Drucksache 17 / 13 293 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 20. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2014) und Antwort Wann trinkt Berlin bleifrei II? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wodurch haben die Rohrnetzbetriebsstellen Kenntnis von der Existenz von Trinkwasserleitungen aus Blei in Privathäusern (siehe Kleine Anfrage Drs. 17/12873)? a) Handelt es sich dabei um die Hausinstallationen oder die grundstücksseitigen Hausanschlussrohre? b) Weshalb liegen dem Senat diese Zahlen nur aus zwei Rohrnetzbetriebsstellen vor? c) Verfügen die Berliner Wasserbetriebe auch über Zahlen der restlichen Rohrnetzbetriebsstellen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte um Auf- listung der Anzahl von Trinkwasserleitungen aus Blei in allen Rohrnetzbetriebsstellen (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln). Zu 1.: Zu dieser Frage wurden die Berliner Wasserbe- triebe (BWB) um Zuarbeit gebeten: 1a, b, c: Bei den Informationen der Rohrnetzbetriebs- stellen (siehe Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 17/12873) handelt es sich ausschließlich um den „grundstücksseitigen Teil des Hausanschlusses“. Mit Stand vom Dezember 2013 existierten noch 239 solcher Anschlüsse im Stadtgebiet, deren Auswechselung nur mit Zustim- mung des Kunden möglich ist. In allen Fällen wurde diese bisher nicht erteilt. Die Hausanschlussleitung auf dem Kundengrundstück ist Eigentum der Grundstücks-/Hausbesitzerin oder des Grundstücks-/Hausbesitzers (Kundinnenseite oder Kun- denseite) und er entscheidet, ob gleichzeitig mit der Aus- wechslung der in BWB-Verantwortung liegenden Leitung auch dieser Teil der Leitung mit ausgetauscht wird. Zur Veranschaulichung der Eigentumsverhältnisse ha- ben die BWB nachfolgendes Schema zur Verfügung ge- stellt: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 293 2 2. Haben die Berliner Wasserbetriebe weitere Informationen, wo noch Trinkwasserleitungen aus Blei in den Hausinstallationen und/oder den grundstücksseitigen Hausanschlüssen vorhanden sind? a) Wenn ja, welche (Bitte nach Bezirken aufschlüs- seln)? b) Welche Handlungsschritte hat der Senat aus diesen Informationen unternommen, um bleifreies Trink- wasser in Berlin zu ermöglichen? c) Wie viele Leitungen wurden ausgetauscht, nach- dem den zuständigen Gesundheitsämtern bleihal- tige Leitungen gemeldet wurden (Bitte nach Bezir- ken aufschlüsseln)? Zu 2a und b.: Die BWB haben keine weiteren Infor- mationen, wo Trinkwasserleitungen aus Blei in (Haus-) Trinkwasser-Installationen und / oder grundstücksseitigen Hausanschlüssen (im Eigentum der Kundin oder des Kunden) vorhanden sind. Siehe Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 17/12873. 2c: Dem Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg wurden in 2010 durch die BWB insgesamt 120 Wohnhäu- ser mit Hausanschlussleitungen aus Blei gemeldet. Bis zum 03.01.11 wurden durch die BWB 14 ausgetauschte Hausanschlussleitungen gemeldet; drei Hauseigentüme- rinnen und Hauseigentümer haben Bleileitungen verneint und eine Hauseigentümerin oder ein Eigentümer lehnte den Austausch aus Kostengründen ab. Seit 2011 sind dem Gesundheitsamt durch Mieterinnen und Mieter oder Selbstanzeigen der Hauseigentümerinnen oder Hausei- gentümer elf Wohngebäude mit einer Trinkwasser-In- stallation aus Blei gemeldet worden. In sechs Wohnge- bäuden ist der Austausch erfolgt. In den verbliebenen fünf Wohnhäusern ist der Austausch noch nicht abgeschlossen. Das Gesundheitsamt Reinickendorf hat ca. 25 Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer angeschrieben mit dem Hinwies eines Rohraustausches. Von ca. der Hälfte kam als Rückläufer die Absichtsbekundung dies tun zu wollen. Konkrete Zahlen über den tatsächlich erfolgten Austausch liegen nicht vor. Dem Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg wurden im Jahr 2013 drei Bleibelastungen der Hausinstallation gemeldet, in 2014 waren es bisher vier. Die Hausver- waltungen wurden aufgefordert, die Bleiinstallationen auszutauschen bzw. haben dies von sich aus eingeleitet. Das Gesundheitsamt Pankow hat die Eigentümerinnen und Eigentümer, bei denen nach Kenntnis der BWB noch bleihaltige Trinkwasserrohre bekannt waren, umfassend über die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß Trink- wasserverordnung und die Möglichkeiten und Angebote zur Sanierung informiert. Rückmeldungen über vollzo- gene Maßnahmen gibt es nicht. Dem Gesundheitsamt Neukölln liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob die ca. 350 den BWB bekannten Grundstückseigentümerinnen und Grund- stückseigentümer, die Hausanschlussleitungen aus Blei haben austauschen lassen. Die Gesundheitsämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, und Steglitz- Zehlendorf haben Fehlanzeige gemeldet. In den übrigen drei Bezirken konnte aus Zeitgründen bis zum Ablauf der Beantwortungsfrist kein aktueller Sachstand ermittelt werden. 3. Gibt oder gab es in der Vergangenheit ein Kataster beim Senat oder den Berliner Wasserbetrieben, das die Trinkwasserleitungen aus Blei (bei den Hausanschlüssen und Hausinstallationen) auflistet? Zu 3.: Bei den BWB gibt es ein Kataster für Hausan- schlussleitungen. Beim Senat gibt es kein Kataster, das Trinkwasserlei- tungen aus Blei in den (Haus-) Trinkwasser-Installationen aufführt. 4. Warum wird nicht beim Wechsel des Wasserzählers, der mindestens alle sechs Jahre stattfindet, geprüft, ob die Hausinstallation bleihaltig ist und solch ein Kataster für bleihaltige Wasserleitungen geführt? Zu 4.: Die alleinige Verantwortung und Zuständigkeit für den Einbau einer (Haus-) Trinkwasser-Installation, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, wie es nach der Trinkwasserverordnung gefordert wird, liegt bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Anlage und nicht bei den BWB (s.a. Antwort auf Frage 6 der Kleinen Anfrage 17/12873 und das Schema aus Frage 1). 5. Sind dem Senat oder den Berliner Wasserbetrieben Messungen bekannt, nach denen in westberliner Altbauquartieren überdurchschnittliche Bleikonzentratio- nen vorkommen? Wenn ja, welche (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 5.: Dem Senat oder den Berliner Wasserbetrieben sind keine Messungen bekannt, nach denen in Westberli- ner Altbauquartieren überdurchschnittliche Bleikonzent- rationen vorkommen. 6. Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um die Eigentümer der privaten Wohngebäude zu verpflichten wo bekannt die Trinkwasserleitungen aus Blei auszutau- schen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 293 3 Zu 6.: Die Zuständigkeit für Maßnahmen, um Eigen- tümerinnen und Eigentümer privater Wohngebäude zu verpflichten, wo bekannt, die Trinkwasserleitungen aus Blei auszutauschen, liegt bei den Gesundheitsämtern in den Bezirken. Wie bereits in der Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage 17/12873 ausgeführt, informiert beim Bekanntwerden des Überschreitens von Grenzwerten das zuständige Gesundheitsamt die Eigentümerin oder den Eigentümer darüber, dass Maßnahmen zur Beseitigung der Überschreitungen zu treffen sind. Werden erforderli- che Maßnahmen nicht durchgeführt, kann dies als Ord- nungswidrigkeit im Sinne der Trinkwasserverordnung verfolgt werden. 7. Was folgt aus einer Ordnungswidrigkeit im Sinne der Trinkwasserverordnung? Zu 7.: Im § 25 der Trinkwasserverordnung sind die möglichen Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Sie werden in vorsätzliche und fahrlässige Handlungen unterschieden und können durch das Gesundheitsamt im Sinne des § 73 Infektionsschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. Berlin, den 14. März 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e ___________________________________________________________________________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mrz. 2014)