Drucksache 17 / 13 305 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fabio Reinhardt, Simon Kowalewski und Andreas Baum (PIRATEN) vom 26. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2014) und Antwort Trans*-Personen in Berliner Flüchtlingsunterkünften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylsuchende, die in Berliner Not- und Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind nach Kenntnis des Senats transgender, transsexuell, transident oder inter- sexuell (bitte ggf. Schätzwert angeben)? Zu 1.: Diese personenbezogenen und schutzbedürfti- gen Daten werden nicht erfasst. Demzufolge ist nicht bekannt, wie viele der Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften zu diesen Personenkreisen gehören. 2. In welchen Bereichen/Zimmern (Männer/Frauen) der Berliner Flüchtlingsunterkünfte werden alleinstehende Trans*-Personen untergebracht und wer entscheidet auf- grund welcher konkreten Kriterien darüber? 3. Gibt es Flüchtlingsunterkünfte, die den speziellen Bedürfnissen dieser Personengruppe Rechnung tragen? Wenn ja, auf welche Weise? 4. Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass alle Trans*- Personen in einer dieser speziellen Unterkünfte unter- kommen können? Zu 2. bis 4.: Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe der von den Betroffenen angegebenen Geschlechtszugehörigkeit (weiblich oder männlich). Wird von Bewohnerinnen und Bewohnern eine besondere Be- dürfnislage auf Grund ihrer sexuellen Identität vorge- bracht, bemühen sich die verantwortlichen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter, bei der Auswahl der zur Verfügung stehenden Einrichtungen diese Bedürfnisse zu berück- sichtigen. 5. Inwiefern werden die Mitarbeiter*innen der Heim- betreiber dahingehend sensibilisiert/geschult bzw. welche Anforderungen werden an sie gestellt, um Diskriminie- rung zu vermeiden und den besonderen Bedürfnissen von Trans*-Personen gerecht zu werden? Zu 5.: Die in den Gemeinschaftsunterkünften tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Der Senat geht da- von aus, dass ihnen im Rahmen dieser Ausbildung auch Kompetenzen hinsichtlich der Betreuung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen vermittelt werden. 6. Gibt es im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Weisungen, Richtlinien und Hinweise zum Umgang mit Trans*-Personen in Flüchtlingsunterkünften? Wenn ja, welche (bitte im Originalwortlaut beifügen)? Zu 6.: Derartige Vorgaben gibt es seitens des Landes- amtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) nicht. 7. Kam es in den Jahren seit 2010 zu Beschwerden von in Flüchtlingsunterkünften untergebrachten Trans*- Personen aufgrund von Gewalt- oder Diskriminierung durch andere Bewohner*innen oder des Personals? Wenn ja, wie oft und warum? Zu 7.: Derartige Beschwerden sind nicht bekannt. Berlin, den 14. März 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mrz. 2014)