Drucksache 17 / 13 248 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 17. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2014) und Antwort Arbeit in Berlin GmbH und bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Überlegungen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gab es, die dazu führten, dass Dienstleistungen hinsichtlich Arbeitsmarktpolitik und Qualifizierung/Ausbildung in getrennten Losen und nicht wie bisher üblich in einem Los ausgeschrieben wur- den? Zu 1.: Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leis- tungen (VOL/A) sieht gemäß der Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Europäischen Gemeinschaft (EG) gemäß Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG) § 2 EG Abs. 2 vor, dass „Mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen sind. Leistun- gen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.“ Gemäß dieser Vorgabe ist die Aufteilung der Dienst- leistung in Lose eine Maßnahme zur Erhöhung des Wett- bewerbes und der Transparenz. Durch die Vergabe von Fachlosen wird eine Spezialisierung der Dienstleister auf die jeweiligen Förderbereiche erreicht und die Beteiligung von kleinen Unternehmen entsprechend ihrer Leistungs- fähigkeit ermöglicht. Durch die Vergabe von Teillosen wird darüber hinaus eine Abhängigkeit des Auftraggebers von einem marktbeherrschenden Dienstleister vermieden. 2. Welche Auswirkungen wird die Entscheidung auf die in diesen Bereichen tätigen Träger und die bezirkli- chen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit haben? Zu 2.: Die Entscheidung wird kaum Auswirkungen auf die Träger und die Bezirklichen Bündnisse für Wirt- schaft und Arbeit (BBWA) haben. Für jedes Projekt war, unabhängig von der Förderleis- tung, auch bisher von einem Träger ein separater Antrag auf Förderung zu stellen. Da die Förderleistungen des Loses 1 auch die BBWA umfassen, ist auch in Zukunft nur ein Dienstleister zuständig. Soweit fachliche Grund- satzfragen berührt sind, stellt die Senatsverwaltung sicher, dass die zuständigen Fachreferate in die Votierung einbe- zogen werden. Die BBWA haben wie bisher Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei dem von der Senatsverwaltung beauftragten Dienstleister zur Umsetzung von Maßnah- men der Beschäftigungsförderung, die sie in ihrer Bünd- nisarbeit unterstützten. 3. Wie formuliert die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen die künftige Hauptaufgabe der bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit und wie soll die Strategie in der neuen ESF Förderperiode fortge- führt werden? Zu 3.: Die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) setzen sich als künftige Hauptaufgabe, die vorhandenen bezirklichen Entwicklungspotenziale intelligent und nachhaltig zu fördern, um einen Beitrag zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und zur beruf- lichen wie sozialen Integration benachteiligter Personen- gruppen sowie zur Verbesserung der regionalen Wirt- schaftsstruktur zu leisten. Dem liegt die Überzeugung zu Grunde, dass lokale Partnerschaften den jeweiligen örtli- chen Bedarf am besten kennen und dementsprechend gemeinsam Handlungsstrategien erarbeiten und umsetzen können. Voraussetzung für eine erfolgreiche strategische Wei- terentwicklung der BBWA ist auch in der neuen ESF- Förderperiode die Herausarbeitung von gemeinsamen Handlungserfordernissen und Zielsetzungen sowie das aktive Einbringen der Erfahrungen und Kenntnisse der einzelnen Partnerinnen und Partner. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 248 2 Hierzu ist die Durchführung von Strategieworkshops in allen Berliner Bezirken geplant. Basierend auf einer Analyse der arbeitsmarktspezifischen, sozialen und wirt- schaftlichen Situation jedes einzelnen Bezirks und der Neuausrichtung der BBWA-Förderinstrumente werden strategische Handlungserfordernisse festgelegt, Hand- lungsfelder definiert und diese mit Aktionen und Projek- ten untersetzt. Die Handlungsfelder, Aktionen und Projek- te werden in Aktionsplänen dokumentiert und fortge- schrieben. 4. Welche Förderinstrumente sind künftig für die be- zirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit vorgese- hen und wie ist der Stand der Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und For- schung für eine Verankerung dieser im ESF-OP des Lan- des Berlin? Zu 4.: In der Förderperiode 2014-2020 sind wie bisher drei Förderprogramme mit Mitteln der EU-Strukturfonds geplant, die im Rahmen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) in Anspruch genommen werden können. Im Entwurf des Operationellen Programms des Lan- des Berlin für den Europäischen Sozialfonds (ESF) sind unter dem spezifischen Ziel „Steigerung der sozialen Integration für spezifische Zielgruppen unter Berücksich- tigung der lokalen Dimension“ die Förderprogramme „Lokales Soziales Kapital – Mikroprojekte / lokaler sozialer Zusammenhalt“ und „Innovative lokale Modellprojekte zur Beschäftigungsförderung von Benachteiligten (PEB)“ aufgenommen. Im Entwurf des ERFE-OP sind die „Wirtschaftsdienlichen Maßnahmen (WDM)“ als Programm vorgesehen, das ebenfalls über die BBWA umgesetzt werden soll. Berlin, den 03. März 2014 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2014)