Drucksache 17 / 13 235 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm und Stefan Schlede (CDU) vom 14. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2014) und Antwort Qualitätskontrolle der Schulessen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Verantwortung tragen Haupt- und/oder Bezirksverwaltung nach Einführung der neuen Schules- sensregelung bei der Durchführung und Auswertung von Qualitätskontrollen? 4. Wie ist die Verantwortlichkeit für eine nachhaltige Einhaltung der geforderten Qualitäten geregelt in Fällen der Beanstandungen (Nachkontrollen)? Zu 1. und 4.: Im Grundsatz sind die Bezirke als Auf- traggeber für die Einhaltung der vertraglich zugesicherten Leistung verantwortlich. Das am 1. August 2013 in Kraft getretene „Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ sagt aus, dass die Qualitätskontrolle Bestandteil der Ausschreibung ist und in der Verantwor- tung der Bezirke liegt. Nachkontrollen werden von den Bezirken ausgelöst und in Abstimmung und unter Einbe- ziehung der berlinweiten Qualitätskontrollstelle durchge- führt. Für die Wahrnehmung der Aufgabe der Kontrolle der Qualität des Mittagessens an den Schulen können die Bezirke ihre bisherigen Stellenanteile im Bereich der Qualitätskontrolle zusammenfassen. Durch das Land können nach Darlegung des Bedarfs bis zu vier Stellen für solch eine bezirksübergreifende Qualitätskontrolle zur Verfügung gestellt werden. Die Aufgabe der Vertrags- pflege als Teil der Qualitätskontrolle, d.h. das Abmahnen von Schlechtleistungen, das Aussprechen von Vertrags- strafen oder die Vertragskündigung, verbleibt in der Ver- antwortung des einzelnen Bezirks. 2. Welche Kriterien, Qualitätsnormen bei dem Essens- angebot, Standardisierungen hinsichtlich einer sachkundi- gen Kontrolle werden von der zuständigen Senatsbehörde als notwendig erachtet (Zeitaufwand/Kontrolle, Zusam- mensetzung und Fachwissen der Kontrolleure u.a.m.), um aussagekräftige Kontrollen durchführen zu können? Zu 2.: Die Neuausschreibung des Schulmittagessens im Land Berlin gibt die Qualitäts-standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) vertraglich vor. Die Qualitätsstandards umfassen die Mittagsverpflegung mit den Unterpunkten Lebensmittelauswahl und Speisenpla- nung sowie die Speisenherstellung mit den Unterpunkten Zubereitung, Warmhaltezeiten, Temperatur und Sensorik und die Getränkeversorgung. Darüber hinaus ist ein fest- gesetzter Bio-Anteil im Schulmittagessen vertraglich zugesichert. Die Kontrolle erfolgt sowohl in den Herstel- lungsbetrieben (Hauptküchen) der Anbieter als auch in den Ausgabeküchen der Schulen. Hierzu zählen die Inau- genscheinnahme und Probenentnahme, die Überprüfung der Warmhaltezeiten mit Feststellung des Datums der Speisenherstellung, der Bezeichnung des Gerichtes und des Zeitpunktes der Beendigung des Garprozesses für jede Speisenkomponente und die Kontrolle der Tempera- tur der zubereiteten Speisen. Zur Bewertung der ernäh- rungsphysiologischen Qualität wird im Rahmen der neu einzurichtenden berlinweiten Qualitätskontrollstelle ent- sprechend ausgebildetes Personal herangezogen. Diese Aufgabe wird durch Ernährungswissenschaftlerinnen und Ernährungswissenschaftler und Lebensmittelkontrolleu- rinnen und Lebensmittelkontrolleure wahrgenommen. 3. Hat sich ein Bezirk bereit erklärt, diese Kontrollen als regionale Aufgabe zu übernehmen und welche Bedin- gungen sind vom Bezirk ggf. an die Übernahme ge- knüpft? Zu 3.: Im Land Berlin wird unter Federführung der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eine fachliche Kontrollstelle zur Qualitätssicherung des schulischen Mittagessens in einem Bezirk eingerichtet. Dazu ist das ausnahmslose Einvernehmen aller Bezirke einzuholen. Aktuell wird mit dem übernehmenden Bezirk über die hierfür notwendige Finanzierung des Personals, der Aus- rüstung und Ausstattung sowie des Betriebes der bezirks- übergreifende Qualitätskontrollstelle verhandelt. Berlin, den 07. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2014)