Drucksache 17 / 13 252 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 17. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2014) und Antwort Jugendberufsagentur und schulische Bildung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Verbesserungen soll die Jugendberufsagen- tur (JBA) Schüler/-innen für ihre Berufs- oder Studienori- entierung sowie für ihre berufliche Qualifizierung (be- rufsorientierende, berufsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen) bringen? Zu 1.: Mit der Jugendberufsagentur (JBA) Berlin könnte durch eine größere Transparenz des Bildungsan- gebotes nach der allgemein bildenden Schule die indivi- dualisiertere Beratung und Unterstützung der Jugendli- chen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren gewähr- leistet werden. Eine JBA Berlin könnte mit allen Beratungsakteurin- nen und Beratungsakteuren der unterschiedlichen Rechts- kreise Sozialgesetzbuch (SGB) II, III, VIII und den beruf- lichen Schulen systematisch die in den Berufs- und Studi- enorientierungsprozessen erstellten individuellen Portfo- lios der Jugendlichen und jungen Erwachsenen nutzen. Die vorlaufenden Prozesse und Standards, die durch das Landeskonzept Berufs- und Studienorientierung in einem parallelen Entwicklungsprozess festgelegt werden, könn- ten auch Grundlage für die Arbeit der JBA Berlin sein. 2. Welche über die derzeitige Situation hinausgehen- den Angebote soll die Jugendberufsagentur Schüler/-in- nen für ihre Berufs- und Studienwegsplanung und –gestaltung unterbreiten und wer ist dafür inhaltlich und finanziell zuständig? Zu 2.: Konkrete Festlegungen sind noch nicht erfolgt. Die Ressourcenlösungen sind erst mit einer Festlegung und Verabschiedung des Konzeptes einer JBA in Berlin zu treffen. 3. Welche Aufgaben / Funktionen soll die für Schulen (allgemeinbildende und berufliche Schulen) zuständige Senatsverwaltung in der künftigen Jugendberufsagentur übernehmen und welche finanziellen und personellen Ressourcen werden hierfür von wem zur Verfügung gestellt? Zu 3.: Nach dem vorliegenden Prüfbericht ist vorge- schlagen worden, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Projektleitung zur Entwick- lung des Umsetzungskonzepts übernimmt. 4. Welche Rolle spielen die an der Jugendberufsagen- tur beteiligten Senatsverwaltungen jeweils im Prozess und worin wird die Federführung durch die Senatsverwaltung für Bildung deutlich? Welche Leitungsstruktur ist dafür vorgesehen? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hatte den Prüfauftrag der Sonderkommissi- on „Ausbildungsplatzsituation und Fachkräftebedarf“ zur Umsetzungsoption der JBA in Berlin übernommen und damit die Federführung für den Prüfprozess, ob eine JBA in Berlin realisierbar und funktional ist. Es sind Vorschlä- ge im Prüfbericht unterbreitet worden, nach denen die Leitung eines Projektes „JBA in Berlin umsetzen!“ an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft angebunden sein soll. 5. Wird es für die Jugendberufsagentur einen eigenen Haushalt sowie zusätzliche Personalstellen geben und wenn, in welchem Umfang, an welcher Stelle und wer finanziert diese Personalstellen in jeweils welchem Um- fang? Zu 5.: Nein. Die Jugendberufsagentur wird vorbehalt- lich einer Umsetzungsentscheidung keine eigene Organi- sationseinheit mit eigenen Haushaltsmitteln werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 252 2 6. Wie werden bei der Erarbeitung der Landeskonzep- tion für eine Jugendberufsagentur Praktikerinnen und Praktiker einbezogen, nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt und welche werden dies sein? Zu 6.: Zunächst muss eine politische Entscheidung für eine Projekteinsetzung abgewartet werden. Wie bei der Besetzung der Landes-Arbeitsgruppe (AG) für die Erstel- lung des Prüfberichtes werden alle relevanten Akteurin- nen und Akteure aufgerufen werden, sich zu beteiligen. Für einzelne Themenbereiche werden im optionalen Pro- jektverlauf auch direkt Praktikerinnen und Praktiker ange- sprochen werden müssen. Um den Projektverlauf nach- haltig zu gestalten, wird mit den entsendenden Verwal- tungen, Organisationen, Verbänden die kontinuierliche Mitarbeit dieser Projektbeteiligten in einer Projektverein- barung abgesichert werden. 7. Wurde der Datenschutzbeauftragte in das Vorhaben „Erfassung und Monitoring der Anschlussperspektiven von Schüler/innen“ einbezogen und welche Position vertritt er dazu? Zu 7.: Nein. Aktuell gibt es noch kein erarbeitetes Konzept für die Datenerhebung und Datenweitergabe für eine JBA Berlin. Bei Projekteinsetzung wird für den grundlegenden Arbeitsbereich Datenübermittlung der Berliner Datenschutzbeauftragte von Beginn an beteiligt werden. 8. Wie sind die Oberstufenzentren in die Jugend- berufsagentur einbezogen und welche Rolle sollen sie einnehmen? Welche Ressourcen erhalten sie dafür? Zu 8.: Die Oberstufenzentren und auch die anderen beruflichen Schulen spielen als Anbieter von Bildungs- gängen für vollschulische Ausbildung (Berufsfachschulen ohne Pendant im Dualen Bereich, z.B. für Sozialassis- tenz), für subsidiäre Ausbildung mit Bezug zum Dualen Bereich (z.B. Berufsfachschulen mit Kammerprüfung in Lernortkooperation) und besonders auch im Übergangs- bereich für junge Leute ohne direkte Einstiegschancen in Ausbildung. Nicht zu vergessen sind die Übergänge in studienbefähigende Angebote der beruflichen Schulen. Die Beratung für diese Angebote übernehmen zwar auch die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agenturen für Arbeit, wichtiger werden jedoch auch Funktionen der Schullaufbahnberaterinnen und Schullaufbahnberater, die möglichst direkt vor Ort in den regionalen Integrierten Sekundarschulen wirken sollen. Es ist vorgesehen, bei Projekteinsetzung die beruflichen Schulen in wichtigen thematischen Bezügen zu beteiligen. Ressourcenfragen können wie schon wiederholt dargestellt, noch nicht be- antwortet werden. 9. Wie sind die Bezirke in Erarbeitung und Umset- zung des Konzeptes für eine Jugendberufsagentur einbe- zogen und mit welchen zusätzlichen Mitteln werden sie dafür ausgestattet? Zu 9.: Für die Beteiligung am Prüfprozess sind alle Bezirke angesprochen gewesen. Zwölf der insgesamt 33 Mitglieder der Prüf-Arbeitsgruppe waren Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke. In den nächsten Schritten kann eine Projekteinsetzung mit einer Auftragsstellung der Verwaltungen und der Regionalen Dienste (RD) nicht ohne die Bezirke erfolgen und auch die Umsetzung erfor- dert auf die Berliner Verfassungssituation angepasste Koordinationsformen unter Einschluss der Bezirke. Wie bei den anderen Fragen schon aufgeführt, können im jetzigen Entscheidungsstadium keine Einzelfragen zu Ressourcenlösungen beantwortet werden. 10. Wie wird gesichert, dass schulische Erfahrungen aus der Sek. I, der Sek. II zur Berufsorientierung genutzt und bewährte und erfolgreiche Projekte und Maßnahmen erhalten, gesichert und auch künftig angeboten werden? Welche Bedeutung kommt hier dem Produktiven Lernen zu? Zu 10.: Aus den Ergebnissen der Erarbeitung von Standards im Rahmen des Landeskonzepts für Berufs- und Studienorientierung werden Schwerpunkte und auch die eindeutigen Schnittstellen zur JBA wiederum mit Beteiligung der maßgeblichen Akteurinnen und Akteure definiert werden. Die Frage nach „Bewährung“ und „Erfolg “ der verschiedenen berufsorientierenden Angebote wird sich auch mit Hilfe des Monitorings in einer JBA konkret fassen lassen. Durch den Vergleich von Bil- dungswegen von Jugendlichen mit verschiedenen Berufs- orientierungsangeboten, dem Erfolg der eingeschlagenen Bildungswege und der Abbruchquote werden hier erst- mals valide Rückschlüsse möglich sein. Durch die individuelle Berufsorientierung im Produk- tiven Lernen werden die beteiligten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 an den Integrierten Sekundarschulen praxisnah darauf vorbereitet, eine be- wusste und reflektierte Berufswahl zu treffen, eine realis- tische berufliche Anschlussperspektive anzubahnen sowie für das Berufs- und Arbeitsleben wichtige Kompetenzen weiterzuentwickeln. 11. Welche berufsorientierenden Maßnahmen finden gegenwärtig in den Schulen statt, wer führt sie durch und wie werden sie finanziert? Was soll sich hier ändern? Zu 11.: Im Schulgesetz (SchulG) für Berlin ist vorge- geben, dass die allgemein bildende Schule in die Arbeits- und Berufswelt einführt und in Zusammenarbeit mit den anderen Stellen zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf Berufswahl und Berufsausübung sowie auf die Arbeit in der Familie und in anderen sozialen Zusam- menhängen beiträgt (vgl. SchulG § 3 (3) Nr. 8 i.V. mit § 4 (7)). Weiterhin führen die Agenturen für Arbeit auf Basis der im SGB III gesetzlich festgelegten Regelungen sowie auf Grundlage der Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung Berufs- und Studi- enorientierung für Schülerinnen und Schüler durch. Au- ßerdem richtet die Senatsverwaltung für Arbeit, Integrati- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 252 3 on und Frauen auf der Grundlage der Zuständigkeit für Berufliche Aus- und Weiterbildung weitere Angebote ein. Um einen Überblick über die bestehenden Angebote zur Berufs- und Studienorientierung im Land Berlin zu erhal- ten, wurde für den Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) von meiner Verwaltung, der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit ein Überblick erstellt, der in der Anlage beigefügt wird. Die- ser wurde vom LAB am 05.03.2014 zur Kenntnis ge- nommen. Sofern die Angebote nicht kostenneutral im Rahmen der in der Schule vorhanden Ressourcen durchgeführt werden können, erfolgt eine Finanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in der Regel zusätzlich durch das Land Berlin und die Agenturen für Arbeit. Zu Beginn des Schuljahres 2014/15 soll ein Landes- konzept „Berufs- und Studienorientierung“ vorliegen, zu dem Standards für Mindestangebote der Berufs- und Stu- dienorientierung gehören werden. Das Landeskonzept entwickelt federführend meine Verwaltung gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen sowie der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldi- rektion Berlin-Bandenburg. Sie bezieht dabei die Kam- mern und Sozialpartner mit ein, ebenso die Berliner Wirt- schaft und ihre Unternehmen. Zielsetzung des Landeskonzeptes ist es,  Transparenz über die berufs- und studienorientierenden Angebote im Land Berlin zu erreichen,  eine sinnvolle Verzahnung und Kooperation der Akteurinnen und Akteure zu bewirken,  die berufs- und studienorientierenden Angebote systematisch in schulisches Lernen einzubinden,  für Schülerinnen und Schüler an allen allgemein bildenden Berliner Schulen ein in sich schlüssiges, jahrgangsübergreifendes berufs- und studienorien- tierendes Mindestangebot zu definieren, das der Vielfältigkeit der Jugendlichen entspricht,  Schulen zu befähigen, ein berufs- und studienorientierendes Schulkonzept aufzustellen, dieses nachzuhalten und es bei Bedarf sukzessive anzu- passen. Im Bereich der Berufs- und Studienorientierung gibt es bereits eine Vielzahl guter Aktivitäten und Konzepte, um die berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schülern nachhaltig zu unterstützen. Für eine gelungene Orientierung sind Angebote an verschiedenen Lernorten und mit Partnern erforderlich, um die berufliche und un- ternehmerische Praxis mit dem Lernen in der Schule zu verbinden. Durch das Landeskonzept „Berufs- und Studienorientierung “ sollen die gelungenen Ansätze der Berufs- und Studienorientierung ausgebaut und in ein systematisches, verbindliches, transparentes und nachhaltiges System der Berufs- und Studienorientierung überführt werden, das allen Schülerinnen und Schülern zu Gute kommt. 12. Welche Zusammenarbeit wird es mit den Schulen der jeweiligen Bezirke geben und wie und durch wen wird sie organisiert? Welche Rolle soll WAT in diesem Zusammenhang zukommen? Zu 12.: Wiederum kann bisher nur auf Empfehlungen der Prüf-Arbeitsgruppe verwiesen werden. Danach muss darauf geachtet werden, dass die inneren Schulangelegen- heiten wie die curriculare und organisatorische Ausgestal- tung auch der allgemein bildenden Schulen, in der lan- desweiten Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft liegen. Die vorhandenen Kooperationen insbesondere der Integrierten Sekundar- schulen im Sozialraum und Bezirk, insbesondere die in einigen Bezirken etablierte Zusammenarbeit mit Jugend- beratungshäusern, Kompetenzagenturen und anderen Formen der Jugendberatung, auch lokalen Projekten der Berufsorientierung sollen sensibel und dennoch mit klaren landesweiten Zielstandards in ein Konzept der JBA ein- gebracht werden. Deshalb wurde in dem Prüfbericht vor- geschlagen, als Berliner Weg die besonderen Koordina- tionsformen in einer JBA auch auf die Bezirke auszurich- ten und zweistufig Kooperationsvereinbarungen landes- weit und regional vorzusehen. 13. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten seit 2008 das berufsvorbereitende Jahr und mit welchen Er- gebnissen schlossen sie dieses ab (bitte jahresweise dar- stellen)? Berufsvorbereitung nach bundesweiter Systematik Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) in Berlin: 1. Berufsqualifzierender Lehrgang (BQL) in Vollzeit (VZ) oder Teilzeit (TZ) nach § 29 Abs. 3 SchulG (einjährig) 2. Berufsqualifizierender Lehrgang (BQL-FL) für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach § 29 Abs. 4 SchulG Schulabgängerinnen und Schulabgänger an beruflichen Schulen Zeitreihe 2008/09 - 2012/13 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 252 4 Schuljahr Träger Schüler- gruppe Schulabgängerinnen und Schulabgänger Absolventeninnen/Absolventen/Abgängerinnen/Abgänger Abschlusszeugnis Abgangszeugnis mit Beendigung des Bildungsgan- ges ohne Beendigung des Bildungsgan- ges insgesamt weiblich insgesamt weiblich insgesamt weiblich insgesamt weiblich 2012/13 Öffentlich BQL 1.843 715 876 339 371 160 596 216 BQL-FL 402 173 177 90 135 49 90 34 BQL-TZ 31 16 20 9 7 4 4 3 Öffentlich Ergebnis 2.276 904 1.073 438 513 213 690 253 Privat BQL 56 24 28 12 27 11 1 1 Privat Ergebnis 56 24 28 12 27 11 1 1 Gesamtergebnis 2.332 928 1.101 450 540 224 691 254 2011/12 Öffentlich BQL 1.869 708 933 384 312 94 624 230 BQL-FL 304 118 135 62 75 31 94 25 Öffentlich Ergebnis 2.173 826 1.068 446 387 125 718 255 Privat BQL 51 24 19 12 20 6 12 6 Privat Ergebnis 51 24 19 12 20 6 12 6 Gesamtergebnis 2.224 850 1.087 458 407 131 730 261 2010/11 Öffentlich BQL 1.569 586 732 299 346 129 491 158 BQL-FL 375 170 170 80 114 60 91 30 BQL-TZ 476 180 207 78 111 44 158 58 Öffentlich Ergebnis 2.420 936 1.109 457 571 233 740 246 Privat BQL 51 30 11 5 25 13 15 12 Privat Ergebnis 51 30 11 5 25 13 15 12 Gesamtergebnis 2.471 966 1.120 462 596 246 755 258 2009/10 Öffentlich BQL 1.680 651 727 295 419 169 534 187 BQL-FL 394 150 176 68 138 50 80 32 BQL-TZ 600 244 234 114 169 48 197 82 Öffentlich Ergebnis 2.674 1045 1.137 477 726 267 811 301 Privat BQL 25 15 9 6 5 3 11 6 Privat Ergebnis 25 15 9 6 5 3 11 6 Gesamtergebnis 2.699 1060 1.146 483 731 270 822 307 2008/09 Öffentlich BQL 1.765 703 752 323 458 174 555 206 BQL-FL 380 168 136 58 132 68 112 42 BQL-TZ 723 234 314 108 194 57 215 69 Öffentlich Ergebnis 2.868 1.105 1.202 489 784 299 882 317 Privat BQL 22 14 13 9 2 1 7 4 Privat Ergebnis 22 14 13 9 2 1 7 4 Gesamtergebnis 2.890 1.119 1.215 498 786 300 889 321 Berlin, den 07. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2014) Standards für Mindestangebote der Berufs- und Studienorientierung (BO) Vorlage für den Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) am 5.3.2013 7. Jahrgangsstufe a) verpflichtend b) bedarfsorientiert Integrierte Sekundarschulen (ISS)/Gemeinschaftsschulen Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Gymnasien 1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) a)  Unterrichtsfach Wirtschaft Arbeit Technik (WAT)  mindestens ein Angebot des Dualen Lernens (DL) 2  Berufswahlpass (BWP) b)  Wahlpflichtunterricht WAT a)  Unterrichtsfach Wirtschaft Arbeit Technik (WAT)  Berufswahlpass (BWP) b)  Angebote des DL: Berufsorientierung, praxisbezogene Angebote Lernarrangement Schülerfirma Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenArbIntFrau) b)  „komm auf Tour - meine Stärken, meine Zukunft“  Girls´Day/Boys´Day  Berlin braucht Dich! b)  „komm auf Tour - meine Stärken, meine Zukunft“  Girls´Day/Boys´Day  Berlin braucht Dich! b)  „komm auf Tour - meine Stärken, meine Zukunft“  Girls´Day/Boys´Day  Berlin braucht Dich! Bundesagentur für Arbeit (BA) b)  1 Veranstaltung pro Klasse/Schule  Berufs- und Lebensplanung, Ergründen eigener Stärken und Schwächen, (BWP)  Beteiligung am Projekt „komm auf Tour“ (Kofinanzierung) b)  1 Veranstaltung pro Klasse/Schule  Berufs- und Lebensplanung, Ergründen eigener Stärken und Schwächen, (BWP)  Beteiligung am Projekt „komm auf Tour“ (Kofinanzierung) 1 Aus Sicht der Gymnasien ist die Berufsorientierung in der gymnasialen Oberstufe von großer Bedeutung. 2 Duales Lernen (DL): An Integrierten Sekundarschulen umfasst das Duale Lernen gemäß § 29 der Sekundarstufen-I-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 Aktivitäten zur Berufs- und Studienorientierung sowie die Vermittlung von Praxisplätzen an geeigneten Lernorten (praxisbezogene Angebote). 8. Jahrgangsstufe a) verpflichtend b) bedarfsorientiert Integrierte Sekundarschulen (ISS)/Gemeinschaftsschulen Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Gymnasien SenBildJugWiss a)  Unterrichtsfach WAT  mindestens ein Angebot des DL  BWP b)  Wahlpflichtunterricht WAT a)  Unterrichtsfach WAT  BWP  Betriebspraktikum b)  Angebote des Dualen Lernens: Berufsorientierung, praxisbezogene Angebote  Lernarrangement Schülerfirma b)  Methoden zur Selbstevaluation SenArbIntFrau b)  Berliner Programm „Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ (BVBO) 3  Girls´Day/Boys´Day  Berlin braucht Dich! b)  Berliner Programm „Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ (BVBO)  Girls´Day/Boys´Day  Berlin braucht Dich! BA b)  1 Veranstaltung pro Klasse/Schule  Anforderungen in der Berufswelt/in Berufen (Bezug zu eigenen Stärken/Schwächen)  1 Veranstaltung im Berufsinformations-zentrum (BIZ) b)  1 Veranstaltung pro Klasse/pro Schule  Anforderungen in der Berufswelt/in Berufen (Bezug zur „akademischen Berufswelt“, zu eigenen Stärken/Schwächen)  1 Veranstaltung im Berufsinformationszentrum (BIZ) 9. Jahrgangsstufe Integrierte Sekundarschulen Schulen mit Gymnasien 3 BVBO wird nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahr 2013 für 19.000 Schülerinnen und Schüler in Berlin angeboten. a) verpflichtend b) bedarfsorientiert (ISS)/Gemeinschaftsschulen sonderpädagogischem Förderschwerpunkt SenBildJugWiss a)  Unterrichtsfach WAT  mindestens ein Angebot des DL  BWP  3-wöchiges Betriebspraktikum b)  Wahlpflichtunterricht (u.a. WAT)  zusätzliche Betriebspraktika  Besondere Organisationsformen des DL (Produktives Lernen, Praxislerngruppen, Praxistage, Schülerfirmen,…) a)  Unterrichtsfach WAT  BWP  Betriebspraktika b)  Angebote des Dualen Lernens: Berufsorientierung, praxisbezogene Angebote  Geeignete besondere Organisationsformen des DL  Lernarrangement Schülerfirma a)  Methoden zur Selbstevaluation  Wahlpflichtunterricht b)  begleitetes Betriebspraktikum  Schülerfirmen SenArbIntFrau b)  Berliner Programm „Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ (BVBO)  Girls´Day/Boys´Day  Berlin braucht Dich! b)  Berliner Programm „Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ (BVBO)  Girls´Day/Boys´Day  Berlin braucht Dich! BA a)  1-2 Veranstaltungen pro Klasse/Schule  Berufswahl & berufliche Entscheidung  1 Veranstaltung im BIZ Befähigung zur Selbstinformation b)  Koordinierung/Einrichtung von a)  1 Veranstaltung pro Klasse/Schule  Interesse wecken/Erkennen von Stärken/Schwächen und Verknüpfung mit der individuellen Interessenlage; Erkennen beruflicher Perspektiven b)  Alternative und zusätzliche Angebote sind bei Orientierung an der a)  1 Veranstaltung pro Klasse/Schule im BIZ Inhalt: Berufswahl & berufliche Entscheidung (Ausbildung und Studium), Informationen zu Wegen nach der 10. Klasse  Alternativ kann die Veranstaltung in einer anderen Jahrgangsstufe stattfinden b)  Koordinierung/Einrichtung von vertiefenden berufs- und vertiefenden berufsorientierenden Angeboten(Betriebsbesuche/ - erkundungen/Projekttage, Schülerlaborbesuche,…)  Veranstaltungen für Lehrkräfte  Teilnahme an Schulkonferenzen  Veranstaltungen für Eltern (Elternabende,..)  Sprechstundenangebot in der Schule  Terminierte Einzelberatung in der Berufsberatung  Einschaltung professioneller Fachdienste (u.a. Berufswahltest) Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und unter Berücksichtigung des jeweiligen Förderschwerpunkts möglich studienorientierenden Angeboten(Betriebsbesuche/ - erkundungen/Projekttage, Schülerlaborbesuche,…)  Veranstaltungen für Lehrkräfte  Teilnahme an Schulkonferenzen  Veranstaltungen für Eltern (Elternabende,..)  Sprechstundenangebot in der Schule  Terminierte Einzelberatung in der Berufsberatung  Einschaltung professioneller Fachdienste (u.a. BerufsStudienwahltest ) 10. Jahrgangsstufe a) verpflichtend b) bedarfsorientiert Integrierte Sekundarschulen (ISS)/Gemeinschaftsschulen Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Gymnasien SenBildJugWiss a)  Unterrichtsfach WAT  mindestens ein Angebot des DL  BWP b)  Wahlpflichtunterricht WAT  Betriebspraktika  Besondere Organisationsformen des DL (Produktives Lernen, Praxislerngruppen, Praxistage, Schülerfirmen u.a.m.) a)  Unterrichtsfach WAT  BWP  Betriebspraktika b)  Angebote des DL,: Berufsorientierung, praxisbezogene Angebote  Geeignete besondere Organisationsformen des DL  Lernarrangement Schülerfirma a) Entscheidung über Kurswahl in der gymnasialen Oberstufe  Entscheidung über Oberstufe: Gymnasium, ISS oder Berufliches Gymnasium b)  Praktika  Schülerfirmen SenArbIntFrau b)  Berliner Programm „Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ (BVBO) b)  Berliner Programm „Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ (BVBO)  Girls´Day/Boys´Day  Berlin braucht Dich!  Girls´Day/Boys´Day  Berlin braucht Dich! BA a)  Abstimmungsgespräch mit der Schulleitung/ mit dem BO-Koordinator zum berufsorientierenden/jahrgangsübergr ei-fenden Schulkonzept  schriftliche Festlegung der Absprachen b)  1 Veranstaltung pro Klasse/Schule  Bewerbungsverfahren/-fristen/ Umsetzung der beruflichen Entscheidung Kenntnis von Alternativen zur beruflichen Ausbildung  Weitere berufsorientierende Veranstaltung(en) wie in Jahrgangsstufe 9 b)  1 Veranstaltung pro Klasse/pro Schule  Bewerbungsverfahren/-fristen bei Wegen nach der 10.Klasse/Studien- und Berufswahl für Abiturienten im Zusammenhang mit der Kurswahl  Weitere berufsorientierende Veranstaltung(en) wie in Jahrgangsstufe 9 Gymnasiale Oberstufe Einführungsphase (11.Jahrgangsstufe) a) verpflichtend b) bedarfsorientiert Integrierte Sekundarschulen (ISS)/Gemeinschaftsschulen SenArbIntFrau b)  Berliner Programm „Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ (BVBO) BA a)  1 Veranstaltung pro Klasse/Schule  Formen der Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und -fristen für Abiturienten (Kurswahl)  Abstimmungsgespräch mit der Schulleitung/mit dem BO-Koordinator der Schule zum berufsorientierenden /jahrgangsübergreifenden Schulkonzept  schriftliche Festlegung der Absprachen b)  1 Veranstaltung im BIZ  Einschaltung professioneller Fachdienste (insb. für Studienfeldbezogene Beratungstests - SFBT)  weitere Angebote wie in 10. Jahrgangsstufe Gymnasiale Oberstufe Qualifikationsphase (11./12. bzw. 12./13. Jahrgangsstufe a) verpflichtend b) bedarfsorientiert Integrierte Sekundarschulen (ISS)/Gemeinschaftsschulen Gymnasien SenBildJugWiss b)  Ergänzungskurs Studium und Beruf b)  Ergänzungskurs Studium und Beruf SenArbIntFrau b)  Berliner Programm „Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ (BVBO) b)  Berliner Programm „Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ (BVBO) BA  Veranstaltung(en) pro Jahrgangsstufe  Berufsorientierende Veranstaltungen mit Ausrichtung an Themenschwerpunkten (eigenverantwortliche Gestaltung des Übergangs nach dem Abitur)  Einschaltung professioneller Fachdienste (insb. für Studienfeldbezogene Beratungstests - SFBT)  Weitere Angebote wie in 10.Jahrgangsstufe S17-13252 ka17-13252Anl