Drucksache 17 / 13 298 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 26. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2014) und Antwort Avanti Allegro – ist die Umstellung der neuen Software in den Jobcentern ausreichend vorbereitet ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Alle Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher hat der Senat die Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit um Auskunft gebeten. Nach Auskunft der Regionaldirektion ist zu den Fragen 2, 4 und 6 nur das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aussagefähig. Aufgrund der Kürze der Bearbeitungsfrist konnten zu diesen Fragen leider keine Auskünfte eingeholt werden, die diese Fragen be- antworten würden. 1. Wie viele MitarbeiterInnen der Berliner Jobcenter sind von der Einführung der neuen Software „Allegro“ betroffen? Wird im Rahmen der Einführung der Software neues Personal eingestellt, um das Arbeitsvolumen der Systemumstellung zu bewerkstelligen oder werden Stel- len entfristet, wie dies z.B. vom Bundesnetzwerk Jobcen- ter bereits seit langem gefordert wird (bitte das Personal jeweils getrennt für Bundesagentur und Bezirke auswei- sen)? Zu 1.: In den Berliner Jobcentern werden insgesamt etwa 3.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die An- wendung des Systems ALLEGRO qualifiziert. Aufgrund der geschäftspolitischen Bedeutung der Leistungssachbe- arbeitung, die Hauptanwender von ALLEGRO sein wird, hat der Träger Bundesagentur für Arbeit in der unmittel- baren Vergangenheit zusätzliche 116 Dauerbeschäfti- gungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Ob im Rahmen des jeweiligen Verwaltungskosten- budgets der Jobcenter weitere Personen befristet einge- stellt werden, ist im Einzelfall zu entscheiden. 2. Gibt es von Bundesebene bzw. seitens der Bunde- sagentur zusätzliche Mittel für die Umstellung des Sys- tems und wenn ja, für welche Verwendung werden diese Mittel genau gegeben? Ist von erhöhten Personal- bzw. Verwaltungskosten auszugehen? Wie ist gewährleistet, dass erhöhte Personal- bzw. Verwaltungskosten nicht aus Mitteln des Eingliederungstitels entnommen werden? Zu 2.: Zur Beantwortung dieser Frage ist eine Rück- meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erforderlich, die aufgrund der Kürze der Bearbeitungsfrist nicht eingeholt werden konnte. 3. Durchlaufen alle MitarbeiterInnen der Jobcenter Schulungen zum Umgang mit der neuen Software? Sind diese Schulungen verpflichtend? Finden diese Schulungen im Rahmen der normalen Arbeitszeit statt? Für den Fall, dass die Schulungen außerhalb der normalen Arbeitszeit stattfinden, wie werden diese Zeiten gutgeschrieben bzw. vergütet? Zu 3.: Die Schulung ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtend, für die der Umgang mit dem Programm erforderlich ist. Die Schulungen finden inner- halb der normalen Arbeitszeit statt. 4. Wer bietet die Schulungen an, was kosten diese und aus welchen Mitteln werden diese bezahlt? Zu 4.: Die Trainerinnen und Trainer der Regionaldi- rektion Berlin-Brandenburg werden durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit ausgebildet. Die Trainerin- nen und Trainer der Regionaldirektion bilden die Traine- rinnen und Trainer für die Jobcenter aus. Im Rahmen von Inhouse-Schulungen werden die Anwenderinnen und Anwender durch die Jobcenter-Trainer vor Ort geschult. Aussagen zu den Kosten können nur durch das Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales getroffen werden (siehe Eingangsbemerkung sowie Antwort auf Frage 2). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 298 2 5. Ist die Hardware in den Berliner Jobcentern den Anforderungen der neuen Software angepasst und wenn nein, gibt es bereits einen Überblick über benötigte An- schaffungen und liegen Mittel für diese vor? Zu 5.: ALLEGRO funktioniert mit der vorhandenen Hardware. 6. Was kostet die Entwicklung der neuen Software insgesamt? Was kostet die Berliner Jobcenter die Um- stellung auf die neue Software und wie setzt sich dieser Betrag zum Beispiel aus Personal-, Lizenz-, Schulungs-, Wartungs- und Hardwarekosten zusammen? Zu 6.: Aussagen zu den Kosten können nur durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales getroffen werden (siehe Eingangsbemerkung sowie Antwort auf Frage 2). 7. Wie lange soll der für April angekündigte Testbe- trieb für das neue System dauern, welche Änderungen sind während dieses Testbetriebs möglich? Zu 7.: In Berlin findet kein Testbetrieb statt. Der Test- betrieb wurde in anderen Jobcentern in Deutschland be- reits erfolgreich abgeschlossen. Somit können in Berlin zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebes die Erkenntnisse aus dem abgeschlossenen Testbetrieb bereits genutzt werden. Der Einführungsbetrieb in Berlin wird am 14. April 2014 im Jobcenter Berlin Marzahn- Hellersdorf unter realen Bedingungen starten und voraus- sichtlich am 17. August 2014 enden. 8. Wie ist das bisherige Erfassungssystem der Be- darfsgemeinschaften in den Berliner Jobcentern struktu- riert? Zu 8.: Das bisherige Erfassungssystem ist in den Job- centern unterschiedlich strukturiert: zum Teil nach Be- darfsgemeinschafts-Endziffern, zum Teil nach Kunden- nummern oder nach Anfangsbuchstaben (Familienname des Haushaltsvorstands der Bedarfsgemeinschaft). 9. Welche konkreten Arbeiten sind notwendig bzw. welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um das bisherige Erfassungssystem mit der Systematik von Allegro kompatibel zu machen? Zu 9.: Es sind keine Umorganisationen erforderlich. 10. Wie genau wird die Übertragung der Daten der Bedarfsgemeinschaften vom alten auf das neue System ablaufen, ist es richtig, dass die Daten manuell eingege- ben werden müssen? Zu 10.: Die Personendaten werden aus der zentralen Personendatenverwaltung (zPDV) übernommen. Die zPDV ist die Basis für das Anlegen eines Falles im Sys- tem ALLEGRO. Eine Migration der aktuellen Stammda- ten aus A2LL zu zPDV oder ALLEGRO ist nicht mög- lich. 11. Von welchem zusätzlichen Personalaufwand pro Fallakte ist bei der Eingabe in das neue System zu rech- nen? Zu 11.: Hierzu sind aufgrund der unterschiedlichen Komplexität der Fälle keine pauschalen Angaben mach- bar, die Eingabezeit hängt vom Einzelfall ab. Aufgrund der besseren Anwenderfreundlichkeit und Stabilität von ALLEGRO wird eine Zeitersparnis gegenüber der A2LL- Anwendung erwartet. Zudem ermöglicht das System eine zeitnahe Reaktion auf Gesetzesänderungen, erhöht den Automatisierungsgrad im Bereich der Zahlungen und unterstützt ein fachlich korrektes Arbeiten. 12. Wie ist gewährleistet, dass im Rahmen dieses Pro- zesses der Datenschutz der LeistungsbezieherInnen und AntragsstellerInnen gewahrt wird? Zu 12.: Es werden in ALLEGRO nur die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter die Leistungsfälle bearbeiten, die auch bisher für die Bearbeitung im A2LL-System verant- wortlich sind. 13. Wie ist gewährleistet, dass es zur pünktlichen Auszahlung während der Systemumstellung kommt? Gibt es Vorkehrungen dafür, dass eventuell Barauszahlungen notwendig sein werden? Zu 13.: Die Einführung von ALLEGRO erfolgt schrittweise, die Vorbereitungen in den Jobcentern laufen bereits an. Die pünktliche Auszahlung wird durch diese sukzessive Umstellung gewährleistet. Mit Barauszahlun- gen über das übliche Maß hinaus wird daher nicht ge- rechnet. Berlin, den 14. März 2014 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mrz. 2014)