Drucksache 17 / 13 239 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 01. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2014) und Antwort Stau bei der Verkehrslenkung Berlin – wann nimmt die Bearbeitung von BVV-Beschlüssen endlich Fahrt auf? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele BVV-Beschlüsse liegen der VLB zur Entscheidung vor? (Bitte aufschlüsseln nach Bezir- ken) Frage 2: Aus welchem Monat und Jahr stammt der äl- teste noch nicht bearbeitete BVV-Beschluss und warum wurde er noch nicht bearbeitet? Antwort zu 1 und 2: Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) entscheidet nicht über Beschlüsse der Bezirksver- ordnetenversammlung (BVV-Beschlüsse). Nach § 13 Absatz 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) kann die Bezirksverordnetenversammlung in allen Angelegen- heiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht in die bezirkliche Zuständigkeit fällt, Empfehlungen aussprechen. Das Bezirksamt setzt sich bei den zuständigen Stellen für die Verwirklichung der Empfehlung ein und unterrichtet die Bezirksverord- netenversammlung über das Ergebnis. Daher bearbeitet die VLB auch keine BVV-Be- schlüsse, sondern Anfragen der Bezirksämter, die ggf. auch BVV-Beschlüsse zur Grundlage haben. Die VLB prüft aktuell zwei BVV-Beschlüsse, die vom Bezirksamt übermittelt wurden. Die Bearbeitung einer Anfrage aus Pankow, die Ende Mai 2013 in der VLB einging, konnte wegen erforderlicher umfangreicher Prüfungen noch nicht abgeschlossen werden. Die fachliche Prüfung einer An- frage aus Spandau, die Ende November 2013 eingegangen ist, muss zum Teil außerhalb der VLB erfolgen und dauert noch an. In beiden Fällen wurden Zwischenbescheide erteilt. Frage 3: Hat die VLB Maßnahmen zur Prozessopti- mierung, vor allem hinsichtlich Ablauforganisation, er- griffen und wenn nein, warum nicht und sind derartige Verbesserungen geplant um die Bearbeitungszeit von BVV- und anderen Beschlüssen zukünftig deutlich zu verringern? Antwort zu 3: Eine Anpassung des internen Bearbei- tungsverfahrens erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Bezirksstadträte wur- den mit Schreiben vom 28. März 2013 gebeten, Empfeh- lungen, die nicht im eigenen Zuständigkeitsbereich be- antwortet werden können, mit einer konkreten Formulie- rung der Anforderungen schriftlich an die Hausleitung zu richten. Eine Bearbeitung erfolgt dann in einer Prioritä- tensetzung innerhalb der vorliegenden Arbeitsanforderun- gen und der vorhandenen Ressourcen. Eine verbindliche Terminsetzung gibt es für die Bearbeitung von Anfragen der Bezirksämter nicht. Das Abgeordnetenhaus hat zudem die Verbindlichkeit von Terminsetzungen für die Bear- beitung von Anfragen der Abgeordneten noch einmal verstärkt, so dass hier eine besondere Priorität liegt. Berlin, den 10. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)