Drucksache 17 / 13 281 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bola Olalowo (GRÜNE) vom 24. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Februar 2014) und Antwort Überbrückungshilfen für straßenbaumaßnahmengeschädigte Gewerbetreibende Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Mittel aus dem Programm „Überbrückungshilfen für straßenbaumaßnahmengeschädigte Gewerbetreibende“ sind seit dem Jahr 2011 konkret gestellt worden? Zu 1.: In den Jahren 2011 bis 2013 sind insgesamt 185 Anträge auf Überbrückungshilfen für straßenbaugeschä- digte Gewerbetreibende gestellt worden. 2. Wie viele dieser Anträge wurden positiv und wie viele sind mit welchen Begründungen abschlägig be- schieden worden? Wie hoch war die bewilligte Gesamt- summe des Sonderprogramms seit 2011? Bitte nach Jah- resbeträgen aufschlüsseln. Zu 2.: Von diesen 185 Anträgen sind 104 Anträge po- sitiv beschieden worden. 81 Anträge mussten abschlägig beschieden werden. Die Gründe für die Ablehnung dieser Anträge lagen im Wesentlichen darin, dass die Antragstel- lerinnen und Antragsteller nicht den erforderlichen Nachweis der Existenzgefährdung erbringen konnten. In Einzelfällen erfolgte die Eröffnung des betroffenen Ge- schäftes erst nach Beginn der Straßenbaumaßnahmen, womit ein weiterer Ausschlussgrund erfüllt war. In den Jahren 2011 bis 2013 sind folgende Mittel für Überbrückungshilfen verausgabt worden: 2011: 209.192,-- € 2012: 220.325,-- € 2013: 153.750,-- € 583.267,-- € 3. Wie erfolgt die Beantragung der Überbrückungshil- fe und nach welchen Kriterien wird sie gewährt? Zu 3.:Die Überbrückungshilfe kann natürlichen Per- sonen gewährt werden. Sie muss schriftlich mit einem dafür vorgesehenen Formblatt bei der Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene im Hause der Se- natsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und For- schung beantragt werden. Die Geschäftsstelle bearbeitet die Anträge bis zur Entscheidungsreife und legt sie dem Ausschuss für Räumungsbetroffene zur Entscheidung vor. Der Ausschuss besteht aus je einem stimmberechtigten Mitglied der Senatsverwaltungen für Finanzen, für Stadt- entwicklung und Umwelt, für Wirtschaft, Forschung und Technologie (Vorsitz) und des Rats der Bürgermeister sowie je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Indust- rie- und Handelskammer und der Handwerkskammer mit beratender Funktion. Wesentliche Kriterien für die Gewährung einer Über- brückungshilfe sind:  Die Antragstellenden müssen den Gewerbebetrieb bereits vor Beginn der Straßenbaumaßnahmen an dem betroffenen Standort ausgeübt haben  Die Straßenbaumaßnahmen müssen entweder vom Land Berlin direkt durchgeführt oder wegen der Beteiligung der Leitungsbetriebe oder anderer Dienststellen von Berlin koordiniert werden (Maß- nahmen der Betriebe des Landes und der Anstalten des öffentlichen Rechts, die einen massiven Ein- griff ins Straßenland erfordern, sind den Straßen- baumaßnahmen gleichzusetzen)  Die Straßenbauarbeiten müssen länger als drei Monate dauern  Die Antragstellenden müssen den Nachweis der Existenzgefährdung durch die Straßenbaumaß- nahmen erbringen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 281 2 4. Ist bei der Mittelvergabe eine räumliche Konzentra- tion auf bestimmte Bezirke feststellbar, wenn ja, was sind hierfür die Ursachen? Zu 4.: Eine räumliche Konzentration auf bestimmte Bezirke ist bei der Gewährung der Überbrückungshilfen nicht festzustellen. Vielmehr erstrecken sich die Straßen- baumaßnahmen, die wegen ihrer außergewöhnlich langen Dauer eine Überbrückungshilfe erfordert haben, nahezu auf das gesamte Stadtgebiet. Die 54 Anträge aus dem Jahr 2013 kamen aus 9 verschiedenen Bezirken und resultier- ten aus 14 verschiedenen Baustellen. 5. Wie bewertet der Senat generell auf der Grundlage der Erfahrungen der letzten Jahre insgesamt den Erfolg des Programms, wird die Notwendigkeit gesehen, in Zu- kunft die Mittel für das Programm aufzustocken? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: In den letzten 8 Jahren sind 309 Überbrü- ckungshilfen gewährt worden. Der dafür erforderliche Finanzmittelbedarf betrug 1.428.762,30 € oder rd. 4.624 € je Einzelfall. Damit konnten 549 Arbeitsplätze in der Stadt gesichert werden, was einem Aufwand von rd. 2.602 € je erhaltenem Arbeitsplatz entspricht. Die seit einigen Jahren durchgeführte Nachhaltigkeitsprüfung hat ergeben, dass rd. 78 % der Antragstellenden ein Jahr nach der Bewilligung der Überbrückungshilfe ihr Gewerbe noch an dem betroffenen Standort ausgeübt haben. Der Senat sieht sich daher darin bestätigt, dass die im Rahmen von Billigkeitserwägungen gewährten Überbrü- ckungshilfen eine sinnvolle und angemessene Ergänzung der wirtschaftspolitischen Bemühungen um den Erhalt und die Sicherung von Arbeitsplätzen darstellt. Die im Haushaltsplan von Berlin seit mehreren Jahren veranschlagten Mittel in Höhe von jährlich 250.000 € haben sich über die Jahre als auskömmlich erwiesen, obwohl die Bautätigkeit in der Stadt eher noch zugenom- men hat. Berlin, den 06. März 2014 In Vertretung Henner B u n d e ……………………………………… Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2014)