Drucksache 17 / 13 230 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 13. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2014) und Antwort Beiträge von Mitarbeiter*innen der Berliner Sicherheitsbehörden auf Internetplattformen der linken Szene Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Internetplattformen werden von den Berli- ner Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutz, polizeilicher Staatsschutz etc.) als Internetplattformen der linken Szene eingestuft? a) Nach welchen Kriterien und aufgrund welcher Tat- sachen erfolgt eine solche Einstufung? b) Welche Internetplattformen der linken Szene wer- den von den Berliner Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Tätigkeiten herangezogen Zu 1., 1a) und 1b): Der Verfassungsschutz Berlin beo- bachtet linksextremistische Bestrebungen im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Satz 1 Ver- fassungsschutzgesetz Berlin (VSG Bln). Dazu gehören auch Internetpräsenzen, soweit diese solchen Bestrebun- gen zugerechnet werden können. Darunter fallen zudem Artikel und Kommentare, die diese auf szeneübergreifen- den Informationsplattformen, wie zum Beispiel „indymedia “, einstellen. Eine formelle Einstufung nach festgelegten Kriterien erfolgt durch die Polizei Berlin nicht. Im Rahmen der „passiven Informationserhebung“ werden durch die Polizei Berlin unter anderem frei zugängliche Internetpräsen- zen gesichtet und anlassbezogen zur Informationsgewin- nung genutzt. Der Polizei Berlin ist bekannt, dass insbe- sondere auf den Internetseiten indymedia.org und links- unten.indymedia.org Themen der „linken Szene“ kommuniziert werden. Die Auswahl der Plattform erfolgt aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrun- gen und wird regelmäßig durch aktuelle Erkenntnisse ergänzt. Eine Aufzählung der im Sachzusammenhang bekannt gewordenen Internetpräsenzen ist aufgrund der Vielfalt der Themenfelder und existenten Internetplatt- formen und der hohen Fluktuation entsprechender Inter- netplattformen nicht möglich. 2. Verfassen Mitarbeiter*innen der Berliner Sicher- heitsbehörden (Verfassungsschutz, polizeilicher Staats- schutz etc.) im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Bei- träge oder Kommentare auf Internetplattformen der linken Szene (Indymedia etc.)? a) Wenn ja, wie viele Beiträge bzw. Kommentare wurden in den Jahren seit 2010 verfasst und zu welchem Zweck? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Jahr und Anzahl der Beiträge bzw. Kommentare.) Zu 2. und 2a): Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Berlin betreiben keine derartige „aktive Kommunikation“. Durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Berlin werden im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten keine Beiträge oder Kommentare auf Internetplattformen der „linken Szene“ verfasst. 3. Gab oder gibt es dienstliche Anweisungen oder Einzelaufträge für Mitarbeiter*innen der Berliner Sicher- heitsbehörden, Beiträge auf Internetplattformen der linken Szene (Indymedia etc.) zu verfassen? a) Wenn ja, auf wessen Anweisung und zu welchem Zweck? b) Wenn ja, wie wird kontrolliert bzw. verhindert, dass die Mitarbeiter*innen Beiträge oder Kom- mentare verfassen, die eine strafrechtliche Rele- vanz aufweisen? Zu 3., 3a) und 3b): Nein. 4. Hat der Senat Kenntnisse darüber, dass Mitarbei- ter*innen der Berliner Sicherheitsbehörden privat Bei- träge auf Internetplattformen der linken Szene verfassen? Zu 4.: Es liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 230 2 5. Wie oft wurde in den Jahren seit 2010 eine straf- rechtliche Relevanz in Beiträgen oder Kommentaren festgestellt, die von Mitarbeiter*innen der Berliner Si- cherheitsbehörden verfasst wurden (dienstlich oder pri- vat)? 6. Ist es im Zusammenhang mit dem Verfassen von Beiträgen bzw. Kommentaren auf Internetplattformen der linken Szene durch Mitarbeiter*innen der Berliner Si- cherheitsbehörden seit dem Jahr 2010 zur Einleitung von Verfahren (Disziplinar- und/oder Strafverfahren) gekom- men? Wenn ja, wie oft? Zu 5. und 6.: Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4. 7. Wurden in den Jahren seit 2010 V-Personen und/oder verdeckte Ermittler*innen von Berliner Sicher- heitsbehörden dazu aufgefordert, Beiträge oder Kom- mentare auf Internetplattformen der linken Szene zu ver- fassen? a) Wenn ja, wie oft und zu welchem Zweck? b) Wenn ja, inwieweit wird kontrolliert bzw. verhin- dert, dass V-Personen Beiträge bzw. Kommentare mit strafrechtlich relevanten Inhalt verfassen? Zu 7., 7a) und 7b): Mit der Frage 7 werden Auskünfte zu Informationen begehrt, die aus zwingenden Geheim- haltungsgründen nicht im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage veröffentlicht werden können. Einzelheiten zu operativen Einsätzen, insbesondere zum Einsatz von Vertrauenspersonen, könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde Ber- lin zulassen. Die Antwort des Senats muss insoweit als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades „VS – Geheim “ nach § 5 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Berlin (VSA) eingestuft werden, unabhängig davon, ob es Aufträge im Sinne des Fragestellers gab oder nicht. Sie kann in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verfassungsschutz in gehei- mer Sitzung erteilt werden (§ 54 Absatz 1 und 2 der Ge- schäftsordnung des Abgeordnetenhauses in Verbindung mit § 9 Absatz 1 der Geheimschutzordnung des Abgeord- netenhauses). Dem durch Art. 45 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin begründeten Informationsrecht des Fragestellers wird damit unter Berücksichtigung der be- rechtigten Geheimhaltungsinteressen des Senats Rech- nung getragen. Zu möglichen verdeckten operativen Maßnahmen der Polizei Berlin wird grundsätzlich öffentlich keine Aus- kunft erteilt. 8. Haben Mitarbeiter*innen der Berliner Sicherheits- behörden in den Jahren seit 2010 Beiträge oder Kommen- tare auf Internetplattformen der linken Szene verfasst, welche die Szene für bestimmte Aktionen mobilisieren sollten? Zu 8.: Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4. 9. Stützt der Berliner Verfassungsschutz seine Er- kenntnisse und die damit verbundenen Befugnisse (zB. Weitergabe von Informationen an andere Stellen) auch auf Beiträge bzw. Kommentare, die auf Internetplattfor- men der linken Szene verfasst werden? a) Wenn ja, kann ausgeschlossen werden, dass die In- anspruchnahme von Befugnissen (z.B Weitergabe an andere Stellen) nicht auf Beiträge bzw. Kom- mentare gestützt wird, die von Personen verfasst wurden, die im weitesten Sinne für die Sicher- heitsbehörden tätig sind. Zu 9.: Ja, es handelt sich um offen zugängliche Infor- mationen. Zu 9a): Da dem Senat nicht alle Personen bekannt sind, die in Deutschland bzw. darüber hinaus für Sicher- heitsbehörden tätig sind, kann er hierzu keine Aussage treffen, zumal Postings auf einschlägigen Internetplatt- formen überwiegend unter einem Pseudonym erfolgen. Berlin, den 08. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)