Drucksache 17 / 13 279 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 20. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Februar 2014) und Antwort Steuert Berlin auf einen Lehrernotstand zu? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann besitzt der Senat Kenntnis von einem drohenden Lehrermangel und wann wurde wie reagiert? Zu 1.: Von einem „Lehrernotstand“ kann derzeit nicht gesprochen werden. Die Auswahl- und Einstellungsver- fahren haben im März 2014 begonnen, um die Berliner Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bzw. die befristet beschäftigten Lehrkräfte mit voller Lehrbefähi- gung frühzeitig an die Schulen zu binden. Die Vorberei- tungen für die Personalzuweisungen haben schon im Februar 2014 begonnen. Im Rahmen der Einstellungen zum neuen Schuljahr 2014/2015 werden erstmals die Regelungen des neuen Lehrkräftebildungsgesetzes zur Anwendung kommen, das eine Ausweitung der Einstellungsmöglichkeiten vorsieht: Es wird zum Schuljahr 2014/15 erstmals auch für Fach- hochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen möglich sein, als Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst in den Schuldienst einzutreten. Sollte bei den Quereinsteigerin- nen und Quereinsteigern der festgestellte Studienumfang für ein zweites Fach nicht ausreichen, kann das zweite Fach auch durch berufsbegleitende Studien erworben werden. 2. Laut Artikel der Berliner Zeitung vom 20. Februar 2014 benötigt das Land Brandenburg für das Jahr 2014 1.000 neue Lehrkräfte. Sieht der Senat aufgrund der ande- ren Rahmenbedingungen für Lehrkräfte in Brandenburg eine zusätzliche Verschärfung des in Berlin bestehenden Lehrkräftemangels? Welche Konsequenzen zieht der Senat aus diesem Sachverhalt? 11. Der Tagesspiegel zitiert im besagten Artikel die Bildungsverwaltung mit dem Satz: „Wir haben aus der Vergangenheit gelernt und verfolgen das Ziel, bereits jetzt die Lehrkräfte an uns zu binden, die der Bewerbermarkt hergibt.“ Welche Lernerfolge kann die Bildungsverwaltung vorweisen und welche konkreten Konsequenzen wurden aus dem Vorfall gezogen? Zu 2. und 11.: Der Senat hat auch zum Schuljahr 2014/15 wieder sehr frühzeitig Einstellungsgarantien vergeben, so dass die Berliner Absolventinnen und Ab- solventen und die Schulen Planungssicherheit erhalten. Ein besonderer Bedarf besteht in allen Fächern der Berli- ner Schule (Mangelfächer) außer in Geschichte, Sozial- kunde und Erdkunde. Die Einstellungsgarantien sind infolgedessen an alle Lehrkräfte vergeben worden, die nicht ausschließlich Geschichte, Sozialkunde oder Erd- kunde als Unterrichtsfächer haben. Die Entfristungsange- bote für Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung wurden bereits im Februar 2014 vergeben. Die gesamten Auswahl- und Einstellungsverfahren werden regelmäßig mit allen Verfahrensbeteiligten (Ver- waltung, Schulaufsicht, Schulen und Beschäftigtenver- tretungen) mit dem Ziel evaluiert, die Verfahren weiter zu optimieren und die Verfahren durch z.B. noch frühzeitige- ren Beginn noch konkurrenzfähiger zu machen. 3. Wie viele Lehrerstellen mussten bis zum 31.01.2014 besetzt werden? Wie viele Lehrerstellen konn- ten besetzt werden? Zu 3.: Der Einstellungsbedarf zum 1. Februar 2014 belief sich auf 580 Vollzeiteinheiten (VZE); diese Ein- stellungen konnten alle rechtzeitig realisiert werden. 657 Auswahlverfahren konnten bis zum 21.02.2014 mit einem Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. 4. Wie viele LehrerInnen der zu besetzenden Stellen aus Frage 3 wurden durch Quereinsteiger besetzt? Zu 4.: Es wurden 76 Stellen durch Quereinsteigerin- nen bzw. Quereinsteiger in den Schulen besetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 279 2 5. Wie viele Lehrkräfte der zu besetzenden Stellen aus Frage 3 unterrichten von Vertragsbeginn an in min- destens einem Fach fachfremd? Zu 5.: Gemäß Berliner Schulgesetz (SchulG) § 69 Abs. 1 Punkt 6 entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter über den Einsatz der Lehrkräfte im Unterricht und des sonstigen pädagogischen Personals. Der fach- fremde Unterrichtseinsatz wird einmal jährlich für jede Lehrkraft im Rahmen der Lehrkräftebedarfsfeststellung erhoben. Eine weitergehende Erfassung oder eine Zu- sammenfassung der Daten zum fachfremden Einsatz erfolgt nicht. 6. Wie viele Lehrkräfte der zu besetzenden Stellen aus Frage 3 haben ihre Lehramtsausbildung nicht in Ber- lin absolviert? Zu 6.: Von den insgesamt 657 mit Arbeitsvertrag zum 21.02.2014 eingestellten Lehrkräften (siehe Frage 3) ha- ben 111 Lehrkräfte die 2. Staatsprüfung nicht in Berlin absolviert. 7. Wie viele ReferendarInnen befinden sich zur Zeit im Schuldienst? Zu 7.: Zum Einstellungstermin am 03. Februar 2014 waren alle 2.200 Ausbildungsplätze besetzt. 8. Welches Verhältnis von ReferendarInnen und LehrerInnen hält der Senat an einer Schule für tragbar? An welchen Schulen wird dieses Verhältnis überschritten? Zu 8.: Gemäß Artikel 12 Grundgesetz hat jede Bewer- berin und jeder Bewerber mit nachgewiesenem Abschluss einer Ersten Staatsprüfung und eines lehramtsbezogenen Master-Abschlusses Anspruch auf Beendigung der Be- rufsausbildung. Die Zuweisung zu den Ausbildungsschu- len erfolgt in enger Zusammenarbeit der Seminarleitun- gen, Referatsleitungen der regionalen Schulaufsicht und der Schulen. Hierbei werden die Belange der Schulen und der Schülerschaft berücksichtigt und auf möglichst gleichmäßige Ausstattung mit Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern geachtet. 9. Ist die Berichterstattung des Tagesspiegels vom 10.02.14 korrekt, dass eine Lehrkraft nicht für das Land Berlin gewonnen werden konnte, da zwei Wochen vor Vertragsbeginn noch keine verbindliche Zusage in Form eines Vertrages vorlag? Zu 9.: Die Berichterstattung des Tagesspiegels vom 10.02.2014 war nicht korrekt. Die im Presseartikel be- schriebene Lehrkraft, die zum Februar 2014 eingestellt und an einer Schule in Charlottenburg-Wilmersdorf ein- gesetzt werden sollte, ist Studienrat (StR) für Mathematik und Englisch; er hatte bereits Mitte Dezember 2013 un- mittelbar nach dem Auswahlverfahren schriftlich die Zusage zur Anstellung unter Nennung des Schulnamens erhalten. Die Lehrkraft teilte dann per Mail am 23.01.2014 mit, dass er die Stelle nicht antreten wird. Zur Begründung führte er aus, dass er zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2013/2014 eine Stelle in Falkensee antreten konnte, die ihm erst am 22.01.2014 angeboten worden ist. 10. Sind dem Land Berlin weitere Fälle bekannt? Wenn ja, wie viele? Zu 10.: Nein. 12. Wie viele Lehrerstellen müssen nach heutigem Stand bis zum Ende des Schuljahres neu besetzt werden? Zu 12.: Bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 müssen nur noch ca. 20 Einstellungspositionen besetzt werden. 13. Wie viele Zusagen wurden schon erteilt? Zu 13.: Ende Februar 2014 sind ca. 620 Einstellungs- garantien an Berliner Lehramtsanwärterinnen und Lehr- amtsanwärter vergeben worden. 14. Mit welchen Bundesländern gibt es Absprachen bzw. Kooperationen zur Anwerbung von neuen Lehr- kräften? 15. In welcher Form werden Lehrkräfte in anderen Bundesländern angeworben? Zu 14. und 15.: Die Ausschreibung für die Einstellung von Lehrkräften zum Schuljahr 2014/2015 ist im Amts- blatt von Berlin und auf der Homepage der Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft veröffent- licht worden. Beide Informationen sind auch für Lehr- kräfte bzw. Bewerberinnen und Bewerber anderer Bun- desländer gut einsehbar. Möglichkeiten für eine weitergehende Information auswärtiger Bewerberinnen und Bewerber werden derzeit geprüft und ggf. kurzfristig realisiert. Hierzu gehören auch Anzeigen in Printmedien. 16. Wie beurteilt der Senat die aktuelle Fachkräftelage unter den Lehrerinnen und Lehrern? 17. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat zur Fachkräftesicherung? Zu 16. und 17.: Berlin hat zum kommenden Schuljahr 2014/15 einen sehr hohen Fachkräftebedarf. Mit den in den Antworten dargestellten Maßnahmen und dem neuen „Gesetz über die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin (Lehrkräftebildungs- gesetz – LBiG)“ sollen weitere Fachkräfte gewonnen werden. Damit wird einem größeren Personenkreis der Zugang zur Berliner Schule ermöglicht. Zum Sommer 2014/15 haben künftig auch Fachhochschulabsolventin- nen und Fachhochschulabsolventen, deren studiertes Fach Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 279 3 einem Fach der Berliner Schule zuzuordnen ist, die Mög- lichkeit, über den sogenannten Quereinstieg in den Schul- dienst einzutreten. Berlin, den 10. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2014)