Drucksache 17 / 13 240 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 11. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2014) und Antwort Verkehrssicherheit: Neue Unfallquelle in Mahlsdorf-Mitte? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat die Verkehrssituation nach Errichtung des genehmigten Baus eines Einkaufs- marktes in Mahlsdorf-Mitte ein? Welche Alternativen wurden geprüft, und wer ist verantwortlich für die jetzt geschaffene Situation? Antwort zu 1: Dem Senat ist die Genehmigung zum Bau eines Einkaufsmarktes erst auf Nachfrage beim zu- ständigen Bezirksamt bekannt geworden. Frage 2.: Welche Untersuchungen zum erhöhten Ver- kehrsaufkommen und der Zunahme des Staus gab es im Vorfeld als Grundlage für die Erteilung der Baugenehmi- gung und welche Maßnahmen zur Verkehrsentflechtung sind vorgesehen? Antwort zu 2: Durch das Bezirksamt Marzahn-Hel- lersdorf, hier das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt, gab es Kontakte und Abstimmungen mit der Verkehrslen- kung Berlin und der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt, Abteilung VII, bezüglich der Zufahrten eines geplanten Einkaufsmarktes, die jedoch nicht konse- quent zu Ende geführt wurden. Aufgrund der drei ge- planten Zufahrten und der Abwicklung des Lieferverkehrs ausschließlich über die Giesestraße wurden keine grund- sätzlichen Bedenken bezüglich der Leistungsfähigkeit des übergeordneten Straßennetzes gesehen. Frage 3: Erwartet der Senat wegen der drei geneh- migten Zufahrten in der Giesestraße, in der Hönower Straße und in der Wodanstraße Probleme für die Sicher- heit der Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere bezüg- lich des Fußverkehrs? Antwort zu 3: Die Nähe der geplanten Zufahrt in der Hönower Straße zum angeordneten Fußgängerüberweg war Thema in ersten Abstimmungsgesprächen, wurde jedoch von der Verkehrslenkung in einer ersten Beurtei- lung als möglich eingeschätzt. Im weiteren Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem betroffenen Nachbargrundstück gab es jedoch hierzu eine Ablehnung. Frage 4: Ist der Senat vor Erteilung der bezirklichen Baugenehmigung zur Einschätzung der Verkehrssituation einbezogen worden, wenn ja, wie und mit welchem Er- gebnis? Antwort zu 4: Wie schon erläutert gab es erste Ab- stimmungen vor der Erteilung der Baugenehmigung, die jedoch nicht zu Ende geführt wurden. Insofern gibt es zur Zufahrt Hönower Straße kein abschließendes Ergebnis. Frage 5: Wie bewertet der Senat die Verkehrssicher- heit in Bezug auf die a) Zufahrt Wodaner Straße in unmittelbarer Nähe zu einer Busendhaltestelle und Sichtbehinderung durch Straßengefälle b) Zufahrt Giesestraße direkt am Kreisverkehr c) Hauptausfahrt Hönower Straße (querender gemein- samer Fuß- und Radweg, direkt gegenüber einer weiteren Ausfahrt eines öffentlichen Parkplatzes)? Frage 6: Was ist beabsichtigt, um nach der Einrich- tung der Zufahrt Giesestraße die Querung für den Fußver- kehr zu sichern und zugleich den Verkehrsfluss im Kreis- verkehr aufrecht zu erhalten? Antwort zu 5 und 6: Die Zufahrt zur Wodanstraße wurde nicht als kritisch beurteilt, zumal hier die beste- hende alte Zufahrt genutzt werden sollte. Die Zufahrt Giesestraße liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Marzahn-Hellerdorf. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 240 2 Für den Betrieb des Kreisverkehrsplatzes gibt es für diese Zufahrt aufgrund ihrer Entfernung, der zu erwarten- den Verkehrsmenge des Vorhabens (verteilt auf drei Zu- fahrten) und der üblichen Geschwindigkeitsdämpfungen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Zufahrt zur Hönower Straße wird wegen der Nähe zum Nachbargrundstück und zum angeordneten Fußgän- gerüberweg kritisch beurteilt. Der Radverkehr benutzt hier die Fahrbahn im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr, eine in Kreisverkehrsplätzen regelkonforme, weitgehend verkehrssichere Situation. Die Bedingungen für den Fuß- verkehr sind hier differenziert zu beurteilen. Eine höhere Zahl von Grundstückszufahrten ist einem Ortsteilzentrum mit Einkaufs- und Geschäftscharakter angemessen. Die Querungsmöglichkeiten des Fußverkehrs im Bereich des Kreisverkehrsplatzes werden jedoch als unzureichend eingeschätzt. Für die bauliche Gestaltung und die Que- rungsmöglichkeiten besteht Verbesserungsbedarf. Berlin, den 11. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)