Drucksache 17 / 13 285 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2014) und Antwort 5513,78 € statt 7000 € für kleinere Sanierungsarbeiten an allen Berliner Schulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Pressemitteilung des Senats vom 16.01.2014 ist zu entnehmen, dass im Jahr 2014 „alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen der Berliner Bezirke 7.000 € aus dem Schulanlagensanierungsprogramm zur eigenver- antwortlichen Entscheidung über kleinere Sanierungsar- beiten“ erhalten. Hierfür seien 4,4 Millionen € p.a. in den Haushalt eingeflossen. Ist dem Senat bewusst, dass bei 798 öffentlichen Schulen im Land Berlin jede Schule lediglich 5513,78 € erhalten kann? 2. Wie begründet der Senat seine Entscheidung, ledig- lich 4,4 Millionen € insgesamt Berliner Schulen zur Verfügung zu stellen und nicht die bei 798 Schulen benötig- ten 5.586.000 €? 3. Der Pressemitteilung des Senats vom 16.01.2014 ist weiterhin zu entnehmen, dass im Jahr 2013 lediglich 4 Millionen € statt 4,4 Millionen € von den Schulen in Anspruch genommen worden sind. Was ist mit den restli- chen 400.000 € geschehen? 7. Welche öffentlichen Schulen in Berlin dürfen die 7000 € überhaupt beantragen, welche nicht und warum nicht? Zu 1., 2., 3. und 7.: Die genannte Zahl (798) beinhaltet neben den öffentlichen auch die Schulen in freier Träger- schaft. Mit Stand 27.01.2014 gibt es insgesamt 700 öf- fentliche Schulen, u.a. auch berufliche Schulen und auch solche, die sich nicht in der Trägerschaft der Bezirke befinden. 637 öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Trä- gerschaft der Bezirke wurde die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen des Schulanlagensanierungsprogramms über die Durchführung kleinerer Sanierungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 7.000 € in eigener Verantwortung zu entscheiden. Über die Anträge hatten die Schulträger zu entschei- den. Sie achten darauf, dass die Maßnahmen programm- konform sind und dass an dem Standort keine grundsätz- lichen Veränderungen geplant sind (Umnutzungen) etc. Zur Vereinfachung haben die Bezirke den Schulen mögli- che programmkonforme Maßnahmen als Entscheidungs- hilfe vorgeschlagen. Zur Erzielung von Synergieeffekten konnte der Betrag auch mit anderen Fördermöglichkeiten gekoppelt werden oder auch erst im Folgejahr zugunsten einer größeren Maßnahme in Anspruch genommen wer- den. Außerdem wurden Projekte umgesetzt, die den Be- trag von 7.000 € überstiegen oder auch unterschritten. Nichtbeantragte Mittel wurden für Sanierungsmaßnahmen an anderen Schulen eingesetzt. Aus diesen Gründen können der theoretische Zumes- sungsbetrag und die abgerufenen Mittel grundsätzlich nicht übereinstimmen. 4. Wie viele und welche Schulen in welchen Bezirken haben im Jahr 2013 7000 € für welche kleineren Sanierungsarbeiten erhalten? 5. Wie viele und welche Schulen haben in welchen Bezirken auf die 7000 € verzichtet und keinen Antrag gestellt? 6. Welche Schulen haben im Jahr 2013 die 7000 € aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm bean- tragt, aber nicht bewilligt bekommen? a) Was waren die Gründe für die Ablehnungen? Zu 4., 5. und 6.: Die Mittel wurden für unterschiedli- che Maßnahmen eingesetzt, z.B. Verbesserung der Akus- tik, Sanierung von Bodenbelägen, Jalousien, Schließanla- gen und Außenanlagen. Von 4 Bezirken liegen noch keine Abrechnungen vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 285 2 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass, wenn über- haupt, nur Maßnahmen abgelehnt wurden, die nicht den Programmkriterien entsprachen. In diesen Fällen haben die Bezirke den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, Ersatzmaßnahmen umzusetzen. 8. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 9. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 8. und 9.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 17. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2014)