Drucksache 17 / 13 307 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 28. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. März 2014) und Antwort Berliner Grillflächen nicht weiter reduzieren Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung erfolgt ausschließ- lich im Hinblick auf die von den Bezirksämtern in den gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ausgewiesenen Grillflächen sowie die von der Grün Ber- lin GmbH auf dem Tempelhofer Feld eingerichteten Grill- flächen, da bei der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt nur zu diesen Anlagen die entsprechen- den Kenntnisse vorliegen. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse über öffentliche oder private, entgeltfreie oder kostenpflichtige Grillflächen in Berlin vor. Frage 1: Wie haben sich die Anzahl und die Flächen der ausgewiesenen Grillflächen in den Berliner Bezirken in den letzten fünf Jahren entwickelt? Frage 2: Entspricht die unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen /gruenanlagen/de/nutzungsmoeglichkeiten/grillen/downlo ads/grillplaetze.pdf einsehbare Liste dem aktuellen Stand der Berliner Grill- plätze? Antwort zu 1 und 2: Eine Statistik über die Entwick- lung von ausgewiesenen Grillflächen in den Berliner Bezirken wird nicht geführt. Über die von den Bezirken in den gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanla- gen ausgewiesenen Grillflächen sowie die von der Grün Berlin GmbH auf dem Tempelhofer Feld eingerichteten Grillflächen wird im Internetauftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt informiert. Die Übersicht basiert im Wesentlichen auf Angaben der zuständigen Bezirke. Eine Gewähr für die aktuelle Gültigkeit kann nicht gegeben werden, da die Bezirksäm- ter allein zuständig für die Ausweisung von Flächen für Sondernutzungen sind und diese kurzfristig auch wieder zurücknehmen können. Darüber wird entsprechend auch im Internet informiert: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen /gruenanlagen/de/nutzungsmoeglichkeiten/grillen/de/hier. shtml. Die Bezirke werden regelmäßig aufgerufen, die Aktualität der in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Informationen zu überprüfen. Frage 3: Gibt es eine vom Land Berlin vorangetriebe- ne Koordination bezüglich der weiteren Entwicklung von Grillflächen in den einzelnen Bezirken? Frage 6: Bestehen Planungen des Senats im Hinblick auf eine Erweiterung bestehender oder einer Schaffung neuer Grillflächen? Antwort zu 3 und 6: Nein. Die Entwicklung von Grill- flächen in den einzelnen Bezirken ist keine Angelegenheit von gesamtstädtischer Bedeutung, eine Zuständigkeit des Senats hierfür besteht nicht. Für eine Erweiterung oder eine Schaffung neuer Grill- flächen bzw. für eine vorangetriebene Koordination be- züglich der weiteren Entwicklung von speziellen Flächen im öffentlichen Raum im Interesse eines in seinen Wir- kungen auf die nähere Umgebung und für viele Menschen und die Umwelt nicht unproblematischen Zubereitens von Speisen durch Erhitzen über glühender Grillkohle gibt es dementsprechend keine übergeordneten Planungen. Eine Ausweisung von Grillflächen im öffentlichen Raum ist prinzipiell nur möglich unter Berücksichtigung stadträumlicher und stadtgestalterischer Belange, unter Abwägung der unterschiedlichen Benutzungsansprüche, unter Einbeziehung des Gesundheits- und Umweltschut- zes sowie im Hinblick auf die Folgen und Folgekosten (z.B. für die Beseitigung eines erhöhten Abfallaufkom- mens). Die Ausweisung von Grillflächen ist dabei immer örtlich und im Einzelfall durch die zuständigen Behörden zu prüfen, um den gesetzlichen Bestimmungen und den verschiedenen Interessen in Bezug auf den öffentlichen Raum gerecht werden zu können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 307 2 Frage 4: Mit welchen Maßnahmen setzt sich der Senat dafür ein, dass die teilweise durch das Grillen entstehen- den hohen Reinigungskosten reduziert werden können, bspw. durch das Aufstellen von ausreichend Mülleimern und entsprechende Hinweisschilder? Antwort zu 4: Die Pflege und Unterhaltung der ge- widmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ein- schließlich einer Beseitigung von dort teilweise im Zu- sammenhang mit dem Grillen zurückgelassenen Abfällen ist die Aufgabe der bezirklichen Straßen- und Grünflä- chenämter bzw. der für eine öffentliche Grünfläche ver- antwortlichen Organisation. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt informiert seit 2011 unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen /pflege_unterhaltung/de/kein_muell/index.shtml über den Zusammenhang zwischen Reinigungskosten und Budget für die Grünflächenpflege und in dem Zusammenhang über das wünschenswerte verantwortungsvolle Verhalten im öffentlichen Grün. Der Senat setzt auf die Einsichtsfähigkeit der Men- schen und die fortschreitende Verbesserung eines verant- wortungsvollen Verhaltens sowie auf ein gesellschaftli- ches Umdenken in Bezug auf die gemeinsame Umwelt, statt bspw. durch das Aufstellen von Mülleimern und entsprechenden Hinweisschildern nur noch mehr Materi- al- und Reinigungskosten zu Lasten der Grünflächenpfle- ge zu provozieren. Frage 5: Sieht der Senat einen Handlungsbedarf in Bezug auf die zukünftige Nutzung von ausgewiesenen Grünflächen als Grillflächen? Antwort zu 5: Öffentliche Grünflächen haben viele verschiedene wertvolle Funktionen in einer Großstadt, darunter insbesondere die Bedeutung für die Umwelt, die Natur, das Klima und die allgemeine Erholung der Men- schen. Eine Nutzung von Grünflächen als Grillflächen ist dabei nur eines von diversen Partikularinteressen im Frei- zeitbereich. Eine erweiterte zukünftige Nutzung von ausgewiese- nen öffentlichen Grünflächen als Grillflächen ist aufgrund der bekannten unangenehmen Begleiterscheinungen des Grillens eine Abwägungsfrage, die die Bezirke für die Grünanlagen in ihrem Zuständigkeitsbereich beantworten müssen. Der Senat sieht hier für sich keinen Handlungsbedarf, allerdings ist anzustreben, in jedem Bezirk eine angemes- sene Zahl von Grillflächen auszuweisen, um eine über- mäßige Konzentration auf sehr wenige freigegebene Flä- chen zu vermeiden. Berlin, den 10. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2014)