Drucksache 17 / 13 284 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2014) und Antwort Lernmittel- und Bücherfonds an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der § 50 Abs. 4 SchulG Berlin verpflichtet Eltern, bis zu einer Höchstgrenze von 100 € pro Schuljahr, Schulbücher für ihre Kinder selbst zu beschaffen. Um Kosten zu senken und eine effizientere Nutzung der Schulbücher zu ermöglichen, können an Berliner Schulen gemäß § 50 Abs. 2 Satz 3 SchulG Berlin Lernmittel- bzw. Bücherfonds eingerichtet werden. Wie viele und welche Berliner Schulen haben in welchen Bezirken ein Lernmit- tel- bzw. Bücherfonds eingerichtet? 4. Welches Verfahren kommt in den Schulen zur Ein- richtung und Abrechnung der Lernmittel- bzw. Bü- cherfonds zum Einsatz? Zu 1. und 4.: Schulen handeln in eigener Verantwor- tung; ausschließlich sie entscheiden, ob sie Lernmittel- fonds einrichten. Es ist nicht bekannt, an welchen Schulen Lernmittelfonds eingerichtet wurden und welches Verfah- ren zum Einsatz kommt. In der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine entspre- chende Abfrage nicht möglich. 2. Wie unterstützt der Senat Berliner Schulen bei der Einrichtung von Lernmittel- bzw. Bücherfonds? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt die Schulen, indem sie mit der Änderung des Schulgesetzes und der Lernmittel-Verord- nung (VO) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat. 3. Die Lernmittel- und Bücherfonds werden von den Gesamtelternvertretungen unterstützt, teilweise zahlen Eltern auf Konten der Gesamtelternvertretungen (GEVs) ein. Gibt es weitere bezirkliche oder landesweite Finan- zierungen der Lernmittel- und Bücherfonds? a) Wenn ja, welche und wie hoch sind die jeweiligen Mittel? Zu 3.: Nein. 5. Sind die GEVs im Rahmen der Lernmittel- und Bü- cherfondsverfahren (z.B. bei Abrechnungen) daher auch zeichnungsberechtigt oder lediglich die Schulen? Zu 5.: Hat die Schule einen Lernmittelfonds eingerich- tet, ist das entsprechende Konto Teil des Bezirkshaushal- tes und darf daher nicht von Privatpersonen bewirtschaftet werden. 6. Sind die bezirklichen Schulämter über die Lernmit- tel- und Bücherfonds der Schulen (z.B. gegenüber den Bezirkselternausschuss) auskunftspflichtig? a) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Die Bezirksausschüsse haben die Möglichkeit, über ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter einen entsprechenden Antrag in den Bezirksschulbeirat einzu- bringen und einen Beschluss zu erwirken, der an das Bezirksamt/die regionale Schulaufsicht herangetragen wird. Nach § 111 Absatz 2 des Berliner Schulgesetzes erhält der Bezirksschulbeirat „von (dem Bezirksamt und der Schulaufsichtsbehörde) die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte.“ 7. In welchen Abständen werden Lernmittel, insb. Bü- cher im Durchschnitt ausgetauscht, um Kinder und Ju- gendliche mit aktuellen Informationen zu versorgen? Zu 7.: Gemäß Lernmittel-VO erhalten die Erziehungs- berechtigten jährlich Bücherlisten. Der Berechnung der Finanzmittel, die die Schulen für die Beschaffung von Lernmitteln erhalten, liegt vom Grundsatz her eine vierjährige Nutzungsdauer von Bü- chern zugrunde (Ausnahme z.B. Arbeitshefte). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 284 2 8. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 9. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 8. und 9.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 06. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)