Drucksache 17 / 13 214 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 12. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2014) und Antwort Berlin und seine Volksbegehren: Zusatzkosten, Ungültigkeit von Unterschriften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Bezirken wurde bei der Auszählung der Unterschriften für das Volksbegehren „100 Prozent Tempelhof“ eine Unterschrift als „ungültig“ gewertet, wenn das Geburtsdatum nicht angegeben war? 2. Wie hoch war der Anteil der Unterschriften, die aufgrund des fehlenden Geburtsdatums für ungültig er- klärt worden waren, und wie hoch der Anteil der ungülti- gen Unterschriften insgesamt (bitte angeben nach Bezir- ken)? 3. Wie hoch war der Anteil der Unterschriften, die aufgrund des fehlenden Geburtsdatums für ungültig er- klärt worden waren, weil das Geburtsdatum nicht angege- ben war, obgleich die Person aufgrund der weiteren An- gaben zweifelsfrei identifizierbar gewesen ist (bitte ange- ben nach Bezirken)? Zu 1. bis 3.: Unterstützungserklärungen zum Volksbe- gehren über den Erhalt des Tempelhofer Feldes wurden lediglich im Bezirksamt Treptow-Köpenick vorbehaltlos als ungültig gewertet, wenn das Geburtsdatum nicht an- gegeben war. Die Gesamtzahl von Unterstützungserklärungen, die im Land Berlin allein oder u. a. auch aufgrund des fehlen- den Geburtsdatums für ungültig erklärt wurden, ist nicht bekannt. Entsprechende Angaben werden im prüfungsun- terstützenden informationstechnischen Verfahren nicht gesondert dokumentiert. Der Anteil ungültiger Unterstützungserklärungen in den jeweils prüfenden Bezirksämtern stellt sich wie folgt dar: Mitte 21,5 % Friedrichshain-Kreuzberg 22,0 % Pankow 21,5 % Charlottenburg-Wilmersdorf 21,7 % Spandau 22,0 % Steglitz-Zehlendorf 22,5 % Tempelhof-Schöneberg 20,7 % Neukölln 21,3 % Treptow-Köpenick 23,7 % Marzahn-Hellersdorf 22,5 % Lichtenberg 23,1 % Reinickendorf 19,9 % Entsprechend den Hinweisen der Landesabstim- mungsleiterin zur Gültigkeitsprüfung von Unterstüt- zungsunterschriften für Volksbegehren wurden Unterstüt- zungserklärungen ohne Angabe des Geburtsdatums für gültig erklärt, wenn die erklärende Person aufgrund der im weiteren verfügbaren Angaben zweifelsfrei identifi- zierbar war und auch ansonsten keine Ungültigkeitsgrün- de vorlagen. Lediglich der Bezirk Treptow-Köpenick bildet hier – wie eingangs erklärt – eine Ausnahme. Insgesamt wurden für das Volksbegehren über den Erhalt des Tempelhofer Feldes 237.063 Unterstützungser- klärungen eingereicht. Von diesen waren 51.735 Erklä- rungen ungültig. Eine vollständige Wiederholung der Prüfung aller vorliegenden Unterstützungserklärungen zur detaillierten Beantwortung der Schriftlichen Anfrage kam nicht in Betracht. Eine nicht repräsentative Stichproben- erhebung von Erklärungen, die entsprechend der Hin- weise der Landesabstimmungsleiterin geprüft worden waren, ergab folgendes Bild: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 214 2 erneut geprüfte Eintragungen insgesamt 2.529 Fälle davon gültig 2.086 Fälle bei den gültigen Eintragungen fehlte die Angabe des Geburtsdatums bzw. war diese unvollständig 9 Fälle (0,4 %) davon ungültig 443 Fälle ungültige Eintragungen wegen fehlender Angaben 11 Fälle davon u. a. wegen fehlendem Geburtsdatum 5 Fälle (0,2 %) 4. Wie verhält es sich mit den Antworten auf die Fra- gen 1.-3. in Bezug auf das Volksbegehren „Neue Energie für Berlin“? Zu 4.: Für die Gültigkeitsprüfung anlässlich des Volksbegehrens über die Rekommunalisierung der Berli- ner Energieversorgung ergibt sich grundsätzlich das glei- che Bild. Eine vollständige Wiederholung der Prüfung aller 271.496 vorliegenden Unterstützungserklärungen zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage kam auch hier nicht in Betracht. 5. Wie bewertet der Senat aus heutiger Sicht die De- batte um angebliche „Unterschriftenfälschung“ beim Volksbegehren „100 Prozent Tempelhof“, was sind die Konsequenzen des Senats aus der damaligen Debatte, was hat der Senat zwischenzeitlich konkret unternommen? Zu 5.: Die Debatte hat gezeigt, dass eine klarstellende Änderung im Abstimmungsgesetz überlegenswert ist. Zweifel an einer ordnungsgemäßen Durchführung gilt es auszuschließen. Die gesetzliche Bestimmung über die Gültigkeit bzw. Ungültigkeit von Unterstützungserklä- rungen sollte ihrem Wortlaut nach eindeutig sein. Der Senat wird die notwendige politische Abstimmung zeit- nah vornehmen. Festzuhalten bleibt, dass den beteiligten Stellen keine Anhaltspunkte für Manipulationsversuche beim Volksbe- gehren über den Erhalt des Tempelhofer Feldes vorlagen und vorliegen. Der Diskussion über mögliche, umfang- reich erfolgte Manipulationen von Unterschriftenlisten und -bögen fehlte es an einer substantiellen Grundlage. 6. Welche zusätzlichen Kosten sind dem Land Berlin entstanden, weil der Volksentscheid nicht am Tag der Bundestagswahl und unter gleichzeitiger Nutzung von Ressourcen für beide Akte stattgefunden hat (bitte ange- ben nach jeweiligen Kosten in den Bezirken und den Kosten auf Landesebene)? Zu 6.: Eine zeitgleiche Durchführung der Bundes- tagswahl und des Volksentscheides über die Rekommuna- lisierung der Berliner Energieversorgung schied aus orga- nisatorischen Gründen aus. Eine ordnungsgemäße Vorbe- reitung und Durchführung machte es erforderlich, die Wahlen und Abstimmungen an getrennten Terminen stattfinden zu lassen. Die Primärkosten für den Volksentscheid auf Landes- ebene betrugen rund 2,4 Mio. Euro. Aufgrund der fortge- schrittenen Verfahrensvorbereitungen für die Bundes- tagswahl hätte ein Großteil der Kosten auch bei einer Zusammenlegung der Ereignisse nicht vermieden werden können. Hinzu traten Kosten für notwendig gewordene befris- tete Außeneinstellungen zur Unterstützung der Bezirks- wahlämter im Umfang von rund 705.000 Euro sowie die Aufwendungen für die - zwischenzeitlich erhöhten - Er- frischungsgelder der ehrenamtlich Wahlhelfenden im Umfang von rund 420.000 Euro. Hierzu ist eine Kostener- stattung für die Bezirksämter im Rahmen der Basiskor- rektur vorgesehen. Weitere Kosten und Aufwendungen der Bezirksämter können nicht hinreichend abgegrenzt und beziffert werden (z. B. Transport- und Mietkosten, Aufwendungen für den Einsatz des Stammpersonals des Bezirksamtes). Berlin, den 17. Mai 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014)