Drucksache 17 / 13 269 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jasenka Villbrandt (GRÜNE) vom 19. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Februar 2014) und Antwort Aktueller Stand: Zahl, Größe und Standorte von betreuten Wohngemeinschaften nach WTG Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele betreute Wohngemeinschaften nach De- finition des Berliner Wohnteilhabegesetzes gibt es derzeit in Berlin (bitte Gliederung nach Gesamtzahl WGs, WGs für Menschen mit Demenz, WGs ohne Spezialisierung, WGs mit anderen Spezialisierungen)? Zu 1.: Aktuell gibt es in Berlin 548 betreute Wohnge- meinschaften für pflegebedürftige Menschen gemäß § 4 Abs. 1 Wohnteilhabegesetz (WTG). Davon sind 312 Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz, 192 Wohngemeinschaften ohne Spezialisierungen und 44 Wohngemeinschaften mit anderen Spezialisierungen. 2. Wie viele Plätze in betreuten Wohngemeinschaften nach Definition des Berliner Wohnteilhabegesetzes gibt es derzeit in Berlin und wie viele hiervon sind derzeit belegt (bitte Gliederung nach Gesamtzahl WGs, WGs für Menschen mit Demenz, WGs ohne Spezialisierung, WGs mit anderen Spezialisierungen)? Zu 2.: Die Meldepflicht nach § 14 WTG beschränkt sich auf eine An- bzw. Abmeldung bei Aufnahme oder Einstellung der Leistungserbringung in einer Pflege- Wohngemeinschaft. Derzeit sind bei der Heimaufsicht 4.101 Plätze in Pflege-Wohngemeinschaften gemeldet. Entsprechend der Meldungen der Leistungserbringer (Pflegedienste) sind 2.364 Plätze in Wohngemeinschaf- ten für Menschen mit Demenz, 1.434 Plätze in Wohnge- meinschaften ohne Spezialisierungen und 303 Plätze in Wohngemeinschaften mit anderen Spezialisierungen bekannt. Die Frage nach der aktuellen Belegung in den Pflege-Wohngemeinschaften kann nicht beantwortet werden, da die Leistungserbringer Veränderungen in der Belegung nicht melden müssen. 3. Wie viele Menschen mit dementiellen Erkrankun- gen lebten 2013 in stationären Einrichtungen in Berlin (bitte Ergebnisse aus Berliner Zusatzerhebung zur Bun- despflegestatistik)? Zu 3.: In Auswertung der Berliner Zusatzerhebung zur Bundespflegestatistik zum Stichtag 15.12.2011 wird von einer Größenordnung von 14.392 Menschen mit dementi- eller Erkrankung in Langzeitpflegeeinrichtungen (Pflege- heimen) ausgegangen. Dies entspricht rund der Hälfte aller Bewohnerinnen und Bewohner. Die Ergebnisse der zurzeit noch laufenden Berliner Zusatzerhebung 2013/2014 liegen noch nicht vor. 4. An wie vielen Standorten gibt es mehr als zwei Wohngemeinschaften nach Definition des Berliner Wohn- teilhabegesetzes? Zu 4.: Auf der Grundlage der nach § 14 WTG vorlie- genden Meldungen sind derzeit 39 Standorte mit mehr als zwei Wohngemeinschaften bekannt. 5. An welchen Standorten gibt es ein oder mehrere Wohngemeinschaften mit insgesamt mehr als sechs Be- wohnerInnen? Wurden diese Standorte der Feuerwehr gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses (Drs. 17/1272) mitgeteilt? Wenn ja, wie und wie häufig erfolgen diese Mitteilungen an die Feuerwehr? Zu 5.: Derzeit sind 355 Pflege-Wohngemeinschaften mit insgesamt mehr als sechs Nutzerinnen und Nutzern an 246 Standorten bekannt. Im Juli 2013 wurde ein entspre- chendes Verfahren zur Übermittlung der Angaben zu Standorten von Pflege-Wohngemeinschaften mit der Berliner Feuerwehr abgestimmt. Danach erhält die Berli- ner Feuerwehr von der Aufsichtsbehörde nach dem Wohnteilhabegesetz („Heimaufsicht“) jeweils zu Beginn eines Quartals die der Heimaufsicht vorliegenden Anga- ben zu den Standorten von Pflege-Wohngemeinschaften mit mehr als sechs Nutzerinnen und Nutzern. Berlin, den 10. März 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e ____________________________________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2014)