2007 im Einsatz und somit ebenfalls die Möglichkeit gegeben, Dokumente in ODF zu erstellen und speichern. Für die an den restlichen Arbeitsplätzen eingesetzten Office-Systeme sind – mit wenigen Ausnahmen – externe Konverterlösungen verfügbar, die ebenfalls das Lesen und Speichern von ODF-Dokumenten ermöglichen. Genauere Angaben, an welchen dieser Arbeitsplätze entsprechende ergänzende Werkzeuge auch zum Einsatz kommen, liegen nicht vor. Eine gesonderte detaillierte Erhebung dazu ist im zeitlichen Rahmen der Beantwortung Schriftlicher Anfragen nicht möglich. 2. Zwischen welchen Berliner Behörden findet der Dokumentenaustausch von Office-Dokumenten abwei- chend von Punkt 4.2.1 der IT-Standards der Berliner Verwaltung in einem anderen Format als Open Document statt? 3. Welche abweichenden Absprachen für die Ver- wendung anderer Dokumentenformate für Office- Dokumente existieren zwischen Berliner Behörden, wel- chen Inhalts und aus welchem Grund? Zu 2. und 3.: Die IT-Standards der Berliner Verwal- tung legen unter Tz. 4.2 für den Austausch von Dokumen- ten, die nicht weiterverarbeitet werden sollen, die ver- bindliche Nutzung des Formates „pdf (portable document format)“ als Austauschformat fest. Daneben wird für den Austausch von weiter zu bear- beitenden Dokumenten ODF als herstellerunabhängiges Austauschformat empfohlen. Ergänzend wird, sofern herstellerunabhängige Formate nicht genutzt werden können, für den Austausch von weiter zu bearbeitenden Textdokumenten das „Rich Text Format“ (rtf) empfohlen. Detaillierte Angaben dazu, ob und in welchen Umfang oder aus welchem Grund für den Dokumentenaustausch zwischen den Behörden der Berliner Verwaltung andere, nicht in den IT-Standards enthaltene Austauschformate genutzt werden, liegen nicht vor. Berlin, den 25. Februar 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2014)