Drucksache 17 / 13 254 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 18. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2014) und Antwort Revision im Fall Jonny K. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurden die Prozessakten der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 15.08.2013 im Fall „Jonny K.“ bereits zur Überprüfung an den BGH weitergeleitet und wenn ja, wann? Zu 1.: Die Prozessakten der Entscheidung des Landge- richts Berlin vom 15. August 2013 im Fall „Jonny K.“ liegen seit dem 31. Januar 2014 dem Generalbundesan- walt vor. Ob die Akten von dort bereits an den Bundesge- richtshof weitergeleitet wurden, ist dem Senat nicht be- kannt. 2. Wie viele Strafurteile des Amtsgerichts Tiergarten und des Landgerichts Berlin wurden durch das Landge- richt Berlin bzw. den BGH in den Jahren 2011-2013 auf- gehoben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Gerich- ten)? Zu 2.: Das Landgericht Berlin hat im Jahr 2011 Straf- urteile des Amtsgerichts Tiergarten gegen 183 Abgeurteil- te aufgehoben, im Jahr 2012 gegen 181 Abgeurteilte und im Jahr 2013 gegen 127 Abgeurteilte. Der Bundesge- richtshof hat im Jahr 2011 insgesamt 4, im Jahr 2012 insgesamt 3 und im Jahr 2013 insgesamt 9 Strafurteile des Landgerichts Berlin aufgehoben. 3. Wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer in Strafsachen, die in der ersten Instanz rechtskräftig geworden sind und wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer von Verfahren, die in der zweiten In- stanz endeten (bitte jeweils aufgeschlüsselt für die Jahre 2011, 2012, 2013)? Zu 3.: In der bundeseinheitlichen Statistik über Straf- und Bußgeldverfahren wird nur die durchschnittliche Verfahrensdauer der jeweiligen Instanz ausgewertet. Nicht ausgewertet werden hingegen die Verfahrensdauern der in der ersten Instanz rechtskräftig gewordenen Urteile und der in zweiter Instanz beendeten Strafsachen. Sonder- auswertungen sind mit vertretbarem Aufwand nicht mög- lich. Berlin, den 05. März 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2014)