Drucksache 17 / 13 241 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 12. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2014) und Antwort Kinodigitalisierung in Berlin: Wer hat’s bezahlt? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kinos im Land Berlin haben bereits von analoge auf digitale Projektionstechnik umgerüstet und welche noch nicht? (Bitte auflisten) Zu 1.: Eine Liste, welche Kinos bereits umgerüstet haben und welche noch nicht, liegt dem Senat nicht vor. Allerdings wurden seit 2010 von ursprünglich seitens des Medienboard Berlin-Brandenburg geschätzten 200 förderfähigen Leinwänden in Berlin und Brandenburg 144 Leinwände mit insgesamt 2.148.466,63 € gefördert, davon 58 in Brandenburg und 86 in Berlin (siehe als Anlage beigefügter Status). Da die Umrüstung deutlich dynamischer verlaufen ist, als ursprünglich angenommen und die Filmverleiher Anfang 2014 die Auslieferung von analogen Filmkopien einstellen, verbleiben rund 20-25 Leinwände in Berlin und Brandenburg, die bislang noch nicht umgestellt haben. Die Digitalisierungsdichte liegt inzwischen bundesweit bei über 80% aller Kinos. 2. Welche Kinos haben für die Umrüstung finanzielle Unterstützung des Landes Berlin, zum Beispiel aus dem Sonderprogramm „Kinodigitalisierung“ des Medienboard Berlin-Brandenburg, erhalten und in welcher Höhe? Welche nicht? Zu 2.: Alle förderfähigen Kinos, die einen Antrag gestellt haben, erhielten auch Unterstützung (Aufstellung s. Anlage) auftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Eine zusätzliche Doppelförderung aus anderen Berliner Programmen war regelmäßig nicht erforderlich. 4. Wurden bei der Förderung der Umrüstung auf digitale Projektionstechnik finanzielle Mittel der Europäischen Union, beispielsweise EFRE-Mittel, wie in anderen Ländern (beispielsweise Hessen: für 57 Kinos durchschnittlich 25.000 Euros) beantragt und ausgereicht? Wenn ja, in welcher Höhe durchschnittlich und insgesamt? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: EFRE- oder andere Fördermittel der Europäischen Union wurden nicht verwendet. Die unbürokratische Förderung über das Medienboard zusammen mit den Bundesmitteln ermöglichte –wie dargestellt- eine zügige Unterstützung aller in Betracht kommenden Kinos. EFRE-Mittel hätten nicht kumulativ, sondern allenfalls als Ersatz bereitgestellt werden können. 5. Nach welchen Kriterien werden Freilichtkinos in Berlin bei der Umrüstung auf digitale Technik finanziell gefördert, und wie ist hier der Stand? Zu 5.: In Berlin und Brandenburg werden auch Freiluftkinos gefördert, sowohl vom Medienboard als auch von der FFA und dem BKM, wenn sie mehrjährig bzw. überjährig einen regelmäßigen Spielbetrieb innerhalb der förderfähigen Kriterien nachweisen können. Von den rund 20 beim Verleiherverband registrierten Open Air Kinos in Berlin wurden 6 vom Medienboard bereits gefördert. Berlin, den 28. Februar 2014 3. Ist eine Förderung der Umrüstung auf digitale Projektionstechnik aus anderen Programmen aus dem Bereich der Kunstförderung möglich bzw. möglich gewesen? Wenn ja, aus welchen? Zu 3.: Drittmittel bei der Umrüstung kommen in der Regel von der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Be- Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2014) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.