Drucksache 17 / 13 236 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 14. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2014) und Antwort Krisenwohnplätze für homosexuelle Opfer von Gewalt und Zwangsverheiratung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat die aktuelle Situation bei der Unterbringung erwachsener schwuler, bisexueller und transgeschlechtlicher Männer, die sich in Lebensgefahr befinden, Gewalt erleiden oder von Zwangsverheiratung bedroht sind? 5. Mit welchen Trägern arbeitet der Senat in diesem Bereich zusammen und wie sind die Erfahrungen? Zu 1. und 5.: Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) befindet sich für den Senat anlassbezogen im fachlichem Austausch mit den für die genannten Personenkreise vom Land Berlin zuwen- dungsgeförderten Projekten und Trägern wie „Miles“ (Träger: Bildungs- und Sozialwerk des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg e.V., LSVD), Gays and Lesbians aus der Türkei (GLadT e.V.) und „Maneo“ (Träger: Mann-O-Meter e.V.). Der Senat schätzt die Situation der Opfer dieser Krisensituationen und Ge- waltformen als ausgesprochen problematisch und kom- plex ein. 2. Wie viele Fälle sind dem Senat aus den vergange- nen fünf Jahren bekannt, in denen die Notwendigkeit einer Unterbringung in Einrichtungen/Wohnungen erfor- derlich war (Anzahl und Alter der Betroffenen) und wie wurden diese Fälle behandelt? 3. In welchen bestehenden Einrichtungen/Wohnun- gen konnten Betroffene (Anzahl und Alter) in den ver- gangenen fünf Jahren vermittelt werden? 4. Aus welchen Gründen konnte eine Unterbringung in bestehenden Einrichtungen/Wohnungen ggf. nicht erfolgen? Zu 2.-4.: Grundsätzlich ist hier voranzustellen, dass quantitative Angaben zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfol- gen können, da eine Versorgungsinfrastruktur, die dezi- dierte statistische Angaben zum genannten Personenkreis ermöglichen würde, gegenwärtig nicht gegeben ist. Se- natsverwaltungen, die über Zuwendungsförderung Unter- bringungsmöglichkeiten vorhalten, die jedoch nicht spezi- fisch auf die Belange des Personenkreises in den genann- ten Situationen zugeschnitten sind (wie z.B. im Rahmen der Wohnungslosenhilfe oder der Hilfen für Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr), treffen hierzu ebenfalls keine Aussage. Im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensre- gister werden von der Thematik betroffene Verfahren nicht gesondert statistisch erfasst. 6. Wie beurteilt der Senat den Bedarf an zusätzlichen bzw. speziell auf diese Zielgruppen ausgerichteten Kri- senwohnplätzen in Berlin? Zu 6.: Auf der Grundlage des o.g. fachlichen Aus- tauschs sowie der Erfahrungen im Handlungsfeld „Bekämpfung von Homo- und Transphobie“ im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ (ISV) erscheint es dem Senat wichtig, auf die Schaffung von Krisenwohnplätzen für die genannten Personengruppen hinzuarbeiten. Demnach sieht er die Notwendigkeit, den ressortübergreifenden fachlichen Austausch zwischen den Senatsverwaltungen weiter zu entwickeln. Ziel dessen soll sein, die Möglich- keiten des Aufbaus geeigneter Angebote zu prüfen. Zum einen geht es dabei um die notwendige Schließung einer Versorgungslücke für diesen besonders vulnerablen Per- sonenkreis. Zum anderen erscheint es wichtig, Krisen- wohnplätze auch aus dem Grund vorrätig zu halten, damit die Betroffenen gezielter unterstützt werden können. Berlin, den 10. März 2014 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)