Drucksache 17 / 13 283 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 24. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2014) und Antwort Bearbeitungsstand von Wohngeldanträgen in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war im Jahr 2013 die Zahl der ge- stellten Wohngeldanträge in den Bezirken? Frage 2: Wie hoch war im Jahr 2013 die Zahl der Wohngeldbescheide in den Bezirken? Antwort zu 1 und 2: Die Auflistung der Wohngeldan- träge nach Bezirken kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bezirk gestellte Wohngeldanträge 2013 abschließend bearbeitete Wohngeldanträge 2013 Mitte 6.393 6.294 Friedrichshain-Kreuzberg 5.391 6.287 Pankow 7.177 7.336 Charlottenburg-Wilmersdorf 4.612 4.863 Spandau 4.395 4.300 Steglitz-Zehlendorf 3.591 3.495 Tempelhof-Schöneberg 6.861 6.945 Neukölln 6.526 5.667 Treptow-Köpenick 4.846 4.920 Marzahn-Hellersdorf 6.328 6.459 Lichtenberg 6.926 6.776 Reinickendorf 4.233 4.251 Quelle: DiWo - Allgemeine Arbeitsstatistik (Wohngeld) Im Jahr 2013 wurden Berlin-weit 67.279 Wohngeld- anträge gestellt und 67.593 Wohngeldanträge abschlie- ßend bearbeitet. Frage 3: Wie viele Widerspruchsverfahren zu Wohn- geldbescheiden gab es 2013 in den Bezirken? Antwort zu 3: Die Auflistung nach Bezirken kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bezirk eingegangene Widersprüche 2013 Mitte 326 Friedrichshain-Kreuzberg 322 Pankow 390 Charlottenburg-Wilmersdorf 240 Spandau 160 Steglitz-Zehlendorf 205 Tempelhof-Schöneberg 59 Neukölln 433 Treptow-Köpenick 265 Marzahn-Hellersdorf 261 Lichtenberg 340 Reinickendorf 171 Quelle: DiWo - Erfolgsstatistik Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 283 2 Im Jahr 2013 sind Berlin-weit 3.172 Widersprüche eingegangen. Frage 4: Wie lange dauerte im Jahr 2013 durch- schnittlich die Bearbeitungszeit in den Bezirken? Antwort zu 4: Für die Ermittlung der durchschnittli- chen Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrages gibt es eine statistische Auswertung mittels des DiWo-Verfah- rens (Dialogisiertes Wohngeldverfahren). Die statistisch ermittelten Bearbeitungszeiten beziehen sich auf Erstbe- scheide, Weiterbewilligungen und Erhöhungsbescheide und erfassen den Zeitraum zwischen Antragseingang und Bescheiderstellung Die Auflistung nach Bezirken kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bezirk durchschnittliche Bearbeitungszeit 2013 in Wochen Mitte 13,3 Friedrichshain-Kreuzberg 13,4 Pankow 7,0 Charlottenburg-Wilmers- dorf 9,5 Spandau 4,8 Steglitz-Zehlendorf 8,1 Tempelhof-Schöneberg 8,2 Neukölln 12,8 Treptow-Köpenick 5,4 Marzahn-Hellersdorf 4,5 Lichtenberg 8,0 Reinickendorf 4,4 Quelle: DiWo - Verfahren Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Wohn- geldantrages im Jahr 2013 betrug Berlinweit 8,2 Wochen. Die Dauer der Bearbeitungszeit ist insbesondere da- von abhängig, wie schnell und wann die Antragstellerin bzw. der Antragsteller alle entscheidungsrelevanten Un- terlagen ein-gereicht hat. Bei Vorlage vollständiger Un- terlagen sind die Bearbeitungszeiten erheblich kürzer, meist nur drei bis vier Wochen. Frage 5: Wie hoch ist die Zahl der unbeschiedenen Wohngeldanträge zum Stichtag 31.12.2013? Bitte nach Bezirken getrennt auflisten! Antwort zu 5: Die Auflistung nach Bezirken kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bezirk nicht abschließend bear- beitete Anträge (Stichtag 31.12.2013) Mitte 1.747 Friedrichshain-Kreuzberg 884 Pankow 813 Charlottenburg-Wilmersdorf 605 Spandau 558 Steglitz-Zehlendorf 591 Tempelhof-Schöneberg 565 Neukölln 2.087 Treptow-Köpenick 434 Marzahn-Hellersdorf 376 Lichtenberg 1.002 Reinickendorf 280 Quelle: DiWo - Allgemeine Arbeitsstatistik (Wohngeld) Mit Stichtag 31.12. 2013 sind insgesamt 9.942 Wohn- geldanträge noch nicht abschließend bearbeitet. Frage 6: Wie viele MitarbeiterInnen bearbeiten derzeit die Wohngeldanträge? Bitte nach Bezirken auflisten. Antwort zu 6: Dem Senat liegt zu dieser Frage aus der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) eine Auswertung über die Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) für die Bear- beitung des Produktes Wohngeld vor. Die Auflistung nach Bezirken kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bezirk Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) für die Bearbeitung des Produktes Wohngeld Mitte 10,7 Friedrichshain-Kreuz- berg 11,4 Pankow 15,2 Charlottenburg-Wil- mersdorf 11,2 Spandau 8,3 Steglitz-Zehlendorf 8,0 Tempelhof-Schöne- berg 13,0 Neukölln 11,6 Treptow-Köpenick 9,9 Marzahn-Hellersdorf 12,0 Lichtenberg 12,7 Reinickendorf 7,8 Quelle: KLR-Auswertung der Senatsverwaltung für Finanzen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 283 3 Frage 7: Wie viele MitarbeitenInnen sind derzeit in den Stellenplänen der Bezirke für die Bearbeitung der Wohngeldanträge vorgesehen? Bitte nach Bezirken ge- trennt auflisten. Antwort zu 7: Die personelle Ausstattung der Wohn- geldbehörde liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirks. Die Bezirke bekommen zur Erfüllung ihrer Auf- gaben vom Senat Globalsummen zugewiesen. Im Rahmen dieser Globalsummen entscheiden die Bezirke dann in eigenständiger Verantwortung über die Stellenausstattung der einzelnen Fachbereiche bzw. den Stellenabbau, d.h., in welchem Umfang und an welcher Stelle innerhalb der Bezirksverwaltung wie viel Personal eingesetzt bzw. eingespart wird. Eine Auflistung der im Haushalt 2014 in den Stellen- plänen der Bezirke vorhandenen Stellen für die Bearbei- tung von Wohngeldanträgen könnte nur über eine Ab- frage bei den Bezirken erstellt werden. Frage 8: Wie beurteilt der Senat die unterschiedliche Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen in den Bezir- ken? Welche organisatorischen Möglichkeiten haben die Bezirke, um die Bearbeitungsdauer der Wohngeldanträge zu reduzieren? Antwort zu 8: Im Zuge der Reform der Berliner Ver- waltung ist die Rechtstellung der Bezirke gestärkt und ihre Eigenständigkeit deutlicher hervorgehoben worden. Neben der personellen Ausstattung der Wohngeldbe- hörden liegt auch die Organisation der Arbeitsabläufe in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirks. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt unterstützt die Wohngeldbehörden bei der Bearbei- tung der Wohngeldanträge durch die Bereitstellung und ständige Weiterentwicklung eines funktionierenden Wohngeldfachverfahrens (DiWo-Verfahren). Die Erfahrungsaustausche der bezirklichen Wohn- geldbehörden untereinander und die Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in fachlichen Fragen dienen ebenfalls der zügigen Bearbei- tung der Wohngeldanträge. Berlin, den 10. März 2014 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mrz. 2014)