Drucksache 17 / 13 257 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 18. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2014) und Antwort Eingespart und Eingesperrt – Einschluss aufgrund von Personalmangel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Kam es seit dem Jahr 2008 in den Justizvollzugsan- stalten im Land Berlin in den regulären Aufschlusszeiten zu einem Zelleneinschluss von Insassen aufgrund von Personalmangel? Wenn ja, wann, wo, und in welchem Ausmaß? Zu 1.: Aufschlussregelungen gelten in den Justizvoll- zugsanstalten des geschlossenen Vollzuges. In der Justiz- vollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin und in offe- nen Bereichen der anderen Anstalten sind sie in der Regel entbehrlich, da die Hafträume überwiegend nicht ver- schlossen werden. Zu der angefragten Thematik werden grundsätzlich keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Die Justizvollzugsanstalten haben den Umfang der Ein- schränkungen wie folgt eingeschätzt: In der Justizvollzugsanstalt Tegel kam es seit dem Jahr 2008 in den regulären Aufschlusszeiten grundsätzlich nicht zum Einschluss von Gefangenen aufgrund Perso- nalmangels. Lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen z. B. dann, wenn eine Personalversammlung abgehalten wurde, war ein vorzeitiger Einschluss unvermeidbar. In der Justizvollzugsanstalt Moabit findet bislang regelmäßiger Aufschluss nur in den Teilanstalten III und IV statt. Dort musste an bis zu 20 Tagen im Jahr wegen personell bedingter Engpässe eine Reduzierung von 21:30 Uhr auf 17:00 Uhr (Teilanstalt III) und von 18:00 Uhr auf 16:30 Uhr (Teilanstalt IV) vorgenommen werden. Die Justizvollzugsanstalt Plötzensee ist seit Januar 2013 mit der ehemaligen Justizvollzugsanstalt (JVA) Charlottenburg und dem Justizvollzugskrankenhaus Ber- lin (JVK) verschmolzen. Im Bereich des geschlossenen Vollzuges der ehemali- gen JVA Plötzensee ist es in folgendem Umfang zu vor- zeitigem Einschluss gekommen:  2013 in 14 Fällen  2014 bislang in 3 Fällen Im geschlossenen Vollzug der ehemaligen JVA Char- lottenburg sind die Aufschlusszeiten wie folgt reduziert worden:  2008 in 36 Fällen  2009 in 27 Fällen  2010 in 31 Fällen  2011 in 4 Fällen  2012 in 4 Fällen (darunter ein Fall, der alle Hafthäuser betroffen hat)  2013 in 9 Fällen  2014 bislang in 2 Fällen In den aufgeführten Fällen ist stets versucht worden, die vorzeitigen Einschlüsse auf wenige Stunden und auf einzelne Hafthäuser zu begrenzen. Nahezu alle vorzeiti- gen Einschlüsse sind auf krankheitsbedingte Ausfälle des Personals zurückzuführen. In der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des JVK wird regelmäßig Aufschluss gewährt. Für das vergangene Jahr 2013 sind auch Aufzeichnungen vorhan- den: Danach konnte in 20 % aller Schichten (147 von insgesamt 730 Früh- und Spätdiensten) der aus konzepti- onellen Gründen vorgesehene Aufschluss (Belastungser- probung) wegen aktuell fehlenden Personals nicht ermög- licht werden. Für die Jahre 2008 bis 2012 lassen sich nachträglich keine Informationen mehr erheben. In der Jugendstrafanstalt Berlin können Einschrän- kungen bei den Aufschlusszeiten durch unvorhersehbare Personalausfälle in einzelnen Unterbringungsbereichen z. B. infolge kurzfristiger Krankmeldung oder auch bei außerordentlichen Vorkommnissen auftreten. Zu keinem Zeitpunkt im Berichtszeitraum war ein Totalausfall des Freizeitaufschlusses für einzelne Wohngruppen oder für ein komplettes Haus aus personellen Gründen zu ver- zeichnen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 257 2 In der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin kam es aus personellen Gründen im Bereich Lichtenberg in ca. ein bis zwei Fällen pro Woche zum Einschluss. Im Be- reich Pankow erfolgte Einschluss aus den gleichen Grün- den in ca. ein bis zwei Fällen im Monat. Grund hierfür sind z. B. kurzfristig erfolgende Krankmeldungen der Bediensteten oder notwendige Sofortausführungen aus medizinischem Anlass zu Ärztinnen bzw. Ärzten oder in externe Krankenhäuser, die von dafür abzustellenden Bediensteten zu begleiten sind. Der Einschluss erfolgt dann für die Zeit der Ausführung. In der am 12. Juni 2013 in Betrieb genommenen Jus- tizvollzugsanstalt Heidering waren bislang keine perso- nalbedingten Aufschlusseinschränkungen zu verzeichnen. Berlin, den 7. März 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2014)