Drucksache 17 / 13 290 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 25. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2014) und Antwort Situation der Kitaplätze und des Kitaausbaus in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Schaffung von Kitaplätzen in Berlin und konnten die avisierten Ziele für das Jahr 2013 erreicht werden? Zu 1.: Am Stichtag 31.12.2013 waren in der Integrier- ten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) insgesamt 2.254 Kindertagesstätten, die von 1.096 Trägern betrieben wur- den, erfasst. Die Zahl der Plätze laut Betriebserlaubnis lag gesamtstädtisch bei 154.771 und die der angebotenen Plätze 1 bei 144.169. Mit 137.064 belegten Plätzen waren 95,1 Prozent der angebotenen Plätze ausgelastet. 1 Unter angebotenen Kita-Plätzen werden die Plätze verstanden, die ein Träger zur Belegung anbietet, unabhängig davon, ob sie zum Stichtag belegt waren oder nicht. Die Anzahl der angebote- nen Plätze kann identisch sein mit den erlaubten Plätzen (Platz- zahl der Betriebserlaubnis); sie kann jedoch auch, bspw. aus konzeptionellen Gründen, aufgrund von Baumaßnahmen oder organisatorischen Aspekten, unter der Anzahl der erlaubten Plätze liegen. Berlin Träger Kitas Erlaubte Plätze lt. Betriebserlaubnis Belegbare Plätze Belegte Plätze Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 31.12.2013 1.096 2.254 154.771 144.169 137.064 Quelle: ISBJ-KiTA-Fachverfahren, Stichtag: 31.12.2013 Die für das Jahr 2013 avisierten Ziele konnten erreicht werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 290 2 2. Inwieweit können die Bedarfe nach Kinderbetreu- ung in den einzelnen Regionen bis 2015 gedeckt werden (Auflistung nach Bezirken)? Zu 2.: Gemäß der mittleren Bevölkerungsprognose 2011 - 2030 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (StadtUm) ist auch in den kommenden Jahren (bis 2015) mit einem Anstieg der Einwohnerzahlen in der Altersgruppe 0 bis unter 6 Jahren zu rechnen. In der Folge erwartet der Senat einen weiter wachsenden Bedarf nach Angeboten der Kindertagesbetreuung in Berlin. Gemäß § 19 KitaFöG sind die bezirklichen Jugendäm- ter im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebotes der Tagesförderung unter besonderer Berücksichtigung des Ausbaus der Kin- dertagespflege verpflichtet. Somit kann die Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Frage der Bedarfsdeckung nur auf gesamtstädtischer Ebene beant- worten. Allerdings erfolgt gegenwärtig die Fortschreibung der Bedarfsplanung auf Basis der neuen Daten des Ein- wohnermelderegisters. Diese Fortschreibung ist noch nicht abgeschlossen 3. Welche einmaligen bzw. dauerhaften staatlichen Zuschüsse bzw. Fördermittel können beantragt werden bzw. sind möglich, sofern eine Kita im Jahr 2014 und 2015 eröffnet werden soll? Zu 3.: Staatliche Zuschüsse bzw. Fördermittel können im Rahmen des Landesprogramms (bauliche Maßnahmen und Starthilfe) beantragt werden. Weitergehende Informa- tionen sind zu finden unter: http://www.berlin.de/sen/familie/kindertagesbetreuung/fa chinfo.html. Die dauerhafte Förderung der Einrichtungen findet über die Regelfinanzierung statt. 4. Welche Nachweise müssen erbracht werden, um ei- ne Kita eröffnen zu dürfen? Zu 4.: Grundvoraussetzung für die Inbetriebnahme ei- ner Kindertagesstätte ist die Erteilung der Betriebser- laubnis gemäß § 45 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch. Hierfür sind vor einem ersten Beratungstermin bei der Einrichtungsaufsicht folgende Unterlagen vorzulegen: Angaben zum Träger/Trägerkonzeption  Grundsätzliche Aussagen zur Qualitätssicherung auf der Grundlage des Kindertagesbetreuungsför- derungsgesetze – (KitaFöG) und der dazu erlassenen Verordnungen und deren Umsetzung;  Aussagen zur Motivation, zur geplanten Trägerrechtsform ; zur Berufserfahrung und Qualifikation sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Finanzierbarkeit des Angebotes/Finanzierungs- planung  Aussagen zur sozialräumlichen Vernetzung, zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, zur internen Organisationsstruktur, zur Personalentwicklung, zur Elternbeteiligung, zu den Betreuungsvertrags- regelungen sowie zum Beschwerdemanagement Betriebsbeschreibung: pädagogische Ausrichtung des Leistungsangebo- tes/Pädagogische Kurzkonzeption Struktur; Platzzahl; Öffnungszeiten Für die Erteilung der Betreiberlaubnis sind nachste- hende Unterlagen vorzulegen:  Antrag auf eine Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder gemäß § 45 SGB VIII Trägerkonzept Pädagogische Konzeption  Grundrisszeichnung  Muster des Betreuungsvertrages  Baugenehmigung bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bauaufsicht,  eine VDE-Bescheinigung über die Sicherheit der elektrischen Anlagen, die Stellungnahme des Gesundheitsamtes (Hygie- ne und Umwelt), die Stellungnahme der Veterinär – und Lebensmittelaufsicht Folgende Nachweise und Unterlagen durch den Träger sind der Beitrittserklärung - Finanzierung beizufügen:  Satzung oder Gesellschaftsvertrag  Aktueller Vereinsregister-/Handelsregisterauszug  Nachweis über die Verfolgung gemeinnütziger Ziele i. S. des § 75 SGB VIII Die zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Per- sonen (Geschäftsführung, Gesellschafterinnen, Gesell- schafter oder Vorstand) sind darüber hinaus verpflichtet:  sich mit den Grundlagen und Voraussetzungen der öffentlichen Finanzierung, ihren Meldepflichten und der Systematik der Kostenbeteiligung von El- tern insbesondere in den folgenden Gesetzen und Dokumenten vertraut zu machen: Sozialgesetzbuch VIII, KitaFöG, Kindertagesförderungsverordnung, Tagesbetreuungskostengesetz, Rahmenvereinba- rung über die Finanzierung und Leistungssiche- rung der Tageseinrichtungen, Qualitätsvereinba- rung Tageseinrichtungen  zur Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 290 3 5. Wie lange dauern aktuell die Genehmigungsverfah- ren für die Eröffnung einer Kita? Zu 5.: Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und Erfahrungswerte der Träger, der großen Vielfalt in der Landschaft der Träger der Jugendhilfe, der Beteiligung verschiedener Dienststellen und Institutionen gestaltet sich die Zeitdauer des Genehmigungsverfahrens außeror- dentlich different. 6. Welche Nachweise müssen erbracht werden, um ein Angebot mit einer Kita-Öffnungszeit von 24h zu ermögli- chen? Zu 6.: Im Land Berlin gibt es keine Kindertagesstät- ten, die 24 Stunden geöffnet sind. 7. Welche Möglichkeiten haben Eltern, bei der Bean- spruchung eines Kitaplatzes für ihr Kind, finanziell unter- stützt zu werden? Zu 7.: Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstüt- zen Familien, die Transferleistungen beziehen. Leistungs- berechtigt sind Kinder aus Familien mit einer Leistungs- berechtigung nach dem Sozialgesetzbuch zweiter Teil – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) – dies sind der Kindergeldzuschlag und Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz – sowie dem Sozialgesetzbuch zwölfter Teil – Sozialhilfe (SGB XII) und dem Asylbewerbergesetz. Die Kinder können nach Vorlage eines gültigen „berlinpass-BuT“ kostenfrei an Ausflügen teilnehmen, und für das Mittag- essen sind nur 20 Euro statt 23 monatlich zu entrichten. Auf Antrag werden außerdem die Kosten für mehrtägige Kitafahrten übernommen. Im Übrigen wird auf die Internetseite der Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft verwiesen http://www.berlin.de/sen/bjw/bildungspaket/. Die letzten drei Jahre vor der Einschulung ist der Kitabesuch beitragsfrei, die Jahre davor werden Transfer- empfänger mit dem Mindestbetrag gemäß Kostenbeteili- gungstabelle belastet. Berlin, den 17. März 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2014)