Drucksache 17 / 13 280 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 20. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Februar 2014) und Antwort QuereinsteigerInnen als Heilmittel gegen Lehrermangel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele QuereinsteigerInnen unterrichten zur Zeit in Berlin (sortiert nach Schulform)? 2. Wie viele QuereinsteigerInnen befinden sich zur Zeit in einer berufsbegleitenden Ausbildung? 3. Wie verteilt sich die Anzahl der QuereinsteigerIn- nen innerhalb der zu unterrichtenden Fächer (auflisten nach Fächer)? Zu 1., 2. und 3.: Es befinden sich 181 Lehrkräfte ohne volle Laufbahnbefähigung im berufsbegleitenden Vorbe- reitungsdienst. Übersichten zu Schultypen oder Fächern werden nicht geführt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Zweiten Staatsprüfung erwerben diese Lehrkräfte die Laufbahnbefähigung und werden nicht mehr als soge- nannte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger geführt. 4. Wie viele QuereinsteigerInnen wurden in den letz- ten fünf Jahren eingestellt (sortiert nach Jahr)? 6. Wie viele Anträge auf eine berufsbegleitende Aus- bildung wurden in den letzten drei Jahren gestellt bei der Senatsverwaltung gestellt (sortiert nach Jahr)? 7. Wie viele Anträge wurden in den letzten drei Jahren abgelehnt (sortiert nach Jahr)? Zu 4., 6., 7.: Die Lehrkräfte ohne Nachweis einer Zweiten Staatsprüfung wurden mit dem Abschluss eines unbefristeten Vertrages zur Teilnahme an dem berufsbe- gleitenden Vorbereitungsdienst verpflichtet. Es wurden keine Anträge auf Zulassung negativ beschieden. Die Einstellungsdaten für die letzten fünf Jahre sind Folgende: 2009: 10 2010: 25 2011: 84 2012: 89 2013: 156 5. Mit wie vielen Quereinsteigern kalkuliert der Senat in den nächsten zwei Jahren? Zu 5.: Die Anzahl der Einstellungen von Bewerberin- nen und Bewerbern ohne Nachweis einer Zweiten Staats- prüfung ist abhängig von der Anzahl der besetzbaren Stellen, die nicht mit Laufbahnbewerberinnen und Lauf- bahnbewerbern besetzt werden können. Prognosen kön- nen hierzu nicht abgegeben werden. Es ist jedoch mit einem Aufwuchs zu rechnen. 8. Wie bewertet der Senat die berufsbegleitende Aus- bildung in ihrer jetzigen Form? 9. Hält der Senat die bisherige Ausbildung in Form und Umfang für ausreichend, angesichts steigender Zah- len bei den Quereinsteigern? 10. Plant der Senat Änderungen an der Ausbildung für QuereinsteigerInnen? 11. Wie bewertet der Senat die Belastung für Querein- steigerInnen, die in der Regel mit deutlich geringeren fachdidaktischen Kenntnissen als ReferendarInnen unter- richten und zugleich die Ausbildung zum Lehrer absolvie- ren müssen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 280 2 Zu 8 bis 11.: Der Senat bewertet die berufsbegleitende Ausbildung über den berufsbegleitenden Vorbereitungs- dienst als erfolgreichen Weg in den Lehrkräfteberuf. Die Erfahrungen zeigen, dass damit eine gute Möglichkeit geschaffen wurde, Lehrkräfte zu gewinnen. Die berufsori- entierte Ausbildung im berufsbegleitenden Vorberei- tungsdienst entspricht in Inhalten und Anforderungen dem herkömmlichen Vorbereitungsdienst, den die Lehreran- wärterinnen und Lehreranwärter und Studienreferendarin- nen und Studienreferendare durchlaufen. So wird eine einheitliche schulpraktische Ausbildung gesichert. Die gesetzlichen Regelungen für den berufsbegleiten- den Vorbereitungsdienst sind deshalb mit dem Gesetz über die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin (Lehrkräftebildungsgesetz - LBiG) vom 7. Februar 2014 in der Weise neu gefasst worden, dass Bewerberinnen und Bewerber mit den im § 14 aufgeführten Abschlüssen dann in den berufsbeglei- tenden Vorbereitungsdienst aufgenommen werden kön- nen, wenn nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung zur Verfügung stehen. Die Fortschreibung und Weiterentwicklung der schon seit einigen Jahren bestehenden Möglichkeit des berufs- begleitenden Vorbereitungsdienstes zeigt sich dabei darin, dass jetzt auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem Fach eingestellt werden können, denen dann die Möglich- keit eröffnet wird, ein zweites Fach berufsbegleitend zu erwerben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am berufsbe- gleitenden Vorbereitungsdienst sind als Lehrkräfte einge- stellt und werden entsprechend vergütet, die Lehreranwär- terinnen und Lehreranwärter und Studienreferendarinnen und Studienreferendare erhalten Anwärterbezüge. Es steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am berufsbeglei- tenden Vorbereitungsdienst die Möglichkeit offen, Teil- zeit sowohl für die Tätigkeit als Lehrkraft wie für die Ausbildung im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu nutzen. So kann individuell auf die Berufsbelastungen reagiert werden. 12. Wie viele QuereinsteigerInnen haben in den letz- ten beiden Jahren eine Stundenermäßigung beantragt (sortiert nach Jahr)? Wie hoch war der durchschnittliche Verdienstausfall für QuereinsteigerInnen aufgrund der Stundenermäßigung? Zu 12.: Hierzu werden keine Daten erhoben. 13. Warum wird im Schreiben „Hinweis zur Einstellung von Quereinsteiger/innen in den Berliner Schul- dienst“ der Senatsverwaltung für BildJugFam nicht auf die Maximal zu unterrichtende Anzahl von 19 Stunden hingewiesen? Zu 13.: Im genannten Informationsblatt werden die wesentlichen Hinweise für Interessentinnen und Interes- senten für die Bewerbung zum sog. Quereinstieg und für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst gegeben. Dabei wird auch dargestellt, wie der zeitliche Ausbil- dungsumfang im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ist. Daraus erschließt sich dann auch der gesamte Arbeits- zeitumfang. Im Übrigen dient dieses Informationsblatt der ersten, knapp gehaltenen Information. Bewerberinnen und Be- werber werden darüber hinaus noch persönlich und wei- tergehend informiert. 14. Wie wird die Betreuung für QuereinsteigerInnen in den Schulen konkret organisiert, gibt es Richtlinien bzw. Vorgaben seitens der Senatsverwaltung? 15. Erhalten Lehrkräfte, die QuereinsteigerInnen be- treuen, eine Stundenermäßigung? Wenn nein, warum nicht? Zu 14. und 15.: Wie schon zur Beantwortung der Fra- gen 8. bis 11. ausgeführt, entspricht die Ausbildung im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst in Inhalt und Anforderungen dem herkömmlichen Vorbereitungsdienst. Näheres dazu ist in der Verordnung über den Vorberei- tungsdienst und die Zweite Staatsprüfung vom 28. Okto- ber 2011 geregelt. Dort ist u. a. - im § 7 - festgelegt, dass die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Auszubildenden berät und unterstützt. Die Schulleiterin oder der Schullei- ter kann dazu Lehrkräfte als Mentorinnen und Mentoren beauftragen, die die Schulleiterin bzw. den Schulleiter in der Betreuung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramts- anwärter unterstützen. Eine Stundenermäßigung ist dafür nicht vorgesehen, da die Unterstützung künftiger oder neuer Lehrkräfte/Kolleginnen und Kollegen zu den übli- chen, im Dienst zu leistenden Tätigkeiten zählt. Diese Unterstützung dient im Übrigen der Orientierung an der Schule und nicht der Ausbildung, die durch die Seminar- leiterinnen und Seminarleiter und die Fachseminarleite- rinnen und Fachseminarleiter erfolgt. Berlin, den 06. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)