Drucksache 17 / 13 295 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 25. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2014) und Antwort »Stell die Verbindung her« - Stand des Internetzugangs in Berliner Flüchtlingsunterkünften (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung misst der Berliner Senat dem Vorhandensein eines Internetzugangs für die Bewoh- ner_innen von Flüchtlingsunterkünften zu? Zu 1.: Für alle Bewohnerinnen und Bewohner von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Asylbegehrende und Flüchtlinge, die sich nicht im Besitz eines internetfähigen mobilen Endgerätes (hierzu gehören insbesondere sogenannte Smartphones) befinden, soll die Möglichkeit bestehen, das Internet zu nutzen. In welcher konkreten Form der Zugang zum Internet realisiert wird, hängt jedoch von den individuellen Gege- benheiten vor Ort ab, etwa ob sich in der Nachbarschaft der Einrichtung ein öffentlich zugängliches Internettermi- nal befindet, beispielsweise in einem Internet-Café oder einer Bibliothek mit Internetzugang, oder ob die Bewoh- nerinnen und Bewohner von der Heimleitung internetfä- hige mobile Endgeräte, beispielsweise tragbare Computer (Notebooks, Laptops, Tablet-PCs oder ähnliche Geräte) ausleihen können. 2. Welche Gemeinschafts- und Notunterkünfte für Flüchtlinge in Berlin verfügen mittlerweile über einen Internetzugang für die Bewohner_innen und in welcher Form ist dieser jeweils organisiert? Zu 2.: Die erfragten Daten werden nicht zentral er- fasst. Wegen des erheblichen Abfrage- und Recher- cheaufwands kann diese Frage innerhalb der Bearbei- tungsfrist nicht beantwortet werden. Beschwerden im Zusammenhang mit fehlenden Internet-zugängen liegen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) nicht vor. 3. In den seit Januar 2014 geltenden „Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte“ des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist fest- gelegt, dass ein Internetanschluss für die Flüchtlingsun- terkünfte „wünschenswert“ ist. Darüber hinaus ist in die Betreiberverträge einiger Gemeinschafts- und Notunter- künfte eine entsprechende Vereinbarung aufgenommen worden, dass für die Bewohner_innen „ein Internetraum mit entsprechender Ausstattung an Hard- und Software zur Verfügung zu stellen (pro 100 Bewohner/innen min- destens 1 PC)“ ist. a. In die Betreiberverträge welcher Gemeinschafts- und Notunterkünfte ist eine entsprechende Vereinbarung aufgenommen worden? b. Ist in allen Flüchtlingsunterkünften mit individuel- len Vereinbarungen zur Einrichtung eines Internetraums aktuell ein Internetraum vorhanden? Wenn nein, warum nicht? Zu 3 a und b: Aus den in der Antwort zu 1. genannten Gründen wird die Einrichtung eines Internetraums in allen Unterkünften unter Berücksichtigung der Vielzahl öffent- lich zugänglicher Internetterminals in Berlin nicht für zwingend erforderlich gehalten. Daher wurden die Quali- tätsanforderungen der Bedarfslage entsprechend ange- passt. Die Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Einrichtungen finden gemäß dem Betreibervertrag in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Sukzessive wer- den die zuvor geltenden Anforderungen durch die neuen Qualitätsanforderungen ersetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 2. verwiesen. 4. In welchen Gemeinschafts- und Notunterkünften für Flüchtlinge werden in welcher Anzahl jeweils mobile Endgeräte für den Zugang zum Internet auf Wunsch durch den Betreiber an die Bewohner_innen ausgegeben, wie es Sozialstaatssekretär Dirk Gerstle (CDU) in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 24. Februar 2014 behauptet hat? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 295 2 Zu 4.: Die erfragten Daten werden nicht zentral er- fasst. Wegen des erheblichen Abfrage- und Recher- cheaufwands kann diese Frage innerhalb der Bearbei- tungsfrist nicht beantwortet werden. Aus den Einrichtun- gen eines Betreibers ist jedoch bekannt, dass unter ande- rem mobile Computer (Laptops) verliehen werden und Unterkünfte über eine drahtlose Netzwerkanbindung (Wireless Local Area Network – WLAN) verfügen. 5. Was sind die Gründe dafür, dass bis heute immer noch nicht alle Flüchtlingsunterkünfte über einen Inter- netzugang für die Bewohner_innen verfügen (bitte die einzelnen Gründe auflisten)? 7. Bis wann sollen alle Not- und Sammelunterkünfte in Berlin über einem Internetzugang für die Bewoh- ner_innen verfügen? Zu 5. und 7.: Auf die Antwort zu 1. wird verwiesen. 6. Welche rechtlichen und organisatorischen Bera- tungs- und Unterstützungsleistungen bietet das LAGeSo den Betreibern von Flüchtlingsunterkünften hinsichtlich der Einrichtung eines Internetzugangs für die Bewoh- ner_innen? Zu 6.: Die Betreiberin oder dem Betreiber mit dem Betrieb einer Einrichtung übertragene Verantwortung schließt diesbezügliche Beratungs- und Unterstützungs- leistungen für den unterzubringenden Personenkreis ein. Daher wird eine weitergehende Beratung durch das LA- GeSo für entbehrlich erachtet. Berlin, den 17. März 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2014)