Drucksache 17 / 13 212 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 11. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2014) und Antwort Wochenmärkte in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Entwicklung der bezirklichen Wochenmärkte in den letzten 10 Jahren zu beschreiben? Bitte machen Sie insbesondere Angaben zu Anzahl und Profil der Märkte insgesamt, zu Anzahl und Struktur der Händ- lerschaft und soweit möglich zu der Entwicklung der Besucherfrequenz. Zu 1.: Die Frage lässt sich, sofern diesbezüglich über- haupt Daten vorliegen und darüber Aussagen getroffen werden können, nur mit erheblichem zeitlichem Vorlauf und hohem Aufwand, insbesondere in den Bezirksämtern, beantworten. Die erforderlichen Erkenntnisse können innerhalb der vorgesehenen Frist zur Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage nicht ermittelt werden. 2. In welchen Bezirken wurde der Betrieb der Wo- chenmärkte wann privatisiert? Zu 2.: Aus den Bezirken liegen folgende Mitteilungen vor: Bezirk Antwort Charlottenburg-Wilmersdorf Charlottenburg-Wilmersdorf hatte 2004 14 öffentliche Märkte, heute sind es 12. In Charlottenburg-Wilmersdorf sind keine Märkte privatisiert. Friedrichshain-Kreuzberg Privatisierung erfolgte ca. in 1993 Lichtenberg Lichtenberg hatte noch nie kommunale Märkte betrieben. Marzahn-Hellersdorf Im Jahre 2003 wurde der bis dato kommunal betriebene Markt privatisiert. Mitte Der Bezirk Mitte betreibt keine eigenen Wochenmärkte. Neukölln In Neukölln werden die Wochenmärkte seit 1991 nicht mehr durch den Bezirk, sondern ausschließlich privat betrieben. Pankow Der Bezirk hat drei kommunale Märkte betrieben, die zum Jahresende 2007 privatisiert wurden. Seit 2008 werden keine kommunalen Märkte mehr betrieben. Wegen stetig sinkender Zahl der Händler und Händlerinnen gerieten diese in den defizitären Bereich. Reinickendorf Der Bezirk Reinickendorf betreibt seit mindestens 1989 keine kommunalen Märkte. Spandau Bisher wurde im Bezirk Spandau kein städtischer Wochenmarkt privatisiert. Steglitz-Zehlendorf Ein öffentlicher Markt wurde vor Jahren aufgegeben, aber nicht privatisiert. Tempelhof- Schöneberg Der Bezirk Tempelhof- Schöneberg betreibt aktuell sieben kommunale Wochenmärkte. Im Bezirk wurden keine Wochenmärkte privatisiert. Treptow-Köpenick In Treptow-Köpenick wurden die städtischen Wochenmärkte bis zum 01.04.2003 pri- vatisiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 212 2 3. Welche Voraussetzungen müssen die privaten Wo- chenmarktbetreiber erfüllen und welche Vorgaben werden möglicherweise für den Betrieb (bestimmte Geschäftszei- ten, Sortiment etc.) werden ggf. von den Bezirken ge- macht? Zu 3.: Die von der Betreiberin oder von dem Betreiber eines Wochenmarktes (auf öffentlichem Straßenland) zu erfüllenden Voraussetzungen richten sich insbesondere danach, ob es sich dabei um eine nach § 69 der Gewerbe- ordnung (GewO) festgesetzte Veranstaltung handelt. Für die betreffende Veranstaltung gelten in diesem Fall be- sondere Rechte und Verpflichtungen sowie bestimmte „Marktprivilegien“ (s.u.). Die zuständige Behörde hat auf Antrag, der auch gewisse Mindestinformationen (z.B. Ort, Dauer, Teilnehmerkreis, Lagepläne) enthalten muss, eine Veranstaltung (hier: Wochenmarkt) festzusetzen, wenn diese die in der Gewerbeordnung (Titel VI) festgelegten Voraussetzungen erfüllt und keine Ablehnungsgründe vorliegen (§ 69a GewO). Ein Wochenmarkt muss die Kriterien des § 67 GewO erfüllen, in Bezug auf das Sor- timent gilt in Berlin außerdem die „Verordnung zur Bestimmung der Gegenstände des Wochenmarktes vom 05.06.1986 (GVBl S. 891, die zuletzt durch Verordnung vom 14.05.1993 (GVBl. S. 232) geändert wurde. Gleichermaßen müssen die Antragstellerin oder der Antragsteller oder die von ihr oder ihm beauftragte Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, die anhand des Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Gewer- bezentralregister überprüft wird. Die Durchführung der Veranstaltung darf außerdem nicht dem öffentlichen Inte- resse widersprechen. Gleichermaßen müssen die Schutz- interessen der Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veran- staltungsteilnehmer und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet sein. Als Veranstalterin oder Veranstalter von (festgesetz- ten) Wochenmärkten kommen sowohl natürliche und juristische Personen als auch das Land Berlin selbst in Betracht. Für die Festsetzung zuständige Behörde im Land Berlin ist das örtlich zuständige Bezirksamt (in der Regel das Ordnungsamt). Die Festsetzung erfolgt nach Zeit, Ort, Gegenstand und Öffnungszeiten der Veranstal- tung. Stehen Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegen, können Märkte auch für einen längeren Zeit- raum, Wochenmärkte auch auf Dauer festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Wochenmarktes verpflichtet den Veranstaltenden zur Durchführung. Grundsätzlich ist jede Teilnehmerin und jeder Teil- nehmer der festgesetzten Veranstaltung zur Teilnahme berechtigt, sofern sie oder er nicht gegen die für alle Teil- nehmenden geltenden Bestimmungen verstößt. Zur Ziel- erreichung bezogen auf den Zweck der Veranstaltung kann die Veranstalterin oder der Veranstalter die Teil- nahme auf z.B. bestimmte Anbietergruppen beschränken, wobei gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden dürfen. Auch aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. räumliche Kapazitäten) kann einzelnen z.B. Anbieterin- nen oder Anbietern die Zulassung zur Teilnahme verwei- gert werden. Bei festgesetzten Berliner Märkten findet die Gegenstän- deverordnung Anwendung (s.o.). Für festgesetzte Wochenmärkte gelten sogenannte „Marktprivilegien“. Die Beschickerinnen oder Beschicker (Standbetreiberinnen oder Standbetreiber) unterliegen beispielweise nicht der Reisegewerbekartenpflicht nach § 55c GewO, soweit Waren im Sinne von § 55 Absatz 1 Nr. 1 GewO angeboten werden. Betreiberinnen und Betreiber von festgesetzten Wochenmärkten dürfen eine Vergütung fordern, jedoch nur für die Überlassung von Raum und Ständen und für die Inanspruchnahme von Versorgungs- einrichtungen und Versorgungsleistungen einschließlich der Abfallbeseitigung (§ 71 GewO).Für die Wochenmärk- te, die gegenwärtig noch von vier Berliner Bezirke selbst betrieben werden, gilt die Verordnung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der städtischen Wo- chenmärkte vom 05.12.1986 (GVBl. S. 2033), die zuletzt durch Verordnung vom 29.10.2013 (GVBl. S. 566) geän- dert worden ist. Wochenmärkte können auch als nicht festgesetzte Veranstaltungen durchgeführt werden. Nicht festgesetzte Wochenmärkte sind gewerberechtlich „Privatmärkte“. Die Vorschriften des Titel IV GewO sowie die o.g. „Marktprivilegien“ gelten dann nicht. Unabhängig davon, ob es sich um eine festgesetzte Veranstaltung handelt, muss die Veranstalterin oder der Veranstalter eines Wo- chenmarktes das Gewerbe nach § 14 GewO anzeigen. Gleichermaßen wird eine straßenrechtliche Sondernut- zung zur Nutzung öffentlichen Straßenlandes benötigt. Zuständige Behörde in Berlin ist in beiden Fällen das Bezirksamt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 212 3 4. Wie viele verschiedene private Wochenmarktbe- treiber sind derzeit in Berlin mit jeweils wie vielen Wo- chenmärkten aktiv? Zu 4.: Aus den Bezirken liegen folgende Mitteilungen vor: Bezirk Antwort Charlottenburg-Wilmersdorf In Charlottenburg-Wilmersdorf sind zwei private Wochenmarktbetreibende mit jeweils einem Wochenmarkt tätig. Friedrichshain-Kreuzberg Ein Betreibender oder eine Betreibende mit drei Wochenmärkten und sechs Betreiben- de mit je einem Wochenmarkt. Lichtenberg Zehn Wochenmarktbetreibende; davon acht mit jeweils einem Markt, einer oder eine mit zwei Märkten, einer oder eine mit vier Märkten. Marzahn-Hellersdorf Es gibt derzeit sechs privat betriebene Wochenmärkte im Bezirk, die von insgesamt vier verschiedenen Betreibenden verantwortet werden. Eine Betreiberin oder ein Be- treiber betreibt hiervon drei Märkte, die anderen jeweils einen Markt. Mitte Im Bezirk Mitte von Berlin sind neun Wochenmarktbetreibende mit insgesamt 11 Wo- chenmärkten auf öffentlichem Straßenland aktiv. Neukölln In Neukölln werden derzeit insgesamt zehn Wochenmärkte von zwei Betreibenden durchgeführt. Pankow Acht Betreibende (eine oder einer mit vier Märkten, sieben mit jeweils einem Markt). Reinickendorf In Reinickendorf betreiben derzeit drei private Betreibende je einen Wochenmarkt. Spandau Ein privater Wochenmarkt wird an vier Tagen in der Woche in der Altstadt Spandau in einer öffentlichen Fußgängerzone betrieben. Steglitz-Zehlendorf Auf öffentlichem Straßenland wir derzeit kein privater Wochenmarkt betrieben. Tempelhof- Schöneberg Ein Wochenmarkt am Wittenbergplatz. Treptow-Köpenick Es werden sechs Wochenmärkte von sechs Betreibenden betrieben 5. Gab es bei der Umstellung von der kommunalen Marktverwaltung zum privaten Marktbetrieb wesentliche Veränderungen, insbesondere hinsichtlich der Attraktivi- tät, der Händler-/Sortimentsstruktur und der Besucherfre- quenz? Zu 5.: Die Frage lässt sich, sofern diesbezüglich über- haupt Daten erhoben wurden bzw. darüber Aussagen getroffen werden können, nur mit erheblichem zeitlichem Vorlauf und hohem Aufwand, insbesondere in den Bezir- ken, beantworten. Eine Beantwortung innerhalb der vor- gesehenen Zeit ist daher nicht möglich. Die erforderlichen Erkenntnisse können in der vorgesehenen Frist zur Be- antwortung dieser Schriftlichen Anfrage nicht ermittelt werden. 6. Wie hat sich die Privatisierung des Marktbetriebs auf die Standgebühren der Händler ausgewirkt und was sind die Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Bezir- ke? Wurden Wochenmärkte ganz aufgegeben? Zu 6.: Die Bezirke sind bei der Veranstaltung von kommunalen Märkten dem Kostendeckungsprinzip ver- pflichtet und erzielen daher mit der Veranstaltung von Wochenmärkten grundsätzlich keine Überschüsse. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Privatisie- rung von Wochenmärkten zu höheren Standgebühren führt. Zu der Frage, ob Wochenmärkte ganz aufgegeben wurden, liegen aus den Bezirken nachfolgende Informati- onen vor. Bezirk Antwort Charlottenburg-Wilmersdorf Seit 2001 wurden vier Standorte aufgegeben Marzahn-Hellersdorf Es wurden keine Wochenmärkte ganz aufgegeben. Mitte Im Bezirk Mitte wurden keine Wochenmärkte aufgegeben. Neukölln Seit der Privatisierung der Wochenmärkte wurden insgesamt sechs Standorte aufgegeben und drei neue Standorte erschlossen. Mit der Privatisierung sind auch Einnahmen für den Bezirk aus den Standgebühren entfallen, jedoch zah- len die privaten Betreiberinnen und Betreiber Sondernutzungsgebühren nach der SondernutzungsgebührenV. Laut Angaben der privaten Wochenmarktbe- treiberinnen und Wochenmarktbetreibern haben sich die Standgebühren seit 2005 nur leicht erhöht (0,40-0,50 € pro lfd. Meter Verkaufsfront). Pankow Nein Reinickendorf Der Bezirk Reinickendorf betreibt seit mindestens 1989 keine kommunalen Märkte Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 212 4 Spandau In Spandau wurden im Mai 2011 - ohne Privatisierung - 1 Wochenmarkt auf- gegeben und 1 Wochenmarkt wurde im Mai 2013 von zwei Markttagen auf einen Markttag eingeschränkt. Steglitz-Zehlendorf Ein öffentlicher Markt wurde vor Jahren aufgegeben, aber nicht privatisiert Tempelhof- Schöneberg Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wurden keine Wochenmärkte privatisiert. 7. Ist es richtig, dass Bezirke profitable Wochenmärk- te aufgegeben bzw. privatisiert haben, um die senatsseiti- gen Vorgaben zur Stelleneinsparung zu erreichen? Und wenn ja, auf welche Bezirke trifft dies zu? Zu 7.: Die Durchführung von Wochenmärkten ist eine freiwillige Aufgabe der Bezirke. Im Rahmen der Global- summenzuweisungen obliegt es den Bezirken, eigenver- antwortlich Prioritäten festzulegen und Schwerpunkte für die Verwendung der Mittel zu setzen. 8. Sind dem Senat weitere Pläne der Bezirke bekannt, Wochenmärkte zu privatisieren und wenn ja wo? Zu 8.:Derzeit betreiben in Berlin vier Bezirke kom- munale Märkte: Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg. Von den betroffenen Bezirken liegen aktuell folgende Rückmel- dungen vor: Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ziel des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf ist es, trotz der zu erbringen- den Einsparungen im Personalbereich die Wochenmärkte weiterhin betreiben zu können. Dazu sind bereits Gespräche auf Bezirksebene und mit der Senatsverwal- tung für Finanzen erfolgt. Die künftige Rechtsform der Märkte ist ebenfalls Be- standteil dieser Gespräche. Spandau Eine Privatisierung von kommunalen Wochenmärkten ist in Spandau nicht ge- plant. Es gibt zum derzeitigen Zeitpunkt auch keine Interessentinnen und Interes- senten, die einen kommunalen Spandauer Wochenmarkt in Eigenregie überneh- men möchten. Steglitz-Zehlendorf In Steglitz-Zehlendorf gibt es derzeit keine konkreten Pläne zur Privatisierung von Wochenmärkten Tempelhof- Schöneberg Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist es nicht geplant, die Wochenmärkte zu pri- vatisieren. 9. Welche Auswirkungen auf die kommunalen Wo- chenmärkte hat die neue Gebührenordnung vom 29.10.2013? Sind 2014 Preisanpassungen geplant und wenn ja wo und in welcher Höhe? Zu 9.: Mit der 7. Änderungsverordnung der Verord- nung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der städtischen Wochenmärkte vom 05.12.1986 (GVBl. S. 2033, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.10.2013, GVBl. S. 566), die für kommunale Wochen- märkte Anwendung findet, wurde lediglich die Höhe des möglichen Gebührenrahmens angepasst. Die Bezirke erhalten damit die Möglichkeit, auf künftige Preissteige- rungen (z.B. Energiepreise) reagieren zu können. Die vorgegebenen Rahmen sind dabei so angelegt, dass sie nach den aktuellen Kostendaten der Bezirke auf lange Sicht einen ausreichenden Spielraum für die Kalkulation bieten. Innerhalb dieses Rahmens kalkulieren die Bezirke die Gebühren in eigener Verantwortung anhand ihrer jeweiligen tatsächlichen Kostendaten. Die Höhe der Ge- bühren ist durch das in § 8 Absatz 3 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge vorgeschriebene Kostende- ckungsprinzip begrenzt. Siehe auch Antwort zu Frage 6. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 212 5 Von den vier Berliner Bezirken, die aktuell kommuna- le Märkte betreiben, liegen im Einzelnen folgende Rück- meldungen vor: Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Es sind keine Auswirkungen entstanden. Die neue Gebührenordnung bietet die Möglichkeit, die Marktgebühren der wirtschaftlichen Entwicklung, z.B. bei stei- genden Energiekosten, anzupassen. Spandau Aufgrund der angespannten Händlersituation wird der Bezirk Spandau von Gebüh- renerhöhungen Abstand nehmen. Die Stabilisierung der Händlerstruktur der in Spandau 2014 weiter zu betreibenden kommunalen Wochenmärkte steht im Vor- dergrund. Steglitz-Zehlendorf Preisanpassungen sind derzeit in Steglitz-Zehlendorf nicht geplant. Tempelhof- Schöneberg Es wurden ab dem 01.02.2014 die Gebühren für die Tageshändlerinnen und Tages- händlern und die Strompauschale um 0,25 € angehoben. Weitere Erhöhungen sind zurzeit nicht geplant. 10. Welche Maßnahmen kann der Senat ergreifen, damit kommunale ebenso wie privat betriebene Wochen- märkte weiterhin als attraktive, vielfältige Nahversor- gungszentren bestehen bleiben und einer vielfältigen Händlerschaft auch außerhalb des Mainstream als Ver- kaufsplattform zur Verfügung stehen? Zu 10.: Die Durchführung von Wochenmärkten wird von den betroffenen Berliner Bezirken als eigene freiwil- lige Aufgabe wahrgenommen. Der Senat geht davon aus, dass die Bezirke die ihnen zur Verfügung stehenden Ge- staltungsspielräume nutzen, um in dem jeweiligen Ein- zugsbereich unter Berücksichtigung der bestehenden Einzelhandels- und Bevölkerungsstruktur ein attraktives Angebot zu erhalten. Berlin, den 25. Februar 2014 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2014)