Drucksache 17 / 13 250 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 17. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2014) und Antwort Steuerhinterziehung durch Beamte – Messen mit unterschiedlichem Maß? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 6 der Schriftlichen Anfrage wurden die für die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin jeweils zuständigen obersten Dienstbehör- den von mir als für das Disziplinargesetz zuständige Se- natsverwaltung um die Zulieferung der abgefragten An- gaben gebeten, da eine zentrale Erfassung der Diszipli- narvorgänge im Land Berlin nicht erfolgt. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konnten nicht alle obersten Dienstbehörden für ihren Geschäftsbereich eine Auswertung der einzelnen Personalvorgänge vornehmen. Die hier eingegangenen Antworten bilden für den nachge- fragten Erhebungszeitraum von 2011 bis 2013 daher nur ein unvollständiges Ergebnis ab. 1. Gegen wie viele Landesbeamte des Landes Berlin wurden in den Jahren 2011 - 2013 Vorermittlungen zu einem Disziplinarverfahren eingeleitet? Zu 1.: Es wurden 700 Disziplinarverfahren gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Disziplinargesetz (DiszG) eingeleitet. 2. Wie viele davon waren wegen außerdienstlichem Fehlverhalten im Privatbereich im Sinne des §2 Bln- DiszG? (Bitte nach Art des Fehlverhaltens darstellen.) Zu 2.: In 135 Fällen lag den Disziplinarverfahren au- ßerdienstliches Fehlverhalten zu Grunde: Versuchte Körperverletzung, Körperverletzung, Totschlag, Beleidigung, Nötigung/Bedrohung, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz/ Arznei- mittelgesetz, Trunkenheitsfahrt, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Überschuldung, Unerlaubte Nebentätigkeit, Diebstahl/Unterschlagung, Betrug, Steuerhinterziehung, Versicherungsbetrug, sonstige Vermögensdelikte, Schuldnerverhalten, Verletzung der Unterhaltspflicht, Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, Auftritt in einer TV- Sendung trotz Dienstunfähigkeit und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 3. Gab es in den genannten Jahren Fälle, bei denen gegen Beamte des Landes Berlin Disziplinarverfahren wegen Delikten der Steuerhinterziehung eingeleitet wur- de? Wenn ja, wie viele waren dies und mit welchen Dis- ziplinarmaßnahmen wurden diese jeweils geahndet (falls eine Vielzahl von Fällen vorliegen sollte, bitte nach Höhe der Verkürzungen pro Veranlagungszeitraum gruppie- ren)? Zu 3.: Fünf Disziplinarverfahren wurden wegen Steu- erhinterziehung eingeleitet. In einem Fall wurde das Dis- ziplinarverfahren gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 3 DiszG einge- stellt, weil eine Disziplinarmaßnahme nicht ausgespro- chen werden durfte. In einem weiteren Fall wurde eine Geldbuße verhängt, deren Höhe nicht erfasst ist. Drei Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. 4. Gab es in den Jahren 2011-2013 Fälle, bei denen gegen Beamte des Landes Berlin Disziplinarverfahren eingeleitet wurden, in denen die Betroffenen eine Selbst- anzeige gem. § 371 AO vorgenommen haben? Wenn ja, wie viele waren dies und mit welchen Disziplinarmaß- nahmen wurden diese jeweils geahndet (falls eine Viel- zahl von Fällen vorliegen sollte, bitte nach Höhe der Ver- kürzungen pro Veranlagungszeitraum gruppieren)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 250 2 Zu 4.: Nein, unter den von den obersten Dienstbehör- den erfolgten Zulieferungen befinden sich keine derarti- gen Fälle. 5. n wie vielen Fällen haben die Finanzbehörden des Landes Berlin den Dienstherren gem. § 30 Abs. 4 Nr. 5 der Abgabenordnung (AO) direkt über laufende Steuer- strafverfahren gegen einzelne Beamte des Landes Berlin informiert und in wie vielen Fällen davon wurden Diszip- linarverfahren eingeleitet? Wie viele Fälle davon betrafen Verkürzungen von 10.000 EUR oder weniger pro Veran- lagungszeitraum? Zu 5.: Unter den von den obersten Dienstbehörden er- folgten Zulieferungen befinden sich keine derartigen Mitteilungen der Finanzbehörden des Landes Berlins über ein Steuerstrafverfahren. Aufzeichnungen über Mitteilun- gen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtli- cher Maßnahmen bei Beamtinnen und Beamten werden von den Finanzbehörden nicht geführt. 6. In wie vielen Fällen haben die Strafverfolgungsbe- hörden des Landes Berlin den Dienstherren gem. Nr. 15 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) über laufende bzw. abgeschlossene Steuerstrafverfahren gegen einzelne Beamte des Landes Berlin informiert und in wie vielen davon wurden Disziplinarverfahren eingelei- tet? Wie viele Fälle davon betrafen Verkürzungen von 10.000 EUR oder weniger pro Veranlagungszeitraum? Zu 6.: In fünf Fällen erfolgten Mitteilungen an die Dienstbehörden und es wurden in allen Fällen Diszipli- narverfahren eingeleitet. In einem Fall lagen die Verkür- zungen unterhalb von 10.000 EUR pro Veranlagungszeit- raum. 7. Ist es Auffassung des Senates, dass im Falle von einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung keine wei- teren Disziplinarmaßnahmen verhängt werden dürfen, um eine "Doppelte Bestrafung" zu vermeiden? Wie begründet er seine Auffassung? Zu 7.: In § 14 DiszG wird die Zulässigkeit von Diszip- linarmaßnahmen nach Straf- oder Bußgeldverfahren gere- gelt. Die Regelung enthält ein beschränktes Maßnahme- verbot für die disziplinare Verfolgung unter anderem in Fällen, in denen gegen eine Beamtin oder einen Beamten im Straf- oder Bußgeldverfahren unanfechtbar eine Strafe, Geldbuße oder Ordnungsmaßnahme verhängt worden ist. Danach darf wegen desselben Sachverhalts ein Verweis, eine Geldstrafe oder eine Kürzung des Ruhegehalts nicht ausgesprochen werden und Kürzung der Dienstbezüge oder eine Zurückstufung nur ausgesprochen werden, wenn dies zusätzlich erforderlich ist, um die Beamtin oder den Beamten zur Pflichterfüllung anzuhalten. Berlin, den 03. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)