Drucksache 17 / 13 218 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taş und Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 12. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2014) und Antwort Anwerbung von Vertrauenspersonen durch Polizei und Geheimdienste in Gefängnissen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Hinsichtlich der Arbeit der Verfas- sungsschutzbehörde in Berlin stellt der Senat fest: Infor- mationen über die Arbeit der Verfassungsschutzbehörde, insbesondere Einzelheiten zu operativen Einsätzen, hier die Führung von Vertrauenspersonen, wären als Ver- schlusssache (VS) des Geheimhaltungsgrades VS – Vertraulich nach § 5 Absatz 1 der Verschlusssachenanwei- sung für die Behörden des Landes Berlin (VSA) einzustu- fen und können nicht im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage veröffentlicht werden. Nach Abwä- gung des Sachverhalts zur Beantwortung der Fragen wird insoweit gemäß § 54 Absatz 1 und 2 der Geschäftsord- nung des Abgeordnetenhauses in Verbindung mit § 9 Absatz 1 der Geheimschutzordnung des Abgeordneten- hauses auf die geheime Sitzung des Ausschusses für Ver- fassungsschutz verwiesen. Dem durch Art. 45 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin begründeten Informati- onsrecht der Fragesteller wird damit unter Berücksichti- gung der berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Senats Rechnung getragen. Sofern die Fragen die Arbeit der Polizei Berlin betref- fen, wird nachfolgend festgestellt: 1. Wurden oder werden von Sicherheitsbehörden des Landes Berlin gezielt Gefängnisinsassen angesprochen, um als Vertrauenspersonen (VPs) im Bereich Rechtsext- remismus geworben zu werden? Zu 1.: Bei der Auswahl potenzieller Vertrauensperso- nen (VPen) wird grundsätzlich nicht zwischen Personen innerhalb und außerhalb von Strafvollzugsanstalten unter- schieden. 2. Wie viele Ansprachen von potenziellen VPs im Be- reich Rechtsextremismus durch Sicherheitsbehörden des Landes Berlin gab es seit dem Verbot der Hilfsorganisa- tion für nationale Gefangene im Jahr 2011 (bitte nach Sicherheitsbehörden aufschlüsseln)? Zu 2.: Die Frage betrifft den operativen Kernbereich der Vertrauensperson(VP)-Führung. Deshalb wird dazu öffentlich keine Auskunft gegeben. 3. Nach welchen Kriterien erfolgt(e) eine Auswahl der anzusprechenden potenziellen VPs im Bereich Rechtsext- remismus in Gefängnissen? Zu 3.: In allen Fällen werden Kriterien der Geeignet- heit zugrunde gelegt, die aus polizeitaktischen Gründen nicht öffentlich genannt werden können. 4. Welche Rolle spielte in der Vergangenheit das für die Gefängnisstrafe zugrundeliegende Delikt einer poten- ziellen VP? Hat es hier im Laufe der Zeit Veränderungen gegeben und wenn ja, welche? Zu 4.: Jede geplante Anwerbung unterliegt einer Ein- zelfallprüfung, in deren Verlauf sämtliche zur Beurteilung des Falles notwendigen Parameter zur Entscheidung mit einbezogen werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Grundsätzlich bildet eine Verurteilung kein formelles Ausschlusskrite- rium für eine Anwerbung. Die interne Vorschriftenlage zur VP-Führung unterlag in der Vergangenheit und unter- liegt in der Zukunft einem ständigen Optimierungspro- zess. Zuletzt fand 2013 eine umfassende Überarbeitung der zugrunde liegenden internen Richtlinien statt. Diesbezüglich wird keine öffentliche Auskunft erteilt, weil davon der operative Kernbereich der VP-Führung betroffen ist. 5. Wie erfolgt(e) der Zugang der Sicherheitsbehörden in die Gefängnisse und zu den potenziellen VPs und auf welche Art und Weise werden die Gefängnisleitungen über den jeweiligen Zugang regelmäßig informiert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 218 2 6. Gab oder gibt es Absprachen der Sicherheitsbehör- den mit den Justizbehörden, wenn VPs im Gefängnis geworben werden sollen und wenn ja, welcher Art sind diese Absprachen? Zu 5. und 6.: Die Fragen betreffen den operativen Kernbereich der VP-Führung. Deshalb wird dazu öffent- lich keine Auskunft gegeben. 7. Gab oder gibt es von Seiten der Sicherheitsbehör- den gegenüber potenziellen VPs im Bereich Rechtsextre- mismus Hinweise auf mögliche Hafterleichterungen im Falle einer Zusammenarbeit und wenn ja, welche Art von Hafterleichterungen wurden/werden in Aussicht gestellt? Zu 7.: Nein. Überdies entscheidet über Hafterleichte- rungen nicht die Polizei. 8. Wurden im Gefängnis angeworbene VPs im Be- reich Rechtsextremismus auch zur Informationsbeschaf- fung über rechtsextreme Bestrebungen im Gefängnis bzw. über einzelne Mitgefangene eingesetzt? Zu 8.: Nein. 9. Gibt es Absprachen zwischen den Sicherheitsbe- hörden des Bundes und der Länder bezüglich der Wer- bung von VPs im Bereich Rechtsextremismus in Gefäng- nissen und wie sehen diese Absprachen gegebenenfalls aus? Zu 9.: Spezielle Absprachen im Sinne der Fragestel- lung gibt es mit der Polizei Berlin nicht. 10. Hat es im Rahmen der Innenministerkonferenz, des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextre- mismus (GAR) bzw. des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) eine Auswer- tung bisheriger Anwerbungen von VPs im Bereich Rechtsextremismus, die in Gefängnissen angeworben wurden, gegeben und welche Ergebnisse liegen hierzu vor? Zu 10.: Nein. 11. Inwiefern waren in den bisher geltenden Beschaf- fungsanweisungen für Verfassungsschutz und Polizei die besonderen Bedingungen einer Werbung und Führung in Haftanstalten berücksichtigt und inwiefern sind diese in dem neuen, mit Bund und Ländern vereinbarten Leitfaden zu gemeinsamen Standards zur Auswahl, Führung und Einsatz von V-Leuten aufgenommen (bitte den neuen Leitfaden als Anhang beilegen)? Zu 11.: Eine „Beschaffungsanweisung“ existiert in der Polizei Berlin nicht. Sofern damit polizeiinterne Regelun- gen die VP-Führung betreffend gemeint sind, kann dazu keine öffentliche Auskunft erteilt werden, weil dies den operativen Kernbereich der VP-Führung betrifft. Berlin, den 5. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)