Drucksache 17 / 13 306 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2014) und Antwort Diebstähle und Einbrüche in den Abschnitten 65 und 66 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist die Zeitspanne zwischen Eingang des Anrufes und Eintreffen am Einsatzort in den Abschnitten 65 und 66? Zu 1.: Sogenannte Reaktionszeiten werden zentral nur für den Funkwageneinsatzdienst erhoben. Die im Titel der Anfrage genannten Straftaten fallen dabei neben anderen in die Kategorisierung „Eigentumsdelikte“. Eine genauere Differenzierung erfolgt nicht. Die Reaktionszeiten im Funkwageneinsatzdienst be- tragen hierfür durchschnittlich für Einsätze mit Anfahrt unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften der Stra- ßenverkehrsordnung (StVO) beim Abschnitt 65: 30,1 Minuten (min) beim Abschnitt 66: 32,4 min. für Einsätze unter anlassbezogener Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten beim Abschnitt 65: 10,2 min. beim Abschnitt 66: 10,1 min. Tatsächliche Eintreffzeiten können im Einzelfall deut- lich kürzer sein. Die in der Direktion (Dir) 6 intern erhobenen Reakti- onszeiten des Kriminal-Dauerdienstes betragen bei Ein- bruchstaten 41,5 min, bei Diebstählen (insbesondere Trickdiebstahl und Diebstahl aus Kraftfahrzeugen) 32,5 min. Diese (Durchschnitts-) Werte beziehen sich aller- dings auf das gesamte Gebiet der Direktion 6. Eilfahrten oder eine Aufschlüsselung nach Abschnitten werden nicht gesondert dargestellt. Bei Einbruchstaten, die nicht unmittelbar nach der Tat festgestellt werden, erfolgt die Anzeigenaufnahme und ggf. Spurensicherung nicht selten in Terminabsprache mit den Geschädigten zu einem späteren Zeitpunkt, so dass Reaktionszeiten in diesen Fällen nicht betrachtet werden können. 2. Welche Problemlagen bezüglich der Bereitschaft an Einsatzorten liegen in Randlagen der Stadt vor und wie arbeitet die Polizei daran, diesen zu begegnen? Zu 2.: Der Abschnittsbereich 65 ist in seinen Stadt- randbereichen von einer infrastrukturell überwiegend homogenen und flächendeckenden Besiedlung mit urba- ner Anbindung an innerstädtische Bereiche gekennzeich- net, so dass die Kontinuität der polizeilichen Präsenz ohne Probleme gewährleistet ist. Das Gebiet des Abschnitts 66, mit 127 km² der flä- chengrößte Abschnitt Berlins, stellt aufgrund seiner von Gewässern durchzogenen geografischen Lage und den davon abhängigen Rahmenbedingungen für die (Straßen-) Verkehrswegesituation insgesamt hohe Anforderungen an die Steuerung von Sofort-Einsätzen. Zur Stadtgrenze hin wird der Bereich dominiert vom Großen Müggelsee mit umgebenden großen Waldgebie- ten, innerhalb derer die in sich geschlossenen kleineren Siedlungsgebiete Rahnsdorf, Friedrichshagen und Müg- gelheim liegen. Einsatzanlässe in diesen Siedlungen er- fordern je nach Standort bei Auftragserteilung oftmals längere Anfahrten über die beiden Hauptverkehrs- und gleichzeitig Ausfallstraßen Richtung Land Brandenburg nördlich und südlich des Müggelsees sowie zum Teil auch Fahrten durch Randbereiche des Landes Brandenburg. Im ungünstigsten Fall (z.B. bei baubedingten Straßensper- rungen) ist der Müggelsee fast zu umrunden. Aus diesem Grund wird im Abschnitt 66 eine höhere Verfügbarkeitsdauer im Funkwageneinsatzdienst mit geringerer Auslastung angesetzt als in innerstädtischen Bereichen. Auf diese Weise werden die längeren Wege- zeiten kompensiert. Darüber hinaus wird stets eine adäquate Verteilung der Funkstreifen auf den gesamten Abschnittsbereich angestrebt, so dass eine polizeiliche Präsenz und Einsatz- bereitschaft in örtlicher Nähe auch insbesondere der Randlagen gewährleistet ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 306 2 Sämtliche Ortsteile des Abschnittes werden jedoch zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten durch unifor- mierte sowie zivile Polizeikräfte bestreift. 3. Hat der Krankenstand innerhalb der Abschnitte Einfluss auf die Eintreffzeit? Zu 3.: Diebstähle und Einbrüche liegen in ihrer jewei- ligen Spezifizierung in der Bearbeitungszuständigkeit unterschiedlicher Gliederungseinheiten (teils Schutzpoli- zei, teils Kriminalpolizei). Untersuchungen zur Kranken- quote, die diesen Umstand berücksichtigen würden, liegen nicht vor. Soweit der Sofort-Einsatz von Funkstreifen der Ab- schnitte erforderlich ist, lässt sich eine Abhängigkeit der Reaktionszeiten vom Krankenstand nicht verifizieren, da die Besetzung der planmäßig zu stellenden Funkwagen- streifen grundsätzlich Priorität vor anderen Diensten hat und so erforderlich durch kurzfristige Personalsteue- rungsmaßnahmen sichergestellt wird. Bei möglichen Auslastungsspitzen wäre außerdem eine abschnittsüber- greifende Einsatz-Steuerung gegeben. 4. Gibt es hinsichtlich der Eintreffzeit Unterschiede zwischen den Einsatzarten, etwa bei Diebstählen und Einbrüchen? Zu 4.: Die Reaktionszeiten (s. auch. Antwort zu 1) sind im Einzelfall abhängig vom Einsatzanlass, der Ent- fernung zum Einsatzort, der Verkehrslage und der jeweils momentanen Auslastung der Kräfte. Gebietet der Einsatzanlass wegen der Gefahr für hohe Rechtsgüter - wie Leben, Gesundheit, körperliche Unver- sehrtheit -, für bedeutende Sachwerte oder ggf. zur Täter- gestellung große Eile werden bei der Anfahrt Sonder- und Wegerechte genutzt. Auf eine deliktische Zuordnung kommt es dabei nicht an. 5. Wie viele Diebstähle und Einbrüche werden in den Abschnitten 65 und 66 gezählt (bitte aufschlüsseln von 2010 bis 2014 nach Fahrrad, Auto, Wohnungseinbruch, Einfamillienhäuser)? Zu 5.: Abschnitt Delikt 2010 2011 2012 2013 2014 (bis 5.3.) A 65 Fahrraddiebstahl 590 793 729 889 99 Kraftwagendiebstahl 230 234 177 273 56 Villeneinbruch 40 99 171 95 40 Wohnungseinbruch 95 138 190 144 46 A 65 Ergebnis 955 1264 1267 1401 241 A 66 Fahrraddiebstahl 690 911 724 892 89 Kraftwagendiebstahl 177 168 133 224 58 Villeneinbruch 55 98 135 109 27 Wohnungseinbruch 81 91 107 68 15 A 66 Ergebnis 1003 1268 1099 1293 189 (Quelle: DWH, Abfrage Dir 6 VB AE vom 05.03.2014, Parameter: angelegte Vorg. in 2010 bis 2014; Tatort im A 65 bzw. A 66) 6. Existieren dabei Unterschiede zwischen dichten und weniger dicht besiedelten Gebieten bzw. zwischen Einfamillienhaus- und Mehrfamilienhausgegenden? Zu 6.: Die Fahrraddiebstahlstaten haben ihre Brenn- punkte eindeutig an den S-Bahnhöfen der beiden Ab- schnitte. Ein Unterschied zwischen den Einfamilienhaus- und Mehrfamilienhausgegenden ist trotzdem erkennbar. So weisen die Ortsteile Bohnsdorf und Johannisthal im Bereich des A 65 und Grünau, Müggelheim und Schmöckwitz im Bereich des A 66 das geringste Fallzah- lenaufkommen auf. Im Gegensatz dazu weisen die dicht besiedelten Mehr- familienhausgebiete Alt-Treptow, Niederschöneweide und Köpenick das stärkste Fallzahlenaufkommen auf. Die Randlageortsteile Bohnsdorf, Grünau, Müggel- heim und Schmöckwitz weisen auch beim Kraftwagen- diebstahl ein geringeres Fallzahlenaufkommen als die anderen Ortsteile auf. Das Fallzahlenaufkommen in den dichtbesiedelten Mehrfamilienhausgebieten ist aufgrund der günstigeren Tatgelegenheitsstruktur höher. Der Ortsteil Altglienicke zeigt trotz seiner überwie- genden Einfamilienhausstruktur das höchste Fallzahlen- aufkommen im Bereich des Abschnitts 65. Die Brenn- punkte sind jedoch das Neubaugebiet „Planetenviertel“ sowie die Großraumparkplätze an den S-Bahnhöfen Altg- lienicke und Grünbergallee. Die Unterschiede zwischen Wohnungs- und Villen- /Einfamilienhauseinbruch bestehen schon aufgrund der zwingenden Tatörtlichkeit für die begrifflich zu differen- zierenden Straftatbestände. 7. Wie viel Personal wird zur Bekämpfung und Aufklärung von Diebstählen und Einbrüchen in den Abschnitten 65 und 66 eingesetzt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 306 3 Zu 7.: Die Erfüllung polizeilicher Aufgaben in ihrer großen Bandbreite kann nur ganzheitlich betrachtet wer- den. Daher lässt sich auch rechnerisch eine Ausschließ- lichkeit des Personaleinsatzes für bestimmte Tätigkeiten nicht festlegen. Weder delikts- noch ortsbezogene Zeit- anteile werden statistisch erfasst. Bei der Bekämpfung von Straftaten im Allgemeinen wie auch von Diebstahl und Einbruch im Besonderen arbeiten sowohl Kräfte der Abschnitte als auch der örtli- chen Kriminalpolizei und des Landeskriminalamtes sowie anderer überörtlicher Einheiten operativ, präventiv oder in der Ermittlung teils parallel, teils im Zusammenwirken. 8. Ist eine Schwerpunktsetzung der Polizei auf das Problem der Diebstähle und Einbrüche geplant? Wird in diesem Zusammenhang eine Personalaufstockung geplant? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Die Kriminalitätsbekämpfung unterliegt einer ständigen anlass- und deliktsbezogenen Auswertung. Schwerpunkte werden stets lagebezogen nach polizei- oder kriminaltaktischen Gesichtspunkten gebildet. Auf entsprechende Kriminalitätsphänomene wird adäquat reagiert. Die Bekämpfung der Einbruchs- und Diebstahls- kriminalität liegt dabei seit Jahren in einem besonderen Fokus. Eine explizit auf diesen Themenkreis bezogene Perso- nalaufstockung bzw. -umverteilung ist nicht vorgesehen. Die belastungsorientierte Verteilung des vorhandenen Personals muss alle Aspekte des polizeilichen Aufgaben- spektrums berücksichtigen. 9. Ist die Annahme korrekt, dass es bei Diebstählen und Einbrüchen gegenüber anderen Delikten eine sehr niedrige Aufklärungsquote gibt und wie lässt sich diese erklären? Hat sich dies in den letzten Jahren verändert? Zu 9.: Die Aufklärungsquote bei Diebstählen und Ein- brüchen liegt laut der polizeilichen Kriminalstatistik stets unter der durchschnittlichen Aufklärungsquote aller Straf- taten. Die Aufklärungsquote lag im selben Zeitraum bei den Fahrraddiebstählen bei 5,8 % im Jahr 2010 und 4,0 % im Jahr 2013, bei Kraftwagendiebstahl bei 9,5 % im Jahr 2010 und 9,7 % im Jahr 2013 und beim Wohn- raumeinbruch zwischen 9,9 % im Jahr 2010 und 7,3 % im Jahr 2013. Gründe für die geringen Aufklärungsquoten sind u.a. die günstigen Tatgelegenheitsstrukturen. Bei Diebstahls- und Einbruchstaten gibt es in der Regel keinen Täter- Opfer-Kontakt. Eine Identifizierung von Täterinnen oder Tätern durch die Opfer ist daher meist nicht möglich. So ist die Aufklärung der Taten abhängig von der hinterlas- senen Spurenlage, die auswertbar sein muss. Bei Dieb- stahlstaten ist diese gering. Die Aktion der Täterin oder des Täters und damit die Möglichkeit der Entdeckung sind außerdem von einer kurzen Dauer. Bei Einbruchstaten erfolgt das mögliche Entdecken eher durch Unbeteiligte (offenstehende Tür, eingeschla- gene Scheiben oder Einbruchsgeräusche), da die Täterin oder der Täter für eine gewisse Zeit am Tatort verweilen muss. Die bessere Aufklärungsquote gegenüber dem einfachen Diebstahl ist mit größerer Aktivität der Täterin- nen und Täter und damit verbundener Spurenverursa- chung zu erklären, weil im Regelfall Gegenstände (Türen, Schränke) berührt werden. Eine Veränderung dieses Wirkzusammenhangs ist in den letzten Jahren nicht nachweisbar. 10. Was wird unternommen, um die Anzahl der Diebstähle und Einbrüche einzudämmen? Zu 10.: An erkannten Brennpunkten wurden Sonder- einsätze mit Kräften unterschiedlicher Gliederungsein- heiten und auch überörtlicher Einsatzeinheiten sowie in Stadtrandbereichen anlassabhängig zusammen mit Kräf- ten des Landes Brandenburg durchgeführt. Entsprechende Einsatzkonzeptionen werden fortgeführt. Darüber hinaus erfolgt eine Intensivierung der Präventionsarbeit. Seit Juni 2013 wurden mit der Erprobung der direkten personellen Angliederung einer operativen Komponente an das für Einbrüche zuständige örtliche Kriminalkom- missariat bereits erste Erfolge zur Erhöhung der Aufklä- rungs- und Zugriffsquote beim Wohnraumeinbruch er- zielt. Zudem erweisen sich die Einrichtung einer Schwer- punktabteilung für Wohnraumeinbruch (Banden-Delikte) der Staatsanwaltschaft Berlin und als Folge davon eine nachhaltige Erhöhung der Haftbefehlsquote bei festge- nommenen Straftäterinnen und Straftätern als hilfreich. 11. Was wird unternommen, um die Aufklärungsquote bei Diebstählen und Einbrüchen zu erhöhen? Zu 11.: Die polizeilichen Maßnahmen zur Erhöhung der Aufklärungsquote im Einbruchsbereich erfolgen ei- nerseits über eine intensive Spurensuche durch die krimi- nalpolizeiliche Sofortbearbeitung, andererseits über Er- mittlungen vor Ort mit dem Ziel, Tatzeuginnen und Tat- zeugen zu ermitteln. Im Diebstahlsbereich wird die Erhöhung der Aufklä- rungsquote vor allem durch Fortbildung der Kräfte bei der Spurensuche, der Spurenauswertung sowie durch die Optimierung der Fahndungsinstrumente angestrebt. 12. Welche sicherheitsrelevanten Maßnahmen und Verhaltensweisen empfiehlt die Polizei Eigenheim- und Grundstücksbesitzern zur Prävention von Einbrüchen und Diebstählen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 306 4 Zu 12.: Ein wichtiger Faktor zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl sind geeignete sicherungstechnische Ein- richtungen, die ein Eindringen in Gebäude sowie die Wegnahme von Wertgegenständen deutlich erschweren. Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der Polizei Ber- lin (s.a. www.berlin.de/polizei/praevention/index.html ) bietet eine kostenfreie technische Beratung zum Ein- bruchschutz für private Eigenheim- und Grundstücksbe- sitzerinnen sowie -besitzer durch Bauberatung im Vorfeld einerseits sowie über Möglichkeiten einer Nachrüstung andererseits an. Vorhandene Sicherungen müssen genutzt werden. So sollten Fenster und Türen beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung immer abgeschlossen und ggf. eine Anwesenheit durch Beleuchtungseinrichtungen simuliert werden. Information und Sensibilisierung der Nachbar- schaft bei längerer Abwesenheit kann vielfach Straftaten verhindern oder zumindest die Aufklärung fördern. Seit 2010 konnte eine kontinuierliche Steigerung der Festnahmen von 55,6% auf aktuell 72,8% bezogen auf die Anzahl der über den Polizei-Notruf eingegangenen Hin- weise von Bürgerinnen und Bürgern verzeichnet werden. Die permanente Aufklärung der Bevölkerung, bei ver- dächtigen Wahrnehmungen sofort die Polizei zu alarmie- ren, hat sich als erfolgreiche Maßnahme herausgestellt. 13. Inwieweit unterstützt das Land Berlin oder andere Stellen Eigenheim- und Grundstücksbesitzer bei der Prävention? Zu 13.: Die Polizei Berlin bietet dauerhaft durch die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle eine kostenfreie technische Beratung zum Einbruch- und Diebstahlschutz. Die Polizei-Abschnitte und Direktionen veranstalten immer wieder Präventionsaktionen zu unterschiedlichen Themen. Dabei werden im Einzelnen auch Informationen zum Selbstschutz sowie Sicherungseinrichtungen vorge- stellt oder die individuelle Kennzeichnung von Fahrrädern angeboten. Termine werden in einschlägigen Medien veröffentlicht. 14. Ist eine verstärkte Aufklärungs- und Präventionsarbeit in den Ortsteilen der Abschnitte, etwa durch Veranstaltungen vor Ort, vorstellbar und geplant? Zu 14.: Präventionsarbeit der Polizei Berlin vor Ort ist seit Langem bereits Realität und wird in unterschiedlicher Form permanent zu verschiedenen Themen durchgeführt. Im Bezirk Treptow-Köpenick fanden in diesem Jahr Informationsveranstaltungen für Eigenheimbewohnerin- nen und Eigenheimbewohner am 15. Januar 2014 im Polizeiabschnitt 65 und am 16. Januar 2014 im Ab- schnittsbereich 66 mit jeweils sehr positiver Resonanz statt. Weitere Veranstaltungen - u.a. in Rahnsdorf - sind in Vorbereitung. In Müggelheim werden monatlich Bürger- sprechstunden vom Abschnitt 66 durchgeführt, ab Mai 2014 ist dies auch in Rahnsdorf vorgesehen. Nicht zuletzt sind auch die Kräfte im Präsenzdienst sensibilisiert, offenkundige Mängel an Sicherheitsein- richtungen gezielt anzusprechen. 15. Inwieweit ist eine Unterstützung der Polizei durch die Betroffenen möglich und wünschenswert? Zu 15.: Unabhängig von Ausführungen zu Frage 12 kann von Betroffenen einer Straftat die Polizei in ihrer Ermittlungsarbeit unterstützt werden, wenn von entwen- deten Gegenständen möglichst genaue Beschreibungen, Fotografien oder Kaufbelege und vor allem ggf. fahn- dungsgeeignete Individualnummern vorgelegt werden können. Berlin, den 14. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mrz. 2014)