Drucksache 17 / 13 216 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 11. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2014) und Antwort Wünsch dir was – Staatsopernsanierung eine never ending story? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und von wem wurde erstmals ein Be- darfsprogramm für die Sanierung der Staatsoper Unter den Linden aufgestellt? Antwort zu 1: Das Bedarfsprogramm 2a für die Sanie- rung der Staatsoper Unter den Linden vom 31.10.2007 wurde von der damaligen Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung Abteilung Hochbau in Zusammenarbeit mit dem Regierenden Bürgermeister - Kulturelle Angelegenheiten - als Bedarfsträger aufgestellt, dabei verantwortet der Bedarfsträger das Raum- und Funktionsprogramm und die Bauverwaltung den Kosten und Planungsrahmen. Das Bedarfsprogramm wurde vom Bedarfsträger am 09.12.2007 bei der für die Prüfung zuständigen Abteilung VI bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einge- reicht. Frage 2: Welche Nutzungsflächen wurden darin aus- gewiesen? Antwort zu 2: Es wurde darin eine Nutzungsfläche von rund 18.750 m² ausgewiesen. Frage 3: Welche Bruttogeschossfläche und welche Hauptnutzfläche war jeweils in den Entwürfen vom April 2007, April 2008 (Basis für die Kostenschätzung) und in der Vorplanungsunterlage vom Dezember 2009 vorgese- hen? Antwort zu 3: Im Bedarfsprogramm 2a wurde die o.g. Nutzfläche in Höhe von rund 18.750 m² ausgewiesen. In den Vorplanungsunterlagen (VPU) waren eine Nutzfläche von 20.980 m², eine Bruttogrundfläche von 48.085 m² und eine Hauptnutzfläche von 17.424 m² ausgewiesen. nach DIN 277 Bedarfsprogramm 1 (auf- gestellt 13.4.2007) Bedarfsprogramm 2a (Prüfdatum 15.4.2008) Vorplanungsunterlagen (Prüfdatum 22.12.2009) Hauptnutzfläche 17.424 m² Nutzfläche 24.040 m². 18.750 m² 20.980 m² Brutto-Grundfläche 55.584 m² 46.469 m² 48.085 m² Frage 4: Welche konkreten Passagen des Bedarfspro- gramms wurden geändert, was waren die Gründe für die jeweilige Anpassung und was waren die finanziellen Folgen (Bitte Angabe der geplanten Raumnutzung und Veränderung gegenüber der jeweils vorherigen Planungs- stufe)? Frage 5: Welche Änderungen im Bedarfsprogramm wurden nach Sanierungsbeginn noch vorgenommen? Auf wessen Wunsch hin sind diese erfolgt und welche Umpla- nungen mit welchen zeitlichen Konsequenzen für die Bauablaufplanung hatte dies zur Folge? Antwort zu 4 und 5: In den Vorplanungsunterlagen wurde die Einpassplanung des gebilligten Bedarfspro- gramms zur Belegungsplanung fortentwickelt. Durch die vertiefte Betrachtung der Funktionszusammenhänge kam es teilweise zu Verschiebungen und Optimierungen in der Flächenanordnung. Die bereits im Bedarfsprogramm vorgesehenen Nutzungen konnten in der vertieften Pla- nung ohne wesentlichen Flächenaufwuchs untergebracht werden. Darüber hinaus wurden weitere Flächen (für die Opernnutzung) vom Nutzer während der Vorplanungs- phase als Zusatzbedarf angemeldet und vom Bedarfsträ- ger gebilligt. Es handelt sich um eine Vielzahl von klein- teiligen Ergänzungen aus allen Bereichen des Opernbe- triebs wie z.B. Garderoben, Stimmzimmer, Probenräume, Lagerflächen, Werkstätten, geänderte Anlieferung, Kü- che, Verwaltung und den dazugehörigen Nebenflächen (vor allem für zu erweitende Lüftungsanlagen). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 216 2 Hierdurch erhöhte sich die Nutzfläche auf 20.980 m² (rote Nr. 0235 A). Zur Deckung dieses unabdingbar erforderlichen Flä- chenbedarfs wurde die ursprünglich nicht zur Baumaß- nahme gehörenden Obergeschossanteile über der soge- nannten Durchfahrt im Magazingebäude in die Baumaß- nahme miteinbezogen. Gleichzeitig wurde dabei eine erhebliche bautechnische Erleichterung durch die Begra- digung eines Brandabschnittes erreicht. (rote Nr. 2067 E) In der Weiterentwicklung der Vorplanung wurde durch eine Vielzahl von funktionalen, technischen und bautechnischen Optimierungen auch ein Kostenaufwuchs verhindert. Dies umfasst insbesondere: Verlagerung der Technikflächen, Wegfall des 3. Untergeschosses im Ma- gazingebäude mit Verlagerung der dort vorgesehenen Flächen in die Obergeschosse, Wegfall der Sohle unter dem Innenhof der Intendanz und der Wegfall von Aus- gleichspodien an den Seitenbühnen. Die Anpassungser- fordernisse blieben insofern kostenneutral, so dass nach damaligem Erkenntnisstand der Gesamtkostenrahmen nicht berührt wurde. Die Grundlage für die folgende Entwurfplanung der Bauplanungsunterlagen waren die Bedarfsflächen aus der Vorplanung. Auf Grund einer genaueren Betrachtung der Funktionszusammenhänge wurden in der weiteren Bele- gungsplanung Flächen abweichend zum Bedarfspro- gramm verteilt. Die Anpassung konnte auch hier über- wiegend durch Flächentausch innerhalb der eingereichten Gesamtfläche erreicht werden. Im Bereich Kostüm/Maske im Opernhaus wurden zu- sätzliche Flächen als Lagerflächen im Opernhaus geschaf- fen, da diese aus funktionalen Gründen dort in räumlicher Verbindung mit den Sammelumkleiden erforderlich sind. Im Bereich des Staatsballetts konnten Flächen eingespart werden, da die neuen Sammelumkleiden in der Oper so organisiert sind, dass diese gemeinsam mit dem Chor genutzt werden. Gleichzeitig wurde ein zusätzlicher Bal- lettprobensaal, welcher ein geschlechterspezifisches Pro- ben ermöglicht, ins Raumprogramm aufgenommen. Die für den Betrieb der Oper notwendigen Nebennutz-, Tech- nik- und Verkehrsflächen konnten im Bedarfsprogramm nicht vollumfänglich erfasst werden und müssten dement- sprechend ergänzt werden. Im Unterirdischen Verbindungsbauwerk wurden die ursprünglichen Bedarfsflächen im Bereich der Dekoration unterschritten, um diese Flächen dem Bereich technische Ausrüstung zuordnen zu können. Die Änderungen in den beiden anderen Gebäuden wurden schon in der Phase VPU/Brandwandbegradigung beschrieben. Zeitliche Konsequenzen für den Bauablauf hatte dies nicht zur Folge, da die Änderungen auch zu Optimierun- gen im Bauablauf geführt hatten. Frage 6: Warum sind die Ergänzungen zur „Erstausstattung / Anpassung und Nachrüstung der Ausstattung“ in Höhe von drei Millionen Euro erst im Jahr 2013 aufge- fallen, warum hat die Bekanntgabe der Verzögerung in der Fertigstellung des Opernhauses Einfluss auf die Not- wendigkeit zur Neuanschaffung von Ausstattungsgegen- ständen? Antwort zu 6: Bei Erstellung des Bedarfsprogramms 2a im Jahre 2007 wurde davon ausgegangen, dass die Staatsoper ihre vorhandene lose Ausstattung nach dem Auszug aus der Ersatzspielstätte uneingeschränkt wieder- verwenden könne. Im Verlauf der Durchführung der Maßnahme zeichnete sich eine zum Teil geänderte innere Gebäudestruktur in der Folge z.T. geänderter Raumzu- schnitte ab. Frage 7: Welche Probenräume werden mit welcher Flächengröße bei Fertigstellung zur Verfügung stehen und wie weichen diese Räume von der ursprünglichen bzw. der korrigierten Bedarfsplanung ab? Antwort zu 7: Es werden Probenräume mit insgesamt rd. 2.932 m² Nutzfläche zur Verfügung stehen. Dies bedeutet eine Abweichung von 415 m², da im Bedarfsprogramm 2a eine Fläche von 2.517 m² enthalten ist. Frage 8: Welche Auswirkungen haben die verbesser- ten Probemöglichkeiten auf die Programmgestaltung der Staatsoper und ggf. auf die Vermietung von Räumen bzw. Flächen? Liegt bereits ein Vermietungskonzept vor und wenn ja, was ist darin inhaltlich festgehalten und wer sollen die potentiellen NutzerInnen sein? Antwort zu 8: Die verbesserten Probemöglichkeiten haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die künstle- rische Programmgestaltung, allerdings erhebliche Aus- wirkungen auf effizientere und damit wirtschaftlichere Arbeitsabläufe bei den Probeprozessen und der inszenato- rischen Umsetzung. Die zur Verfügung stehenden Räum- lichkeiten und Flächen sind auf den ausschließlichen Bedarf der Staatsoper abgestimmt. Die Vermietung von Räumlichkeiten und Flächen ist deshalb nicht vorgesehen. Frage 9: An welchen Staatstheatern und Opernhäusern erfolgen im deutschsprachigen Raum Proben in Original- dekoration auf den Probebühnen und wie ist die Situation an den Berliner Opernhäusern? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 216 3 Antwort zu 9: Auf den Probebühnen der Stiftung Oper in Berlin kommen vollständige Originaldekorationen nicht zum Einsatz, sondern originaltreue Teildekoratio- nen. Gleiches gilt für die Mehrzahl der großen Opernhäu- ser im deutschsprachigen Raum. Die künftige Probensitu- ation der Staatsoper bringt sowohl in künstlerischer als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht enorme Vorteile für das Opernhaus, da Inszenierungen ohne qualitätsmin- dernde räumliche Kompromisslösung nunmehr bühnen- echt einstudiert werden können. Damit verbunden ist die Verbesserung logistischer Abläufe, die künftig den Deko- rationsaufbau auf der Hauptbühne in kürzester Zeit er- möglichen. Ferner werden Bühnenendproben, die bislang eine Schließung des Hauses mit entsprechenden Vorstel- lungs- und Einnahmeausfällen nach sich zogen, deutlich reduziert werden können. Frage 10: Was waren die ursprünglichen Pläne für die Nutzung des ehemaligen Magazingebäudes, wann wurden diese geändert und welche Konsequenzen hat dies für die Baukosten und die Nutzungsflächen der Staatsoper? Antwort zu 10: Das erste Bedarfsprogramm - das sog. Bedarfsprogramm 1 - sah in der Einpassplanung folgende Nutzungen des Magazines vor: Diverse Technikzentralen, Fundus und Probenräume für das Staatsballett, Zwischenlager für Dekorationen, Büros für Hausmeisterinnen sowie Hausmeister und Be- triebsingenieurinnen sowie Betriebsingenieure, diverse Lagerräume (Requisite, Stofflager etc.), Räume für Geräte und Anlagen für die Haus- und Betriebstechnik. Diese Planung wurde jedoch, um die Höhe der Gesamtkosten zu senken, in der Nutzfläche reduziert. Das Staatsballett wurde z.B. dauerhaft in den ehemaligen Werkstätten der Deutschen Oper untergebracht. Somit wurden Teile des Magazingebäudes für die Staatsoper nicht benötigt. Das Bedarfsprogramm 2a wurde daher ohne das sogenannte Restmagazin eingereicht. Frage 11: Gibt es durch die Verzögerungen in der Bauphase der Staatsopernsanierung Auswirkungen auf die Fertigstellung des Teil des Magazingebäudes, das von der Barenboim-Said Akademie genutzt wird? Ist die Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/11384: „Von einer Beeinflussung der Bautätigkeit im Restmagazin durch die Bautätigkeit am Probenzentrum im Rahmen der Sanie- rung und Grundinstandsetzung der Staatsoper ist nicht auszugehen, da beide Gebäudeteile autark geplant sind und unabhängig voneinander funktionieren. Es sind außer den üblichen Gebäudeanschlüssen keine relevanten bauli- chen Abhängigkeiten der beiden Bauvorhaben zu berück- sichtigen. Im Restmagazin sind Lagerräume für die Staatsoper nicht vorgesehen.“ nach wie vor zutreffend und wenn nein, was ist der aktuelle Erkenntnisstand? Antwort zu 11: Nein, es gibt keine Verzögerungen in der Bauphase. Ja, diese Aussage ist nach wie vor zutreffend. Berlin, den 12. März 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mrz. 2014)