Drucksache 17 / 13 237 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 17. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2014) und Antwort Waffen in Berlin IV - Kontrolle von Waffen in privatem Besitz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Waffenscheininhaber gibt es aktuell in Berlin? Welche Veränderung ergibt sich im Vergleich zum Jahr 2012 (vgl. Kleine Anfrage Dr. 17/11608)? Zu 1.: In Berlin sind aktuell rund 9.500 Personen als Inhaberinnen und Inhaber einer waffenrechtlichen Be- sitzerlaubnis für erlaubnispflichtige Schusswaffen regis- triert. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der re- gistrierten Personen damit deutlich gesunken. 2. Wie viele neue Anträge auf Waffenscheinkarten mit je welchem formulierten Bedürfnis (§ 8 WaffG) wur- den im Jahr 2013 gestellt und wie viele davon wurden aus welchen Gründen abgelehnt? (Bitte nach Bedürfnis auf- schlüsseln) Zu 2.: Im Jahr 2013 wurden 299 Erst-Anträge auf Er- teilung einer Waffenbesitzkarte gestellt. Neun dieser Anträge wurden abgelehnt. Aufgeschlüsselt nach Bedürf- nissen ergibt sich für die Zahl der Anträge folgende Auf- stellung:  114 Jägerinnen und Jäger  155 Sportschützinnen und Sportschützen (eine Versagung wegen Unzuverlässigkeit und nicht nachge- wiesenen Bedürfnisses)  15 Erbinnen und Erben  6 Seglerinnen und Segler (eine Versagung wegen nicht nachgewiesener Sachkunde und nicht nachge- wiesenen Bedürfnisses)  5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen (zwei Versagungen wegen nicht nachgewiesenen Bedürfnisses und eine Versagung wegen Unzuverlässigkeit)  3 angeblich gefährdete Personen (Versagung in allen Fällen wegen nicht nachgewiesener wesentlich hö- herer persönlicher Gefährdung). Darüber hinaus wurde ein Antrag abgelehnt, der da- rauf gerichtet war, Schießveranstaltungen anlässlich von Geburtstagfeiern, Jubiläen und vergleichbaren Anlässen durchführen zu können. 3. Bei wie vielen Personen wurde im Jahr 2013 die obligatorische erneute Prüfung ihrer Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (nach § 4 (3) WaffG) durchgeführt und wie vielen vormaligen Waffenscheininhabern wurde diese Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit bzw. persönlicher Eignung versagt? Wie und in welchem Ab- stand erfolgt diese obligatorische erneute Prüfung in Ber- lin? Zu 3.: Von der regelmäßigen Überprüfung der Zuver- lässigkeit und Eignung waren im Jahr 2013 4.969 Inhabe- rinnen und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse erfasst. Bei 28 Personen wurden die waffenrechtlichen Be- sitzerlaubnisse wegen fehlender Zuverlässigkeit und/oder persönlicher Eignung widerrufen. Die Regelüberprüfung der Inhaberinnen und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) alle drei Jahre. Dabei werden die Zuverlässigkeit nach den Vorgaben des § 5 WaffG und die Eignung nach den Vorgaben des § 6 WaffG überprüft. 4. Gab es Fälle, bei denen diese obligatorische Über- prüfung nicht durchgeführt werden konnte und was waren die Gründe dafür (bitte aufschlüsseln)? Zu 4.: Nein. 5. Wie viele Personen zwischen 21 und 25 Jahren ha- ben im Jahr 2013 Waffenscheinkarten in Berlin neu beantragt und in wie vielen Fällen wurde dieser Antrag abgelehnt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 237 2 Zu 5.: 15 Antragstellerinnen und Antragsteller waren im Alter zwischen 21 und 25 Jahren. Keiner der Anträge wurde abgelehnt. 6. Wie viele und welche Waffen besitzen diese re- gistrierten Waffenscheininhaber? Welche signifikanten Veränderungen in der Anzahl und Zusammensetzung gibt es im Vergleich zum Jahr 2012? Zu 6.: Mit Stand vom 31. Januar 2014 befanden sich rund 45.500 erlaubnispflichtige Schusswaffen (inkl. Waf- fenteile) im Besitz. Dabei handelt es sich um rund 19.500 Kurzwaffen und rund 26.000 Langwaffen. Im Vergleich zum Vorjahr ist hinsichtlich der Gesamtzahl ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Das Verhältnis Kurzwaf- fen/Langwaffen bleibt seit Jahren annähernd gleich. 7. Wie viele Waffenscheininhaber haben der zustän- digen Waffenbehörde gem. § 36 Abs. 3 Satz 1 Waffenge- setz (WaffG) die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachgewiesen? Welche signifikanten Veränderungen in der Anzahl und Zusam- mensetzung gibt es im Vergleich zum Jahr 2012? Zu 7.: Der Waffenbehörde liegen bislang von 84,8% aller Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer Lage- rungsnachweise vor. Aufgrund verstärkter Aufforderun- gen, der Nachweispflicht nachzukommen, ist der Anteil im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Frage nach der Zusammensetzung kann nicht beantwortet werden, da nicht erkennbar ist, inwiefern die Zahl aufgeschlüsselt werden soll. 8.: Wie viele verdachtsunabhängige Vorortkontrollen hat die zuständige Berliner Waffenbehörde im Jahr 2013 durchgeführt? Zu 8.: Im Jahr 2013 wurden 176 Kontrollen hinsicht- lich der sicheren Lagerung durchgeführt. 9. Gab es Fälle, in denen der Waffenscheininhaber vorab über die grundsätzlich nicht anzukündigende ver- dachtsunabhängige Vorortkontrolle in Kenntnis gesetzt wurde? Wenn ja, wie viele und jeweils aus welchem Grund? Zu 9.: Nein. 10. In wie vielen Fällen dieser Kontrollen wurden Ver- stöße festgestellt und/oder sonstige Hinweise erteilt bzw. haben sich Klärungserfordernisse ergeben? (bitte auf- schlüsseln) Zu 10.: In 27 Fällen wurden Verstöße gegen waffen- rechtliche Vorschriften festgestellt. Daneben ergaben sich acht Klärungserfordernisse, wovon sich fünf auf die Frage der Lagerung, zwei auf die Erlaubnispflicht der vorgefun- denen Waffe und eines auf das Fortbestehen der persönli- chen Eignung bezogen. 11. Wie viele verdachtsabhängige bzw. anlassbezo- gene Kontrollen gem. § 36 Abs. 3 Satz 3 WaffG hat es im Jahr 2013 gegeben und was waren die jeweiligen An- lässe? Zu 11.: Keine. 12. Wie viele Ordnungswidrigkeiten bzw. Strafverfah- ren wurden im Jahr 2013 aus Anlass aller Vorortkontrol- len eingeleitet? (bitte aufschlüsseln) Zu 12.: Aus Anlass der Vorortkontrollen wurden 12 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 15 Strafverfahren eingeleitet. 13. Wie ist die weitere Entwicklung des Nationalen Waffenregisters (NWR) verlaufen und wie gestaltet sich die Nutzung des neuen Registers im Vergleich zur Ant- wort auf die Kleine Anfrage Dr. 17/11608? Ist die not- wendige Datenbereinigung zur Bezeichnung und Katego- risierung von Waffen zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass verlässliche Statistikangaben erstellt werden können? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Zu 13.: Die anfänglichen Schwierigkeiten bei der Be- arbeitung waffenrechtlicher Geschäftsvorfälle haben sich reduziert. Das Nationale Waffenregister wird von den Waffenbehörden und den berechtigten Behörden nach § 10 des Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffen- registers (NWRG) intensiv genutzt. Die notwendige Datenbereinigung erfolgt derzeit im laufenden Betrieb. Da es sich um ein umfassendes und komplexes Vorhaben handelt, wurde von der Bund-Län- der-Arbeitsgruppe NWR für eine strukturierte Bereini- gung der Datenbestände ein Masterplan erstellt, der den Waffenbehörden in Kürze zugeleitet werden soll. Ob und wie weit vor dem gesetzlich festgelegten Stichtag 31.12.2017 die Datenbereinigung abgeschlossen sein wird, ist zurzeit nicht prognostizierbar. Die Überarbeitung der Standardstatistiken des NWR ist noch nicht abgeschlossen. Daher wurde zur Beant- wortung der Fragen teilweise erneut auf die im örtlichen Waffenverwaltungsprogramm der Waffenbehörde Berlin vorhandenen Daten zurückgegriffen. Eine Vergleichbar- keit mit anderen Daten aus der NWR-Statistik und mit den Daten anderer Bundesländer ist damit nicht gewähr- leistet. Berlin, den 8. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)