Drucksache 17 / 13 286 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 25. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2014) und Antwort Unterstützungsleistungen der Berliner Jobcenter für Bewohner_innen von „Problemimmobilien “ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind dem Berliner Senat Immobilien auf dem Ber- liner Wohnungsmarkt bekannt, bei denen die Bewirt- schaftungsstrategie der Vermieter_innen darauf ausge- richtet ist, die in den Wohnungen lebenden Transferleis- tungsbezieher_innen als vergleichsweise sichere Mietein- nahme einzuplanen, weil die Jobcenter/Sozialämter konti- nuierliche Mietzahlungen garantieren und die Vermie- ter_innen die geringe Gefahr von Mietkonflikten der Bewohner_innen dahingehend ausnutzen, dass sie kaum oder gar nicht in die Instandhaltung und Modernisierung der Immobilien investieren? 2. Wenn ja, wie groß schätzt der Berliner Senat die Anzahl derartiger Immobilien mit problematischer Be- wirtschaftungsstrategie in Berlin ein (bitte soweit möglich nach Bezirken/Ortsteilen aufschlüsseln)? 5. Welche Unterstützungsleistungen bieten die Berli- ner Jobcenter/Sozialämter leistungsbeziehenden Personen, die in „Problemimmobilien“ wohnen, bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Vermieter_innen zu unterstützen? 9. Übernehmen die Berliner Jobcenter/Sozialämter für leistungsbeziehende Bewohner_innen von „Problemimmobilien “ ggf. die Beiträge für den Berliner Mieterverein bzw. der Berliner Mietergemeinschaft? Wenn ja, in wel- cher Größenordnung geschieht dies bislang in Berlin? Zu 1., 2., 5. und 9.: Erkenntnisse zu derartigen Frage- stellungen liegen dem Senat nicht vor. 3. Sind dem Senat die Bestrebungen des Landes Nord- rhein-Westfalen (NRW) bekannt, leistungsberechtigten Personen, die in solchen „Problemimmobilien“ wohnen, beratend zu Seite zu stehen und sie ggf. bei der Durchset- zung ihrer Rechte gegenüber den Vermieter_innen zu unterstützen (vgl. MAIS NRW, Arbeitshilfe „Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II“, Kapitel XV.)? 4. Wenn ja, wie bewertet er diese Bestrebungen des Landes NRW und könnte er sich Ähnliches für Berlin vorstellen? Zu 3. und 4.: Die genannte Arbeitshilfe ist bekannt. Bestrebungen eines Landes, auch des Landes Nordrhein- Westfalen als Flächenland, zur Unterstützung von Trans- ferleistungsempfangenden nach regionalen Erfordernissen bewertet der Senat grundsätzlich positiv. Der Senat unterstützt insbesondere die Ausführungen zur Frage der begrenzten Einwirkungsmöglichkeiten auf das rein privatrechtliche Vertragsverhältnis von Mieterin oder Mieter und Vermieterin oder Vermieter, sowie die vorrangigen Möglichkeiten von Beratungs- und Prozess- kostenhilfe für Einkommensschwache. Sollten die Berliner Jobcenter bzw. Sozialämter im Einzelfall von Schwierigkeiten zwischen Mieterin oder Mieter und Vermieterin oder Vermieter Kenntnis erlan- gen, so geht der Senat davon aus, dass entsprechende Hinweise auf die o. g. Hilfemöglichkeiten gegeben wer- den. 6. Ist dem Senat das Papier „Der Mieterverein als Partner der ARGE“ bekannt? Wenn ja, wie bewertet er dies? Hat er das Papier den Berliner Jobcen- tern/Sozialämtern empfohlen bzw. mit ihnen im Rahmen von arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Gremien erörtert? Wenn ja, in welchen Gremium, wann und mit welchem Ergebnis wurde dieses Papier erörtert? Zu 6.: Nein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 286 2 7. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen sich die Berliner Jobcenter bzw. Sozialämter bei Vorliegen offen- sichtlicher Mietmängel für eine Mietminderung bei den Vermieter_innen von Leistungsbezieher_innen eingesetzt haben? Wenn ja, wie groß schätzt der Senat die Anzahl dieser Fälle ein? 8. Inwiefern arbeiten die Berliner Jobcen- ter/Sozialämter mit dem Berliner Mieterverein bzw. der Berliner Mietergemeinschaft zusammen? Zu 7. und 8.: Dem Senat liegen hierzu keine Erkennt- nisse vor. Berlin, den 11. März 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mrz. 2014)