Drucksache 17 / 13 296 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 17. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2014) und Antwort Droht ein massiver Wegfall von Stadtteilmüttern in Neukölln und in anderen Bezirken? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die erfolgreiche und nied- rigschwellige, mehrfach national und international ausge- zeichnete Integrationsarbeit der Stadtteilmütter, die vor zehn Jahren in Neukölln aus der Taufe gehoben wurden? Zu 1.: Die Arbeit des Projekts Stadtteilmütter wird po- sitiv bewertet, da mit diesen Projekten einerseits Arbeits- losen, insbesondere mit Migrationshintergrund, Beschäf- tigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten geboten und andererseits wichtige Beiträge zur ergänzenden integrati- ven Sozialarbeit in den Kiezen geleistet werden. Die Ar- beit der Stadtteilmütter wurde mehrfach ausgezeichnet und ist in vielen anderen Städten und Stadtteilen kopiert worden. 2. Wie viele Familien wurden in den einzelnen Jah- ren seit dem Start der Stadtteilmütter in Neukölln und jeweils in den anderen einzelnen Bezirken von Stadtteil- müttern aufgesucht und beraten? Zu 2.: In der Antwort auf Frage 3 wird die Anzahl der Stadtteilmütter sowie Integrationslotsinnen und Integrati- onslotsen und ihre Verteilung auf die Bezirke dargestellt. Wie viele Familien und Einzelpersonen die einzelnen Stadtteilmütter bzw. Integrationslotsin und Integrations- lotse erreichen konnte, wurde nicht erfasst. 3. Wie viele Stadtteilmütter waren jeweils in den Jah- ren 2011, 2012 und 2013 und sind aktuell jeweils in wel- chen Kiezen bzw. QM-Gebieten der einzelnen Bezirke im Einsatz und wie viele befinden sich dort aktuell in Aus- bildung? Zu 3.: Für die Beantwortung der Frage liegen drei Da- tenquellen vor: erstens die Daten der Jobcenter, zweitens die Daten der Quartiersmanagementgebiete, drittens die Daten aus dem Landesrahmenprogramm Integrationslot- sinnen und Integrationslotsen in Berlin, das Ende 2013 gestartet ist. Im Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sind derzeit insgesamt 69 Lotsinnen und Lotsen im Einsatz. Am 24.Februar 2014 haben 39 Integrationslotsinnen und Integrationslotsen eine Erstqua- lifizierung von insgesamt 100 Stunden begonnen. Die Erstqualifizierung ist berufsbegleitend und am 26. Mai 2014 abgeschlossen. Bei den verbleibenden 30 Lotsinnen und Lotsen konnte bereits eine umfassende Erstqualifizie- rung von i.d.R. mindestens 200 Stunden festgestellt wer- den. Die Lotsinnen und Lotsen sind bei den von den Be- zirken ausgewählten Trägern beschäftigt. Die Zahl der über das Landesrahmenprogramm finanzierten Lotsinnen und Lotsen sind wie folgt über die Bezirke verteilt: Charlottenburg-Wilmersdorf: 6 Personen Friedrichshain-Kreuzberg: 8 Personen Lichtenberg: 3 Personen Marzahn-Hellersdorf: 3 Personen Mitte: 12 Personen Neukölln: 11 Personen Pankow: 2 Personen Reinickendorf: 7 Personen Spandau: 5 Personen Steglitz-Zehlendorf: 4 Personen Tempelhof-Schöneberg: 6 Personen Treptow-Köpenick: 2 Personen In den Berliner Quartiersmanagementgebieten des Be- zirks Neukölln sind seit 2006 332 Stadtteilmütter ausge- bildet worden, aktiv tätig sind derzeit 79, und zwar in allen 9 Quartiersmanagement-Gebieten in Neukölln. In den Berliner Quartiersmanagementgebieten des Be- zirks Mitte wurden im Jahr 2011 ca. 40 Personen in den Quartiersmanagementgebieten Moabit West, Brunnen- viertel-Ackerstraße und Pankstraße eingesetzt. Im Jahr 2012 waren es ca. 60 Personen. Zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg liegen der Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt keine Angaben vor. Für Beschäftigungsmaßnahmen liegt eine Erfassung nach Quartiersmanagement-Gebieten nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 296 2 Über befristet geförderte Beschäftigungsmaßnahmen, die vom Bundesverwaltungsamt bzw. den Jobcentern bewilligt wurden, erhielt das Diakonische Werk Simeon gGmbH in Neukölln im Bundesprogramm Bürgerarbeit (BüA) 60 Stellen in 2011, 60 Stellen in 2012, 60 Stellen in 2013. Im Rahmen der Förderung von Arbeitsverhält- nissen nach SGB II § 16e (FAV) erhielt es 15 Stellen in 2012 und 27 Stellen in 2013 sowie im Rahmen der Ar- beitsgelegenheiten nach der Entgeltvariante nach SGB II § 16 d alt (ausgelaufen) 40 Stellen in 2011 und 40 Stellen in 2012. Im Rahmen des Beschäftigungszuschusses nach SGB II § 16 e alt (ausgelaufen) wurden 8 Stellen in 2011 und 8 Stellen in 2012 bewilligt. Zudem wurden beim Evangelischen Jugendhilfeverein Charlottenburg-Wilmersdorf im Jahr 2013 19 Stellen finanziert. 4. Welche Fördermittel in welcher Höhe wurden von welchem Zuwendungsgeber aus welchen Förderpro- grammen jeweils in den Jahren 2011, 2012 und 2013 und werden aktuell zur Finanzierung der Stadtteilmütter in den einzelnen Bezirken und insgesamt zur Verfügung gestellt und mit welchen monetären und nicht-monetären Mitteln in welcher Höhe beteiligen sich die jeweiligen Bezirke daran? Zu 4.: Bei der Anwendung von Instrumenten der Be- schäftigungsförderung des Bundes und des Landes für Stadtteilmütterprojekte erfolgt auf der Grundlage von Bewilligungen des Bundesverwaltungsamtes bzw. der Jobcenter eine jeweils anteilige Förderung: Bürgerarbeit: Arbeitnehmer-Brutto (AN-Brutto) 975 € monatlich bei 30 Wochenstunden Bund: monatlich 900 € zu den Lohnkosten Land: ergänzende Förderung der Restlohnkosten plus Sach-, Qualifizierungs- und Coachingkosten. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV): AN-Brutto 975 € monatlich bei 30 Wochenstunden Bund/Jobcenter : 75 % Lohnkosten Land: 25 % Lohnkosten plus Sach-, Qualifizierungs- und Coachingkosten. Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (AGH E, bereits ausgelaufen): AN-Brutto 1.300 € monatlich in Vollzeit Bund/Jobcenter: 100 % Lohnkosten Land: ergänzend max. durchschnittlich 250 € pro Teilnehmenden und Monat für Sach- und Regiekos- ten. Beschäftigungszuschuss für ältere Langzeitarbeitslose (BEZ Ältere, bereits ausgelaufen): AN-Brutto 1.300 € monatlich in Vollzeit Bund/Jobcenter: 75 % Lohnkosten Land: 25 % der Lohnkosten plus Sachkosten Im Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen konnten im Jahr 2013 bereits insgesamt knapp 400.000 Euro bereitgestellt werden. Neben den Kosten für die Arbeit der Regiestelle wurden die verfüg- baren Mittel den Trägern in den Bezirken für die Perso- nalkosten der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sowie Sachmittel zur Verfügung gestellt. Den Trägern in den Bezirken standen folgende Beträge zur Verfügung: Charlottenburg-Wilmersdorf: 24.088 € Friedrichshain-Kreuzberg: 34.369 € Lichtenberg: 13.219 € Marzahn-Hellersdorf: 12.338 € Mitte: 55.225 € Neukölln: 50.525 € Pankow: 6.463 € Reinickendorf: 23.206 € Spandau: 23.500 € Steglitz-Zehlendorf: 12.338 € Tempelhof-Schöneberg: 29.963 € Treptow-Köpenick: 4.700 € Für das Jahr 2014 stehen insgesamt 2,2 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Träger ergibt sich folgende Verteilung der Mittel über die Bezirke: Charlottenburg-Wilmersdorf: 144.528 € Friedrichshain-Kreuzberg: 206.214 € Lichtenberg: 79.314 € Marzahn-Hellersdorf: 74.028 € Mitte: 331.350 € Neukölln: 303.150 € Pankow: 38.778 € Reinickendorf: 139.236 € Spandau: 141.000 € Steglitz-Zehlendorf: 74.028 € Tempelhof-Schöneberg: 179.778 € Treptow-Köpenick: 28.200 € Die verbleibenden Mittel sind für die Finanzierung der Regiestelle, Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Evalu- ation des Landesrahmenprogramms vorgesehen. Wegen der laufenden Ausschreibung für die Regiestelle für die Zeit ab dem 1.7.2014 und die geplante Ausschreibung der Evaluation ist die genaue Verteilung der Gelder noch nicht festgelegt. Ob und in welcher Form die Bezirke ergänzende Mittel auch in nicht-monetärer Form einbrin- gen, ist nicht bekannt. Am Beispiel des Modellprojekts „Stadtteilmütter in Neukölln“ wird im Folgenden die Finanzierung des Trägers verdeutlicht. Stadtteilmütter in Neukölln Laufzeit 2011/2012 Programm Soziale Stadt: 320.000,00 EUR Sonstige Landesmittel: 464.400,00 EUR Mittel Bezirksamt Neukölln: 274.000,00 EUR davon nicht-monetär: 154.000,00 EUR Laufzeit 2013 und 2014 Programm Soziale Stadt: 320.000,00 EUR Sonstige Landesmittel: 400.000,00 EUR Mittel Bezirksamt Neukölln: 320.000,00 EUR davon nicht-monetär: 280.000,00 EUR Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 296 3 Eine detaillierte Auflistung für alle Träger mit der Zu- sammensetzung der verschiedenen Finanzierungsquellen besteht nicht. 5. Trifft es zu, dass die Fördermittel aus dem Pro- gramm Soziale Stadt unter anderem für die Finanzierung der pädagogischen Begleitung der Stadtteilmütter nur bis zum 31. Dezember 2014 gesichert sind und wenn ja, wie wird der Senat dafür Sorge tragen, dass die pädagogische Begleitung der Stadtteilmütter auch über das Jahr 2014 hinaus gesichert bleiben wird? Zu 5.: Die Mittel der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung wurden für den Projektträger und dessen päda- gogische Begleitung der Stadtteilmütter eingesetzt. Die Mittel, die im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt für Stadtteilmütterprojekte in Neukölln eingesetzt werden, laufen zum Jahresende 2014 aus. Im Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen werden zur pädagogischen Begleitung auch Koordinationsstellen finanziert. Zudem werden Mittel für Zusatzqualifizierungen, Supervision und Coaching angeboten. In einem Netzwerk der Träger und einem Netzwerk der Integrationslotsinnen und Integrati- onslotsen werden Möglichkeiten des fachlichen Aus- tauschs geboten. Die im Landesrahmenprogramm angebo- tenen Möglichkeiten gehen über die bisher angebotene sozialpädagogische Begleitung deutlich hinaus. 6. Wie viele Stadtteilmütter in Neukölln und jeweils in den anderen Bezirken werden konkret über das Pro- gramm Bürgerarbeit finanziert? 7. Wann läuft das Programm Bürgerarbeit aus und wie viele Stellen an Stadtteilmüttern betrifft das in Neu- kölln und jeweils in den anderen Bezirken? Zu 6. und 7.: Über das Bundesprogramm Bürgerarbeit (ögB) werden derzeit Stadtteilmütter sowie Integrations- lotsinnen und Integrationslotsen in folgender Anzahl gefördert: Charlottenburg-Wilmersdorf: keine Friedrichshain-Kreuzberg: 29 Personen Lichtenberg: 23 Personen Marzahn-Hellersdorf: 1 Person Mitte: 14 Personen Neukölln: 115 Personen Pankow: keine Reinickendorf: keine Spandau: keine Steglitz-Zehlendorf: keine Tempelhof-Schöneberg: 15 Personen Treptow-Köpenick: keine. Das Bundesprogramm Bürgerarbeit läuft zum Jahres- ende 2014 aus. In einigen Fällen wird die maximal drei- jährige Förderung bereits vor Dezember 2014 erreicht sein. 8. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass noch immer keine dauerhafte Sicherung aller bestehenden und nachweisbar erforderlichen Stellen an Stadtteilmüttern in Neukölln und in den jeweils anderen Bezirken durch eine Regelfinanzierung hergestellt wurde? 9. Wie wird der Senat dafür Sorge tragen, dass die bestehenden Stellen an Stadtteilmüttern in Neukölln und in den jeweils anderen Bezirken dauerhaft durch eine Regelfinanzierung gesichert werden? Zu 8. und 9.: Der Senat hat mit dem Landesrahmen- programm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Stellen für derzeit 69 Integrationslotsinnen und Integrati- onslotsen in Berlin geschaffen. Diese tariflich bezahlten Stellen sind bis zum Jahresende 2015 gesichert. Über eine Fortsetzung und Weiterentwicklung des für 2014 und 2015 über den Landeshaushalt finanzierten Landesrah- menprogramms entscheiden die Mitglieder des Abgeord- netenhauses im Jahr 2015. Durch die erstmalige Regelfinanzierung und damit so- zialversicherungspflichtige Beschäftigung der Lotsinnen und Lotsen selbst wird Kontinuität und Qualitätssiche- rung der Arbeit gewährleistet. Darüber hinaus bekommen die Frauen und Männer mit der Möglichkeit beruflicher Qualifizierung individuell eine berufliche Perspektive, die sie in den Beschäftigungsmaßnahmen nicht hatten. Die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen arbei- ten in der Regel 30-40 Stunden und sind aufgrund ihrer Qualifikation in der Lage, unterschiedlicher Personen in unterschiedlichen Bedarfslagen zu betreuen und zu unter- stützen. Trotz des Landesrahmenprogramms Integrations- lotsinnen und Integrationslotsen sind zusätzliche Maß- nahmen und Aktivitäten in verschiedenen integrationspo- litisch wichtigen Bereichen notwendig. Auch in Zukunft soll versucht werden, mit Beschäfti- gungsfördermaßnahmen zusätzliche Stellen für Integrati- onslotsinnen und Integrationslotsen zu schaffen. Dies ist auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sinnvoll. Über die Beschäftigungsfördermaßnahmen kann jedoch nicht in gleichem Maße die Qualität der anspruchsvollen Tätigkei- ten der qualifizierten Lotsinnen und Lotsen gewährleistet werden. Auch hängt der Bereich der öffentlich geförder- ten Beschäftigung von den Instrumenten der Bundesge- setzgebung und der vom Haushaltsgesetzgeber eingestell- ten Mittel für Beschäftigung ab. 10. Welche Rahmenbedingungen sieht das neue Lan- desrahmenprogramm Integrationslotsinnen und -lotsen in Berlin vor, was sind ihre Aufgaben und worin unterschei- den sie sich von den Stadtteilmüttern? Zu 10.: Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat am 1.Oktober 2013 mit dem Landesrah- menprogramm begonnen, mit dem der Einsatz, die Be- gleitung und Qualifizierung von regelfinanzierten Integra- tionslotsinnen und Integrationslotsen in Berlin finanziert wird. Der Einsatz wird begleitet von einer Regiestelle, die die Organisation, Begleitung, Qualifizierung und Evaluie- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 296 4 rung des Einsatzes der regelfinanzierten Integrationslot- sinnen und Integrationslotsen betreuen soll. Für das Lan- desrahmenprogramm stehen in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt 4,4 Mio. Euro zur Verfügung. Im Unterschied zu den Stadtteilmütter-Projekten hängt die Durchführung von Lotsenprogrammen nicht mehr von dem Engagement einzelner Träger ab, sondern wird flächendeckend in Berlin angeboten. Die Verteilung der Integrationslotsin- nen und Integrationslotsen über die Bezirke im Landes- rahmenprogramm orientiert sich an den quantifizierbaren örtlichen Bedarfen. Auch werden die Lotsinnen und Lot- sen erstmals tariflich bezahlt und haben neben einer Ba- sisqualifizierung weitere Möglichkeiten der Zusatzquali- fizierung, Supervision, Coaching und des Austauschs in Netzwerken. Bei der Entwicklung des Landesrahmenprogramms Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in Berlin wurden die Bezirke von Beginn an beteiligt. Bei seiner Sitzung am 19.9.2013 hat der Rat der Bürgermeister das von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen entwickelte Landesrahmenprogramm Integrations- lotsinnen und Integrationslotsen sehr begrüßt (Anlage 1 der Vorlage an den Rat der Bürgermeister) und dem vor- geschlagenen Verteilmodell der Mittel über die Bezirke zugestimmt. Die Bezirke sind auch weiterhin bei der Begleitung und Weiterentwicklung des Landesrahmen- programms in einem Beirat beteiligt. In der Sitzung des Rats der Bürgermeister vom 23.1.2014 hat er die Mitglie- der und stellvertretenden Mitglieder des Beirats benannt. Die erste Beiratssitzung findet am 8. April 2014 statt. Im Rahmen des Landesrahmenprogramms ist eine Re- giestelle verantwortlich für die Unterstützung und Beglei- tung der Träger. Dies ist auch wichtig, da in vielen Bezir- ken erstmals Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zum Einsatz kommen und die Träger zum Teil nicht über langjährige Erfahrungen verfügen. Innerhalb des Landes- rahmenprogramms lassen sich zwei Arten von Integrati- onslotsinnen und Integrationslotsen unterscheiden: (1) Wegweiserlotsen: Das sind alle Lotsinnen und Lotsen, die in Anlaufstel- len oder Stadtteilstellen arbeiten und dort zu unterschied- lichen Themenkomplexen beraten. Sie fungieren als Erst- anlaufstelle, kennen sich in den Sozial- und Bildungssys- temen, in den Verwaltungen und in bestimmten Fachthe- men aus und können die Ratsuchenden an die für sie relevanten Stellen verweisen. Sie verrichten teilweise auch Begleit- und Dolmetscherdienste. Ihre Zielgruppe ist vielfältig, es wird faktisch zu allen für die Klientel mit Migrationshintergrund wichtigen Fragen beraten. (2) Stadtteilmütter: Stadtteilmütter sind vor allem dafür geschult, Familien mit Kindern in allen Fragen zu Erziehung, Kitas, Schul- bildung, Ernährung und Gesundheit zu unterstützen. Sie arbeiten kiez-, eltern- und familienbezogen und richten sich an Frauen aller Kulturen und Nationalitäten. Ziel der Stadtteilmütter ist es, durch die aufsuchende Familienar- beit und die Mitarbeit in sozialen Treffpunkten die Ent- wicklungs- und Bildungschancen der Kinder nachhaltig zu verbessern, nachbarschaftliche Kontakte herzustellen und Unterstützungssysteme für Familien zu schaffen. 11. Wieso wurde für die Integrationslotsinnen und - lotsen eine Landesregiestelle eingerichtet und wieso teilt der Senat nicht die Befürchtung, dass diese Landesregies- telle den etablierten Strukturen im Rahmen des Projekts Stadtteilmütter vor Ort zuwider läuft? Zu 11.: Die Einrichtung einer Regiestelle ist notwen- dig, um die Arbeit der Träger sowie der Integrationslot- sinnen und Integrationslotsen zu begleiten und zu unter- stützen und zu hohen Standards bei der Qualität der Ar- beit zu gelangen. Der Senat teilt nicht die Ansicht, dass dies zu Konflikten mit etablierten Strukturen führt. Viel- mehr beteiligen sich die Träger sowie die Integrationslot- sinnen und Integrationslotsen intensiv und engagiert an der Ausgestaltung des Landesrahmenprogramms. 12. Wie viele Stellen für Integrationslotsinnen und - lotsen und für die bezirkliche Projektkoordination gibt es seit dem Start des neuen Landesrahmenprogramms in den einzelnen Bezirken? Zu 12.: Derzeit sind in den Bezirken unterschiedliche Strukturen vorzufinden. Angegeben sind die Zahlen der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen und wie viele davon Koordinationsfunktion innehaben: Charlottenburg-Wilmersdorf: 6 Personen, davon 2 mit Koordinationsfunktion; Friedrichshain-Kreuzberg: 8 Personen, davon 1 mit Koor- dinationsfunktion; Lichtenberg: 3 Personen, davon 1 mit Koordinationsfunk- tion; Marzahn-Hellersdorf: 3 Personen, davon 1 mit Koordina- tionsfunktion; Mitte: 12 Personen, davon 3 mit Koordinationsfunktion; Neukölln: 11 Personen, davon 1 mit Koordinationsfunkti- on; Pankow: 2 Personen, davon 1 mit Koordinationsfunktion; Reinickendorf: 7 Personen, die Koordination wird aus anderen Mitteln finanziert; Spandau: 5 Personen, davon 1 mit Koordinationsfunktion; Steglitz-Zehlendorf: 4 Personen, davon 1 mit Koordina- tionsfunktion; Tempelhof-Schöneberg: 6 Personen, davon 2 mit Koordi- nationsfunktion; Treptow-Köpenick: 2 Personen, davon 1 mit Koordina- tionsfunktion. 13. Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass der in Neukölln nachweisbar sehr hohe Bedarf an Stadtteilmüt- tern nicht durch die neuen Integrationslotsinnen und - lotsen gedeckt werden kann und trifft das auch auf andere Bezirke zu? 14. Wie sollen berlinweit 70 Integrationslotsinnen und -lotsen beim drohenden massiven Wegfall von 60 Stadt- teilmüttern allein in Neukölln durch das Auslaufen der Bürgerarbeit die Arbeit dieser Stadtteilmütter überneh- men? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 296 5 Zu 13. und 14.: In den Bezirken gibt es eine hohe Nachfrage nach den Tätigkeiten der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine hohe Zahl von Stadtteilmüttern und vergleichbaren Lotsen noch über Beschäftigungsförderprogramme finan- ziert. Es ist noch offen, welche Möglichkeiten über Be- schäftigungsförderung künftig geschaffen werden. Trotz des Landesrahmenprogramms Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sind auch weiterhin zusätzliche Maß- nahmen und Aktivitäten in verschiedenen integrationspo- litisch wichtigen Bereichen notwendig. Neben den regulären Stellen des Landesrahmenpro- gramms Integrationslotsinnen und Integrationslotsen werden weiterhin die Instrumente der Beschäftigungsför- derung ergänzend genutzt. Im Rahmen des Landespro- gramms BerlinArbeit werden im öffentlich geförderten Beschäftigungsbereich von den Jobcentern bewilligte Beschäftigungsmöglichkeiten nach SGB II §16 e - Förde- rung von Arbeitsverhältnissen (FAV) - mit Landesmitteln kofinanziert. Derzeitig werden vom Land rund 180 FAV-Stellen für Stadtteilmütter, davon 27 beim Diakoniewerk Simeon in Neukölln und 19 beim Evangelischen Jugendhilfeverein in Charlottenburg/Wilmersdorf, und diverse andere FAV- Stellen zur Unterstützung der Integration von Migrantin- nen und Migranten (z.B. zur interkulturelle Familienbe- gleitung, für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen, Migrationsberatung, Kiezmütter) vom Land ergänzend gefördert. Berlin, den 17. März 2014 In Vertretung Barbara L o t h Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2014)